Page 11 - Stadtanzeiger01.2025
P. 11

Netzschkauer STADTANZEIGER  11.01.2025 | Nummer 1 | Seite 11


           Wissenswertes und Veranstaltungen


     Pressemitteilung zu den geänderten Gebührensätzen der Abwasserentsorgung
     ab dem 01.01.2025 im Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“

                           Die derzeit gültigen Gebühren für die Ab-  Sicherung des Kanalnetzes und der abwassertechnischen Anlagen ist der
                           wasserentsorgung im Verbandsgebiet des  AZV „Reichenbacher Land“ weiterhin bestrebt, die dafür notwendigen In-
                           AZV „Reichenbacher Land“ beruhen auf ei-  vestitionen durchzuführen, den Abbau des Altbestandes an Schulden vo-
                           ner Kalkulation für den Zeitraum der Jahre  ranzutreiben und nachhaltige Lösungen auch für die folgenden Genera-
      2023 bis 2024. Mit Beendigung des Kalkulationszeitraumes zum  tionen erfolgreich umzusetzen.
      31.12.2024 war es daher erforderlich, ab dem 01.01.2025 neue Gebüh-
      ren zu kalkulieren. Die Verbandsversammlung des AZV „Reichenbacher  Netzschkau, 18.12.2024
      Land“ hat am 17.12.2024 die 6. Änderungssatzung zur Abwassersatzung
      mit den entsprechend angepassten Gebührensätzen der mengenabhän-
      gigen Gebühren beschlossen. Die Höhe der monatlichen Grundgebühr
      bleibt unverändert. Die Abwassergebühr für einen Vollanschluss ändert
      sich von 2,15 EUR/m³ auf 2,51 EUR/m³, die Teilvollanschlussgebühr erhöht
      sich von 1,69 EUR/m³ auf 2,20 EUR/m³ und die Gebühr für den Teilan-
      schluss wird anstatt der bisherigen 0,76 EUR/m³ nunmehr 1,59 EUR/m³
      betragen. Die Entsorgung von abflusslosen Gruben, wenn dieses Abwas-
      ser entnommen, abgefahren und im öffentlichen Klärwerk gereinigt wird,
      erhöht sich von 26,39 EUR/m³ auf 27,24 EUR/m³. Für die Entsorgung von
      Kleinkläranlagen und Fäkalgruben ändert sich die Gebühr von 38,22
      EUR/m³ auf 36,69 EUR/m³. Die Anpassung der Gebühren wurde auf
      Grund der allgemeinen Kostensteigerungen, fehlenden Fördermitteln so-
      wie dem erhöhten Erhaltungsaufwand der abwassertechnischen Infra-
      struktur und den Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik not-
      wendig. Die Reduzierung der Gebühr für die Entsorgung der Kleinkläran-
      lagen und Fäkalgruben resultiert daraus, dass in der Kalkulation
      2023/2024 für diese Teilleistung mit höheren Kosten gerechnet wurde,
      welche es nun mit der Ergebnisermittlung und Neukalkulation im Zeit-
      raum 2025/2026 auszugleichen gilt, da der AZV keinen Gewinn erwirt-
      schaften darf und dem Kostendeckungsprinzip unterliegt. Die Anforde-
      rungen an die Qualität der Abwasserentsorgung mit all den damit im Zu-
      sammenhang stehenden umweltrechtlichen Bestimmungen nehmen ste-
      tig zu und sind auch mit einem erhöhten Kostenaufwand verbunden. Zur
   6   7   8   9   10   11   12