Page 5 - Stadtanzeiger05.2024
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Netzschkauer STADTANZEIGER                                                                             11.05.2024 | Nummer 5 | Seite 5

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau über die zugelassenen
Wahlvorschläge zur Wahl des Ortschaftsratesdes Ortsteiles Brockau am 09. Juni 2024

Gemäß § 7 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KomWG) i.V.m. § 20 Abs. 1 Sächsische Kommunalwahlordnung (SächsKomWO) wird Folgendes bekannt gemacht:
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 die eingereichten Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl geprüft und über deren
Zulassung und Zurückweisung entschieden. Der Gemeindewahlausschuss hat die nachfolgend aufgeführten Wahlvorschläge gem. § 19 SächsKomWO
zugelassen und deren Reihenfolge nach § 19 Abs. 5 SächsKomWO wie folgt festgestellt:

1. Heimatliste Brockau               Geb.-Jahr  Beruf oder Stand                     Anschrift
Lfd. Nr. Name                          2000     Studentin Master Regionalmanagement  08491 Netzschkau OT Brockau
1. Müller, Marie-Theres                1977     Zimmerer                             08491 Netzschkau OT Brockau
2. Mißler, Jan                         1963     Dipl.-Ing. Elektrische Bahn          08491 Netzschkau OT Brockau
3. Jugel, Matthias                     1977     KFZ-Meister                          08491 Netzschkau OT Brockau
4. Dietzel, Danilo                     1984     Elektroinstallateur                  08491 Netzschkau OT Brockau
5. Dietel, Manuel                      1971     Landwirtschaftsmeister               08491 Netzschkau OT Brockau
6. Müller, Holger                      1977     Kraftfahrer                          08491 Netzschkau OT Brockau
7. Schulz, Bernd                       1948     Rentner                              08491 Netzschkau OT Brockau
8. Kripfgans, Frank

Weiterhin kann jede wählbare Person gewählt werden, da nur ein Wahlvorschlag zugelassen wurde. Zu der
Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Brockau findet somit Mehrheitswahl statt.

Netzschkau, den 09.04.2024

Mike Purfürst, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich als erfüllende
Gemeinde für die Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau/Limbach

Öffentliche Bekanntmachung                                                    bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei.
über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Ertei-      Der 20. Mai 2024 ist ein Feiertag, die Verwaltung ist nicht geöffnet.
lung von Wahlscheinen für die Europawahl und für die gleichzeitig statt-
findenden Kommunalwahlen (Wahlen zum Kreistag des Vogtlandkreises             Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ih-
und zum Stadtrat der Stadt Netzschkau und zum Gemeinderat der Ge-             rer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
meinde Limbach und zum Ortschaftsrat Brockau der Stadt Netzschkau)            Sofern Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Da-
am 9. Juni 2024                                                               ten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen über-
                                                                              prüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen
Am 9. Juni 2024 finden die Wahl zum Europäischen Parlament und die            sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnis-
Kommunalwahlen gleichzeitig statt.                                            ses ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist
                                                                              ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssper-
Die Wahlen werden als verbundene Wahlen durchgeführt, für die                 re gemäß § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Das Wäh-
• einheitliche Wahlbezirke zu bilden und einheitliche Wählerverzeich-         lerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsicht-
                                                                              nahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer
    nisse zu erstellen sind,                                                  in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
• die Wahlräume für alle Wahlen dieselben sind und
• die Stimmzettel der Wahlen unterschiedliche Farben haben.               2. Wahlberechtigte, die das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll-
                                                                              ständig halten, können in der Zeit vom 20. Mai bis 24. Mai 2024,
1. Die Wählerverzeichnisse für die Wahlbezirke der Stadt Netzschkau           spätestens am 24. Mai 2024 bis 12.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung
    und der Gemeinde Limbach werden an den Werktagen in der Zeit              Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 14, Markt 12, 08491
    vom 20. Mai bis 24. Mai 2024 während zu folgenden Öffnungszeiten          Netzschkau schriftlich oder zur Niederschrift, eine Berichtigung bean-
                                                                              tragen bzw. Einspruch einlegen. Soweit die behaupteten Tatsachen
Montag      Feiertag            und  13.00 bis 18.00 Uhr                      nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizu-
Dienstag    9.00 bis 12.00 Uhr  und  13.00 bis 17.00 Uhr                      bringen.
Mittwoch    9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag  9.00 bis 12.00 Uhr                                            3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, er-
Freitag     9.00 bis 12.00 Uhr                                                halten bis spätestens zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung.
                                                                              Wer keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber glaubt
C                                                                             wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch einlegen bzw. einen Antrag

M in der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 14,

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K Markt 12, 08491 Netzschkau für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme
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