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11.05.2024 | Nummer 5 | Seite 6                                                                               Netzschkauer STADTANZEIGER

    auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn sie/er nicht    ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der An-
    Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann.  tragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
    Wahlberechtigte, die im Einspruchs-/Berichtigungsverfahren in das
    Wählerverzeichnis eingetragen werden, werden unverzüglich nach ih-      6. Mit dem Wahlschein erhält ein Wahlberechtigter zugleich folgende
    rer Eintragung benachrichtigt, es sei denn, sie haben bereits einen         Briefwahlunterlagen:
    Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt.
                                                                            Für die Europawahl
4. Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann an der Wahl            • einen amtlichen weißen Stimmzettel,
    durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Wahlgebietes         • einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,
    (Vogtlandkreis) oder durch Briefwahl teilnehmen.                        • einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift,

    Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann an der                   an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und
    Wahl nur in dem für sie/ihn kleinsten Wahlgebiet                        • ein Merkblatt für die Briefwahl.

         - bei Wahlberechtigung nur für den Kreistag das Gebiet des         Für die Kommunalwahlen (Kreistags- und Stadtrats- und
         Wahlkreises 9 des Vogtlandkreises                                  Gemeinderatswahl und Ortschaftsratswahl)
         - bei Wahlberechtigung für den Kreistag und den Stadtrat           • einen amtlichen rosafarbenen Stimmzettel für die Kreistagswahl
         Netzschkau das Gebiet der Stadt Netzschkau
         - bei Wahlberechtigung für den Kreistag und den Gemeinderat               des Vogtlandkreises,
         Limbach das Gebiet der Gemeinde Limbach                            • einen amtlichen gelben Stimmzettel für die Stadtratswahl der
         - bei Wahlberechtigung für den Kreistag, Stadtrat und Ort-
         schaftsrat das Gebiet der Ortschaft Brockau                               Stadt Netzschkau,
    oder durch Briefwahl teilnehmen.                                        • einen amtlichen hellgrünen Stimmzettel für die Gemeinde-

5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag                                            ratswahl der Gemeinde Limbach,
                                                                            • einen amtlichen hellblauen Stimmzettel für die Ortschaftsrats-
    5.1 Wahlberechtigte die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind,
           wenn sie verhindert sind, in dem Wahlbezirk zu wählen, in               wahl des Ortsteiles Brockau der Stadt Netzschkau
           dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.                   • einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag,
                                                                            • einen amtlichen braunen Wahlbriefumschlag, mit der Anschrift,
    5.2. nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
           wenn                                                                    an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und
          a) sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden versäumt         • die Hinweise für Briefwählerinnen und Briefwähler.
               haben, den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
               oder die Einspruchs-/Beschwerdefrist bzw. die Berichtigung   Diese Wahlunterlagen werden auf Verlangen auch noch nachträglich,
               des Wählerverzeichnisses rechtzeitig zu beantragen,          bis spätestens am Wahltag bis 15.00 Uhr, ausgehändigt. An einen an-
                                                                            deren als der/den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein
         b) das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der        und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berech-
               Antragsfrist auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder    tigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Voll-
               nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme in das Wählerver-    macht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch ge-
               zeichnis entstanden ist oder                                 macht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier
                                                                            Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie vor der Empfangnahme der Un-
         c das Wahlrecht im Einspruchs-/Beschwerdeverfahren festge-         terlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevoll-
               stellt worden ist.                                           mächtigte Person auszuweisen.

         Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetrage-        Bei der Briefwahl müssen die Wähler den Wahlbrief mit dem Stimm-
         nen Wahlberechtigten bis zum 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, bei der      zettel/den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die an-
         Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 14,          gegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am
         Markt 12, 08491 Netzschkau mündlich, schriftlich, durch Telefax    Wahltag, 18.00 Uhr eingeht.
         oder per E-Mail (v.voigt@netzschkau.de) oder durch sonstige do-    Der amtliche Wahlbriefumschlag wird durch die Deutsche Post AG un-
         kumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden. Ei-     entgeltlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Briefsen-
         ne telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind  dung ohne besondere Versendungsform befördert. Er kann auch bei
         die Anschrift der/des Wahlberechtigten sowie Geburtsdatum oder     der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
         die laufende Nummer laut Wählerverzeichnis, anzugeben.
                                                                            7. Informationen zum Datenschutz
         In den Fällen gemäß Punkt 5.2. und wenn bei nachgewiesener
         plötzlicher Erkrankung ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder     Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrechtliche Infor-
         nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der   mation der Betroffenen im Sinne von Artikel 13 der Datenschutz-
         Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Wird      Grundverordnung über die für die Berichtigung des Wählerverzeich-
         glaubhaft versichert, dass der beantragte Wahlschein nicht zuge-   nisses und für die Erteilung eines Wahlscheins verarbeiteten perso-
         gangen ist, kann bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neu-     nenbezogenen Daten:
         er Wahlschein erteilt werden.
         Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.                        1.                                                                      C
         Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer      a) Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt   M
         schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt           oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des    Y
                                                                                   Wählerverzeichnisses eingelegt, so erfolgt die Verarbeitung der  K
                                                                                   in diesem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen
                                                                                   Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Einspruchs auf
                                                                                   der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der
                                                                                   Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 4 des Europawahl-
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