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Netzschkauer STADTANZEIGER 13.07.2024 | Nummer 7 | Seite 5
Mißler, Jan Zimmerer 68 gesetz innerhalb zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung
Dietel, Manuel Elektroinstallateur 45 des Wahlergebnisses gegen die Wahl schriftlich oder zur Niederschrift un-
Jugel, Matthias Dipl.-Ing. Elektrische Bahn 34 ter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtbehörde, Land-
Ersatzpersonen ratsamt Vogtlandkreis, Postplatz 5, 08523 Plauen, erheben. Nach Ablauf
Schulz, Bernd Kraftfahrer 32 der in Satz 1 genannten Frist können weitere Einspruchsgründe nicht
Müller, Holger Landwirtschaftsmeister 23 mehr geltend gemacht werden.
Kripfgans, Frank Rentner 16
Netzschkau, den 17.06.2024
Entsprechend § 21 Abs. 3 KomWG bleiben keine Sitze unbesetzt.
Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Mike Purfürst, Bürgermeister
Wahl Stimmen entfallen sind, kann gemäß § 25 Abs. 1 Kommunalwahl-
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich
als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau/Limbach
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme
in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum 8. Sächsischen Landtag am 01. September 2024
1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der können sich bei der Einlegung des Einspruchs der Hilfe einer anderen
Stadt Netzschkau und der Gemeinde Limbach wird in der Zeit vom Person bedienen.
12. August 2024 bis 16. August 2024 während der allgemeinen
Öffnungszeiten 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, er-
halten bis spätestens zum 11. August 2024 einen Wahlbenachrich-
Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr tigungsbrief.
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Wer keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber glaubt,
Mittwoch geschlossen wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr einlegen, wenn sie oder er nicht Gefahr laufen will, ihr oder sein
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Wahlrecht nicht ausüben zu können.
in der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 14, Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis einge-
Markt 12, 08491 Netzschkau tragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunter-
lagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der
Einsichtnahme ist nicht barrierefrei. Innerhalb der Einsichtsfrist kann 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 3 – Vogt-
die oder der Wahlberechtigte von der Gemeinde einen Auszug aus land 3
dem Wählerverzeichnis über die zu ihrer oder seiner Person eingetra- - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbe-
genen Daten verlangen. Jede und jeder Wahlberechtigte kann die zirk) dieses Wahlkreises
Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer oder seiner Person im - oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine
Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Voll- 5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
ständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetrage-
nen Personen überprüfen will, hat sie oder er Tatsachen glaubhaft zu 5.1 alle in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten,
machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des 5.2 die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten,
Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung be-
steht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antrags-
Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmel- frist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 16 Absatz 1
degesetzes eingetragen ist. der Landeswahlordnung bis zum 11. August 2024 oder die Ein-
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 19 Absatz 1 der
Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Landeswahlordnung bis zum 16. August 2024 versäumt haben,
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
oder einen Wahlschein hat. b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der
Antragsfrist nach § 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung oder der
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, Einspruchsfrist nach § 19 Absatz 1 der Landeswahlordnung ent-
standen ist,
kann in der Zeit vom 12. August 2024 bis zum 16. August 2024
c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden
vor der Wahl, spätestens am 16. August 2024 bis 12.00 Uhr, bei und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses
zur Kenntnis der Gemeinde/Stadt gelangt ist.
der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 14,
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen
Markt 12, 08491 Netzschkau schriftlich oder durch Erklärung zur Nie- Wahlberechtigten bis zum 30. August 2024, 16.00 Uhr, bei der
Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer
derschrift, eine Berichtigung beantragen bzw. Einspruch einlegen. 14, Markt 12, 08491 Netzschkau mündlich, schriftlich oder elektro-
nisch beantragt werden.
C Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift
M
Y eingelegt werden. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig sind
K
oder mit einer körperlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung