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13.07.2024 | Nummer 7 | Seite 6                                               Netzschkauer STADTANZEIGER

    Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. Ein entsprechender Link     Datenschutzrechtliche Hinweise                                              C
    zum Onlinewahlscheinantrag findet sich auf der Internetseite der          1. Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt oder      M
    Stadt Netzschkau unter www.netzschkau.de.                                                                                                             Y
    Für Smartphone-Besitzer bietet die Stadt Netzschkau einen neuen Ser-          Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Wählerver-     K
    vice: Dank des QR-Codes auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief können             zeichnisses eingelegt, so werden die in diesem Zusammenhang ange-
    nun auch auf diesem Wege Briefwahlunterlagen angefordert werden.              gebenen, personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages
    Im Falle einer Beantragung per E-Mail ist diese ausschließlich an fol-        bzw. des Einspruchs verarbeitet, § 16 und § 19 der Landeswahlord-
    gende E-Mail-Adresse v.voigt@netzschkau.de zu richten. Um eine                nung.
    zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers zu ermöglichen, ist da-       Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt oder haben
    bei die Angabe von Familienname, die Vornamen, Geburtsdatum,                  Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines Wahlscheins und/oder
    Wohnanschrift und die Wählerverzeichnisnummer zwingend erfor-                 für die Abholung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen ausge-
    derlich.                                                                      stellt, so werden die in diesem Zusammenhang angegebenen, perso-
    Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des           nenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrages beziehungsweise
    Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten              zur Prüfung der Bevollmächtigung verarbeitet, § 17 Absatz 2 des
    möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr                Sächsisches Wahlgesetz, §§ 22 bis 24 der Landeswahlordnung. Die
    gestellt werden.                                                              Angaben im Rahmen der Erklärung der bevollmächtigten Person, dass
    Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter glaubhaft,          sie oder er nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnah-
    dass ihr oder ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist,             me vertritt, dienen dazu, die Berechtigung der bevollmächtigten Per-
    kann ihr oder ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer              son für die Beantragung eines Wahlscheins bzw. die Berechtigung für
    Wahlschein erteilt werden.                                                    den Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen zu prü-
    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können            fen, § 23 Absatz 1 Satz 6, § 24 Absatz 6 der Landeswahlordnung.
    aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den An-               Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlscheine, § 24 Ab-
    trag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00             satz 7 der Landeswahlordnung, ein Verzeichnis über für ungültig er-
    Uhr, stellen.                                                                 klärte Wahlscheine, § 24 Absatz 8 Satz 1 der Landeswahlordnung, so-
    Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage ei-          wie ein Verzeichnis über die Bevollmächtigten und die an sie ausge-
    ner schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu be-             händigten Wahlscheine, § 24 Absatz 6 Satz 4 der Landeswahlord-
    rechtigt ist.                                                                 nung.
    Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig sind oder mit einer körper-      2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustel-
    lichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung können sich bei der            len. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintragung in das Wählerver-
    Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.                       zeichnis, des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und des Antra-
                                                                                  ges auf Erteilung eines Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushän-
6. Mit dem Wahlschein erhält die oder der Wahlberechtigte                         digung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an eine bevoll-
    - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,                                mächtigte Person ist ohne die Angaben nicht möglich.
    - einen amtlichen grünen Wahlumschlag,                                    3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen personenbezo-
    - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzu-          genen Daten ist die oben genannte Gemeinde. Die Kontaktdaten des
         senden ist, versehenen gelben Wahlbriefumschlag und                      behördlichen Datenschutzbeauftragten sind: (Postanschrift: DEKRA
    - ein Merkblatt für die Briefwahl.                                            Automobil GmbH, Herr Jürgen Hähnel, Torgauer Straße 235, 04347
    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine an-              Leipzig).
    dere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnah-        4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung ins
    me der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nach-           Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des Einspruchs gegen das
    gewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier              Wählverzeichnis oder gegen die Versagung des Wahlscheins emp-
    Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Emp-           fängt die personenbezogenen Daten die Kreiswahlleiterin (Postan-
    fangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen             schrift: Landratsamt Vogtlandkreis, Postplatz 5, 08523 Plauen) als zu-
    hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.                              ständige Rechtsaufsichtsbehörde.
    Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperli-       5. Die Frist für die Speicherung der im Zusammenhang mit der Führung
    chen Beeinträchtigung oder einer Behinderung an der Abgabe ihrer              des Wählerverzeichnisses, der Verzeichnisse über erteilte Wahlschei-
    Stimme gehindert sind, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer            ne, des Verzeichnisses über für ungültig erklärte Wahlscheine und des
    anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr              Verzeichnisses über die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändig-
    vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der           ten Wahlscheine verarbeiteten personenbezogenen Daten richtet sich
    Kundgabe einer von der oder dem Wahlberechtigten selbst getroffe-             nach § 78 Absatz 3 der Landeswahlordnung: Wählerverzeichnisse,
    nen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist ei-            Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisses über für ungültig erklärte
    ne Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die       Wahlscheine und Verzeichnisse der Bevollmächtigten sind nach Ab-
    selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der oder des                 lauf von sechs Monaten seit der Wahl zu vernichten, wenn nicht die
    Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessen-             Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter mit Rücksicht auf ein
    konflikt der Hilfsperson                                                      schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet oder
    besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse ver-            sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat
    pflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Per-      von Bedeutung sein können.
    son erlangt hat.                                                          6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgen-
    Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den                       de Rechte zu:
    Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so recht-                    • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Da-
    zeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief
    dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr eingeht. Er kann                          ten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz,
    auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgege-                          Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung)
    ben werden.                                                                   • Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen perso-
                                                                                       nenbezogenen Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutz-
                                                                                       durchführungsgesetz, Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung)
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