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Samstag, 20. Juli 2019
3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen per- Dem Vogtlandmaler Fredo Bley
sonenbezogenen Daten ist die oben genannte Gemeinde. zum 90. Geburtstag
Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftrag-
ten sind: Als Sohn einer Textilarbeiterfamilie erblickte Fredo Bley am 2. Juni
1929 in Mylau das Licht der Welt. Seine Eltern standen seinem
(Postanschrift: Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, Hobby, dem Malen, aufgeschlossen gegenüber und unterstütz-
08491 Netzschkau; E-Mail: v.voigt@netzschkau.de) ten ihn dabei.
4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Ein- Fredo Bley 2009 Blick zur Burg Mylau (Aquarell, 47X36)
tragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des Nach Abschluss der Volksschule in Mylau erlernte er zusammen
Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Ver- mit Wolfgang Mattheuer von 1943 bis 1946 in der Großdruckerei
sagung des Wahlscheins ist Empfänger der personenbezo- Carl Werner in Reichenbach den Beruf eines Lithografen.
genen Daten der Kreiswahlleiter (Postanschrift: Landratsamt Von 1946 bis 1948 war er in der Land- und Forstwirtschaft tätig.
Vogtlandkreis, Postplatz 5, 08523 Plauen). Im Zeitraum 1948 bis 1956 begann er eine zweite Lehre und ar-
beitete dann als Dekorations- und Schriftenmaler. Von 1957 bis
5. Die Frist für die Speicherung der im Zusammenhang mit der 1964 war er als Ziegelei- und Bauarbeiter in Limbach beschäftigt,
Führung des Wählerverzeichnisses, der Verzeichnisse über
erteilte Wahlscheine, des Verzeichnisses über für ungültig
erklärte Wahlscheine und des Verzeichnisses über die Be-
vollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlscheine
verarbeiteten personenbezogenen Daten richtet sich nach
§ 78 Absatz 3 der Landeswahlordnung: Wählerverzeichnis-
se, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisses über für ungül-
tig erklärte Wahlscheine und Verzeichnisse der Bevollmäch-
tigten sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu
vernichten, wenn nicht der Landeswahlleiter mit Rücksicht
auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas ande-
res anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur
Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.
6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ih-
nen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbe-
zogene Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutz-
durchführungsgesetz, Artikel 15 Datenschutz-Grund-
verordnung)
- Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen
personenbezogenen Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches
Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 16 Daten-
schutz-Grundverordnung)
- Recht auf Löschung personenbezogener Daten (§ 2 Ab-
satz 4 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz,
Artikel 17 Datenschutz-Grundverordnung)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personen-
bezogener Daten (§ 2 Absatz 4 des Sächsisches Daten-
schutzdurchführungsgesetz, Artikel 18 Datenschutz-
Grundverordnung)
Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen
Vorschriften, insbesondere durch die Vorschriften über das
Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den
Erhalt einer Kopie, § 17 Absatz 1 des Sächsischen Wahlgeset-
zes in Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3 der Landeswahl-
ordnung, durch die Vorschriften über den Einspruch und
Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis, § 19 der Landes-
wahlordnung.
7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffen-
den personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt,
können Sie Beschwerden an den Sächsischen Datenschutz-
beauftragten (Postanschrift: Sächsischer Datenschutzbeauf-
tragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden,
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) richten.
Netzschkau, den 05.07.2019
Mike Purfürst
Bürgermeister