Page 5 - Stadtanzeiger11.2017
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Netzschkauer Stadtanzeiger                                                              Nummer 11               5
                                                                   Samstag, 18. November 2017

•	 Weststraße rechte Seite (Ausfahrt Bauhof der Stadt Netzsch-     Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Sie können sich dort im
     kau)                                                          Falle eine Auseinandersetzung des täglichen Lebens (z.B. mit Ihrem
                                                                   Nachbarn) an uns wenden.
•	 Andreas-Schubert-Straße, rechte Seite/Weststraße
•	 Mylauer Berg, rechte Seite – gesamte Länge                      Wir sind zurVerschwiegenheit verpflichtet und wurden vom Amts-
•	 Mittelstraße, linke Seite aus der Ferdinand-Freiligrath-Straße  gericht Auerbach am 12.12.2016 berufen und vereidigt.

     kommend                                                       Die Schiedsstelle kann nicht in Fällen bei Familien- und Arbeits-
•	 Schlossstraße, gegenüber Parkplatz hinter der Sparkasse Rich-   rechtsstreitigkeiten und in Fällen, an denen der Stadt beteiligt ist
                                                                   tätig werden.
     tung Kreisverkehr
•	 Oststraße, linke Seite aus Geschwister-Scholl-Straße kom-       Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat erreichen Sie uns im Rathaus
                                                                   in Reichenbach, Markt 1, Zimmer 23, Erdgeschoss,Telefonnummer:
     mend                                                          0 37 65/ 524 1096.
•	 Oststraße, rechte Seite ab Einmündung Carolastraße, halbe
                                                                   Steffi Seumel 				  Rainer Peterhänsel
     Länge
•	 Schillerstraße, rechte Seite aus S 299 (ehem. B 173) kommend    Friedensrichterin			stellv. Friedensrichter

     – Gesamtlänge                                                               Bekanntmachung
                                                                           der Landesdirektion Sachsen
Nachfolgende Straßen nur im Einmündungsbereich, zirka 8 m,
rechts- und linksseitig                                                 über den Erörterungstermin im Wasserrechtlichen
•	 Feldstraße, Einmündung Heinrich-Heine-Straße                     Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Umsetzung der
•	 Heinrich-Heine-Straße, Einmündung Lessingstraße                   Hochwasserschutzmaßnahmen an der Göltzsch in Mylau,
•	 Lessingstraße, Einmündung Schillerstraße
•	 Schillerstraße, Einmündung Lessingstraße bzw. Turnerstraße.                   Komplex 2.2“ – Gz.: C46-0522/143

Die entsprechende Beschilderung wurde aufgestellt.Wir bitten un-   1. Der Erörterungstermin für das Vorhaben„Umsetzung der Hoch-
sere Bürgerinnen und Bürger auch im Sinne der eigenen Fahrzeuge    wasserschutzmaßnahmen an der Göltzsch in Mylau, Komplex 2.2“
um Verständnis und bedanken uns für Ihr Mitwirken. Vielen Dank!    findet

      Einwohnermeldeamt – geänderte                                    am Donnerstag, dem 30. November 2017, ab 9.00 Uhr,
    Öffnungszeiten am 27. November 2017
                                                                   im Ratssaal des Gemeindezentrum der Stadt Mylau, Reichenbacher
           Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,                    Straße 13, 08499 Reichenbach OT Mylau, statt.

  das Einwohnermeldeamt ist am Montag, 27. November 2017,          Der Einlass zu dem Termin erfolgt ab ca. 30 Minuten vor Beginn.
  nur von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Vielen Dank für Ihr     Eventuell während des Erörterungstermins notwendig werdende
  Verständnis.                                                     Verschiebungen im Zeitplan bleiben vorbehalten und werden im
                                                                   Termin bekannt gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass, sofern
        Information der Bauabteilung                               30 Minuten nach Beginn des Erörterungstermins bzw. 30 Minuten
            der Stadt Netzschkau                                   nach dem letzten Sprechenden keine weiteren Personen anwe-
                                                                   send sind, deren Einwände oder Stellungnahme erörtert werden
Die Stadt Netzschkau beabsichtigt, in dem Zeitraum 2018 be-        könnten, der Erörterungstermin beendet wird.
ginnend bis 2022 Planungsleistungen laut Verordnung über die
Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) für       2. Im Termin werden die rechtzeitig gegen den geänderten Plan
grundhaften Straßenausbau verbunden mit Straßenbeleuchtung         erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellung-
und teilweise Straßenentwässerung zu vergeben. Es handelt sich     nahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung
dabei um die Carolastraße, die Geschwister-Scholl-Straße und       nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach
die Schillerstraße. Interessenten können sich hierzu in der Stadt  der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach
Netzschkau, Markt 12, melden.                                      § 74 VwVfG einzulegen, sowie die Stellungnahmen der Behörden
                                                                   zu dem geänderten Plan mit der Landestalsperrenverwaltung des
        Verwaltungsgemeinschaft                                    Freistaates Sachsen alsTrägerin desVorhabens, den Behörden, den
           Netzschkau/Limbach                                      Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder
                                                                   Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert.
       Sprechstunde der Schiedsstelle
                                                                   DieTeilnahme amTermin ist jedermann, dessen Belange durch das
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Netzschkau            geplante Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. DieVertretung
                 und der Gemeinde Limbach,                         durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevoll-
                                                                   mächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und
die Schiedsstelle Reichenbach (Vogtland) zu deren Bezirk auch die  diese zu den Akten der Landesdirektion Sachsen zu geben. Es wird
Stadt Netzschkau mit ihren Ortsteilen und die Gemeinde Limbach     darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch
mit ihren Ortsteilen gehören, führt am                             ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann, dass verspä-
                                                                   tete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungs-
                 Donnerstag, dem 25. Januar 2018,                  verfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
 in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus Netzschkau,
                                                                   Sofern Einwender nicht am Erörterungstermin teilnehmen, gelten
       Markt 12, Sitzungssaal, eine Sprechstunde durch.            die von ihnen erhobenen Einwendungen als aufrecht erhalten und
                                                                   werden im weiteren Verfahren entsprechend .berücksichtigt.

                                                                   3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertre-
                                                                   terbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
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