Page 5 - Stadtanzeiger07.2024
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Netzschkauer STADTANZEIGER                                               13.07.2024 | Nummer 7 | Seite 5

   Mißler, Jan       Zimmerer                                         68    gesetz innerhalb zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung
   Dietel, Manuel    Elektroinstallateur                              45    des Wahlergebnisses gegen die Wahl schriftlich oder zur Niederschrift un-
   Jugel, Matthias   Dipl.-Ing. Elektrische Bahn                      34    ter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtbehörde, Land-
   Ersatzpersonen                                                           ratsamt Vogtlandkreis, Postplatz 5, 08523 Plauen, erheben. Nach Ablauf
   Schulz, Bernd     Kraftfahrer                                      32    der in Satz 1 genannten Frist können weitere Einspruchsgründe nicht
   Müller, Holger    Landwirtschaftsmeister                           23    mehr geltend gemacht werden.
   Kripfgans, Frank  Rentner                                          16
                                                                            Netzschkau, den 17.06.2024
   Entsprechend § 21 Abs. 3 KomWG bleiben keine Sitze unbesetzt.
   Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der   Mike Purfürst, Bürgermeister
   Wahl Stimmen entfallen sind, kann gemäß § 25 Abs. 1 Kommunalwahl-

   Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich
   als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau/Limbach

   Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme
   in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
   für die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag am 01. September 2024

   1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der            können sich bei der Einlegung des Einspruchs der Hilfe einer anderen
       Stadt Netzschkau und der Gemeinde Limbach wird in der Zeit vom           Person bedienen.
       12. August 2024 bis 16. August 2024 während der allgemeinen
       Öffnungszeiten                                                       3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, er-
                                                                                halten bis spätestens zum 11. August 2024 einen Wahlbenachrich-
   Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr               tigungsbrief.
   Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr             Wer keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber glaubt,
   Mittwoch geschlossen                                                         wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
   Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr           einlegen, wenn sie oder er nicht Gefahr laufen will, ihr oder sein
   Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr                                          Wahlrecht nicht ausüben zu können.
   in der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 14,             Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis einge-
   Markt 12, 08491 Netzschkau                                                   tragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunter-
                                                                                lagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
   für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der
   Einsichtnahme ist nicht barrierefrei. Innerhalb der Einsichtsfrist kann  4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 3 – Vogt-
   die oder der Wahlberechtigte von der Gemeinde einen Auszug aus               land 3
   dem Wählerverzeichnis über die zu ihrer oder seiner Person eingetra-         - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbe-
   genen Daten verlangen. Jede und jeder Wahlberechtigte kann die                    zirk) dieses Wahlkreises
   Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer oder seiner Person im          - oder durch Briefwahl teilnehmen.
   Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine
   Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Voll-     5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
   ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetrage-
   nen Personen überprüfen will, hat sie oder er Tatsachen glaubhaft zu     5.1 alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten,
   machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des     5.2 die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten,
   Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung be-
   steht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im          a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antrags-
   Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmel-                 frist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 16 Absatz 1
   degesetzes eingetragen ist.                                                       der Landeswahlordnung bis zum 11. August 2024 oder die Ein-
   Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die              spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 19 Absatz 1 der
   Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.                              Landeswahlordnung bis zum 16. August 2024 versäumt haben,
   Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
   oder einen Wahlschein hat.                                                   b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der
                                                                                     Antragsfrist nach § 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung oder der
   2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,               Einspruchsfrist nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung ent-
                                                                                     standen ist,
   kann in der Zeit vom 12. August 2024 bis zum 16. August 2024
                                                                                c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden
   vor der Wahl, spätestens am 16. August 2024 bis 12.00 Uhr, bei                    und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses
                                                                                     zur Kenntnis der Gemeinde/Stadt gelangt ist.
   der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 14,
                                                                                Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen
   Markt 12, 08491 Netzschkau schriftlich oder durch Erklärung zur Nie-         Wahlberechtigten bis zum 30. August 2024, 16.00 Uhr, bei der
                                                                                Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer
   derschrift, eine Berichtigung beantragen bzw. Einspruch einlegen.            14, Markt 12, 08491 Netzschkau mündlich, schriftlich oder elektro-
                                                                                nisch beantragt werden.
C Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift
M

Y  eingelegt werden. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig sind
K

   oder mit einer körperlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung
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