Page 4 - Stadtanzeiger07.2019
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4 Nummer 8
          Samstag, 20. Juli 2019

	Wer keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber               nen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines
      glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das           noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, stellen.
      Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen      	Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage
      will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.                   einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu be-
                                                                         rechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann
	Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeich-             sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person
      nis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein            bedienen.
      und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine      6.	 Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
      Wahlbenachrichtigung.                                        	 - 	 einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
                                                                   	 - 	 einen amtlichen grünen Wahlumschlag,
4. 	Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahl-           	 - 	einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
      kreis 4 – Vogtland 4
                                                                              zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefum-
	 -	durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum                           schlag und
           (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises                         	 - 	 ein Merkblatt für die Briefwahl.
                                                                   	Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für
	 -	 oder durch Briefwahl                                                einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur
	teilnehmen.                                                             Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schrift-
5. 	 Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                  lichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmäch-
5.1 	ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig-          tigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt;
                                                                         dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der
      ter,                                                               Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich
5.2	ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-            die bevollmächtigte Person auszuweisen.
                                                                   	Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit
      rechtigter,                                                        dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig
	 a) 	wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die              an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief
                                                                         dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er
           Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis            kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stel-
           nach § 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung bis zum              le abgegeben werden.
           11. August 2019
	oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach        Datenschutzrechtliche Hinweise
      § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung bis zum 16. August       1. 	Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ge-
      2019 versäumt hat,
	 b) 	wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach               stellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollstän-
           Ablauf der Antragsfrist nach § 16 Absatz 1 der Landes-        digkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so werden die
           wahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 19 Absatz         in diesem Zusammenhang angegebenen, personenbezo-
           1 der Landeswahlordnung entstanden ist,                       genen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Ein-
	 c) 	wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge-                spruchs verarbeitet, § 16 und § 19 der Landeswahlordnung.
           stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss  	Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt
           des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde/           oder haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines
           Stadt gelangt ist.                                            Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins
	Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra-              mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so werden die in die-
      genen Wahlberechtigten                                             sem Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen
	bis zum 30. August 2019, 16.00 Uhr, bei der Stadtver-                  Daten zur Bearbeitung des Antrages beziehungsweise zur
      waltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 14,                  Prüfung der Bevollmächtigung verarbeitet, § 17 Absatz
      Markt 12, 08491 Netzschkau mündlich, schriftlich oder              2 des Sächsischen Wahlgesetzes, §§ 22 bis 24 der Landes-
      elektronisch beantragt werden.                                     wahlordnung. Die Angaben im Rahmen der Erklärung des
	Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. Ein entspre-             Bevollmächtigten, dass er nicht mehr als vier Wahlberech-
      chender Link zum Onlinewahlscheinantrag findet sich auf            tigte bei der Empfangnahme vertritt, dienen dazu, die Be-
      der Internetseite der Stadt Netzschkau unter www.netzsch-          rechtigung des Bevollmächtigten für die Beantragung eines
      kau.de.                                                            Wahlscheins bzw. die Berechtigung für den Empfang des
	Für Smartphone-Besitzer bietet die Stadt Netzschkau einen              Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen zu prüfen, § 23
      neuen Service: Dank des QR-Codes auf dem Wahlbenach-               Absatz 1 Satz 6, § 24 Absatz 6 der Landeswahlordnung.
      richtigungsbrief können nun auch auf diesem Wege Brief-      	Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlschei-
      wahlunterlagen angefordert werden.                                 ne, § 24 Absatz 7 der Landeswahlordnung, ein Verzeichnis
	Im Falle einer Beantragung per E-Mail ist diese ausschließ-            über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 24 Absatz 8 Satz 1
      lich an folgende E-Mail-Adresse                                    der Landeswahlordnung, sowie ein Verzeichnis über die Be-
	 p .fleischer@netzschkau.de zu richten. Um eine zweifelsfreie          vollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine,
      Identifikation des Antragstellers zu ermöglichen, ist dabei        § 24 Absatz 6 Satz 4 der Landeswahlordnung.
      die Angabe von Familienname, die Vornamen, Geburtsda-        2. 	Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten
      tum, Wohnanschrift und die Wählerverzeichnisnummer                 bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintra-
      zwingend erforderlich.                                             gung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das
	Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu-           Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines
      chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutba-            Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des
      ren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch            Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevoll-
      bis zum Wahltag, 13.00 Uhr gestellt werden.                        mächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich.
	Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der
      beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis
      zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein er-
      teilt werden.
	Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberech-
      tigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebe-
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