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Netzschkauer STADTANZEIGER 11.05.2024 | Nummer 5 | Seite 5
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau über die zugelassenen
Wahlvorschläge zur Wahl des Ortschaftsratesdes Ortsteiles Brockau am 09. Juni 2024
Gemäß § 7 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KomWG) i.V.m. § 20 Abs. 1 Sächsische Kommunalwahlordnung (SächsKomWO) wird Folgendes bekannt gemacht:
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 die eingereichten Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl geprüft und über deren
Zulassung und Zurückweisung entschieden. Der Gemeindewahlausschuss hat die nachfolgend aufgeführten Wahlvorschläge gem. § 19 SächsKomWO
zugelassen und deren Reihenfolge nach § 19 Abs. 5 SächsKomWO wie folgt festgestellt:
1. Heimatliste Brockau Geb.-Jahr Beruf oder Stand Anschrift
Lfd. Nr. Name 2000 Studentin Master Regionalmanagement 08491 Netzschkau OT Brockau
1. Müller, Marie-Theres 1977 Zimmerer 08491 Netzschkau OT Brockau
2. Mißler, Jan 1963 Dipl.-Ing. Elektrische Bahn 08491 Netzschkau OT Brockau
3. Jugel, Matthias 1977 KFZ-Meister 08491 Netzschkau OT Brockau
4. Dietzel, Danilo 1984 Elektroinstallateur 08491 Netzschkau OT Brockau
5. Dietel, Manuel 1971 Landwirtschaftsmeister 08491 Netzschkau OT Brockau
6. Müller, Holger 1977 Kraftfahrer 08491 Netzschkau OT Brockau
7. Schulz, Bernd 1948 Rentner 08491 Netzschkau OT Brockau
8. Kripfgans, Frank
Weiterhin kann jede wählbare Person gewählt werden, da nur ein Wahlvorschlag zugelassen wurde. Zu der
Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Brockau findet somit Mehrheitswahl statt.
Netzschkau, den 09.04.2024
Mike Purfürst, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich als erfüllende
Gemeinde für die Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau/Limbach
Öffentliche Bekanntmachung bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei.
über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Ertei- Der 20. Mai 2024 ist ein Feiertag, die Verwaltung ist nicht geöffnet.
lung von Wahlscheinen für die Europawahl und für die gleichzeitig statt-
findenden Kommunalwahlen (Wahlen zum Kreistag des Vogtlandkreises Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ih-
und zum Stadtrat der Stadt Netzschkau und zum Gemeinderat der Ge- rer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
meinde Limbach und zum Ortschaftsrat Brockau der Stadt Netzschkau) Sofern Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Da-
am 9. Juni 2024 ten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen über-
prüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen
Am 9. Juni 2024 finden die Wahl zum Europäischen Parlament und die sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnis-
Kommunalwahlen gleichzeitig statt. ses ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist
ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssper-
Die Wahlen werden als verbundene Wahlen durchgeführt, für die re gemäß § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Das Wäh-
• einheitliche Wahlbezirke zu bilden und einheitliche Wählerverzeich- lerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsicht-
nahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer
nisse zu erstellen sind, in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
• die Wahlräume für alle Wahlen dieselben sind und
• die Stimmzettel der Wahlen unterschiedliche Farben haben. 2. Wahlberechtigte, die das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll-
ständig halten, können in der Zeit vom 20. Mai bis 24. Mai 2024,
1. Die Wählerverzeichnisse für die Wahlbezirke der Stadt Netzschkau spätestens am 24. Mai 2024 bis 12.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung
und der Gemeinde Limbach werden an den Werktagen in der Zeit Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 14, Markt 12, 08491
vom 20. Mai bis 24. Mai 2024 während zu folgenden Öffnungszeiten Netzschkau schriftlich oder zur Niederschrift, eine Berichtigung bean-
tragen bzw. Einspruch einlegen. Soweit die behaupteten Tatsachen
Montag Feiertag und 13.00 bis 18.00 Uhr nicht offenkundig sind, sind die erforderlichen Beweismittel beizu-
Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr bringen.
Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, er-
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr halten bis spätestens zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber glaubt
C wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch einlegen bzw. einen Antrag
M in der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 14,
Y
K Markt 12, 08491 Netzschkau für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme