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Samstag, 20. Juli 2019
Wer keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber nen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines
glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das noch bis zum Wahltag, 13.00 Uhr, stellen.
Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage
will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu be-
rechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeich- sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person
nis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein bedienen.
und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
Wahlbenachrichtigung. - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen grünen Wahlumschlag,
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahl- - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
kreis 4 – Vogtland 4
zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefum-
- durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum schlag und
(Wahlbezirk) dieses Wahlkreises - ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für
- oder durch Briefwahl einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur
teilnehmen. Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schrift-
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag lichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmäch-
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig- tigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt;
dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der
ter, Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit
rechtigter, dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief
dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er
Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stel-
nach § 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung bis zum le abgegeben werden.
11. August 2019
oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach Datenschutzrechtliche Hinweise
§ 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung bis zum 16. August 1. Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ge-
2019 versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach stellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollstän-
Ablauf der Antragsfrist nach § 16 Absatz 1 der Landes- digkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so werden die
wahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 19 Absatz in diesem Zusammenhang angegebenen, personenbezo-
1 der Landeswahlordnung entstanden ist, genen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Ein-
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge- spruchs verarbeitet, § 16 und § 19 der Landeswahlordnung.
stellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt
des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeinde/ oder haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines
Stadt gelangt ist. Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra- mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so werden die in die-
genen Wahlberechtigten sem Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen
bis zum 30. August 2019, 16.00 Uhr, bei der Stadtver- Daten zur Bearbeitung des Antrages beziehungsweise zur
waltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 14, Prüfung der Bevollmächtigung verarbeitet, § 17 Absatz
Markt 12, 08491 Netzschkau mündlich, schriftlich oder 2 des Sächsischen Wahlgesetzes, §§ 22 bis 24 der Landes-
elektronisch beantragt werden. wahlordnung. Die Angaben im Rahmen der Erklärung des
Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. Ein entspre- Bevollmächtigten, dass er nicht mehr als vier Wahlberech-
chender Link zum Onlinewahlscheinantrag findet sich auf tigte bei der Empfangnahme vertritt, dienen dazu, die Be-
der Internetseite der Stadt Netzschkau unter www.netzsch- rechtigung des Bevollmächtigten für die Beantragung eines
kau.de. Wahlscheins bzw. die Berechtigung für den Empfang des
Für Smartphone-Besitzer bietet die Stadt Netzschkau einen Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen zu prüfen, § 23
neuen Service: Dank des QR-Codes auf dem Wahlbenach- Absatz 1 Satz 6, § 24 Absatz 6 der Landeswahlordnung.
richtigungsbrief können nun auch auf diesem Wege Brief- Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlschei-
wahlunterlagen angefordert werden. ne, § 24 Absatz 7 der Landeswahlordnung, ein Verzeichnis
Im Falle einer Beantragung per E-Mail ist diese ausschließ- über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 24 Absatz 8 Satz 1
lich an folgende E-Mail-Adresse der Landeswahlordnung, sowie ein Verzeichnis über die Be-
p .fleischer@netzschkau.de zu richten. Um eine zweifelsfreie vollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine,
Identifikation des Antragstellers zu ermöglichen, ist dabei § 24 Absatz 6 Satz 4 der Landeswahlordnung.
die Angabe von Familienname, die Vornamen, Geburtsda- 2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten
tum, Wohnanschrift und die Wählerverzeichnisnummer bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintra-
zwingend erforderlich. gung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu- Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines
chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutba- Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des
ren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevoll-
bis zum Wahltag, 13.00 Uhr gestellt werden. mächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der
beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis
zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein er-
teilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberech-
tigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebe-