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Netzschkauer STADTANZEIGER 11.01.2025 | Nummer 1 | Seite 11
Wissenswertes und Veranstaltungen
Pressemitteilung zu den geänderten Gebührensätzen der Abwasserentsorgung
ab dem 01.01.2025 im Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“
Die derzeit gültigen Gebühren für die Ab- Sicherung des Kanalnetzes und der abwassertechnischen Anlagen ist der
wasserentsorgung im Verbandsgebiet des AZV „Reichenbacher Land“ weiterhin bestrebt, die dafür notwendigen In-
AZV „Reichenbacher Land“ beruhen auf ei- vestitionen durchzuführen, den Abbau des Altbestandes an Schulden vo-
ner Kalkulation für den Zeitraum der Jahre ranzutreiben und nachhaltige Lösungen auch für die folgenden Genera-
2023 bis 2024. Mit Beendigung des Kalkulationszeitraumes zum tionen erfolgreich umzusetzen.
31.12.2024 war es daher erforderlich, ab dem 01.01.2025 neue Gebüh-
ren zu kalkulieren. Die Verbandsversammlung des AZV „Reichenbacher Netzschkau, 18.12.2024
Land“ hat am 17.12.2024 die 6. Änderungssatzung zur Abwassersatzung
mit den entsprechend angepassten Gebührensätzen der mengenabhän-
gigen Gebühren beschlossen. Die Höhe der monatlichen Grundgebühr
bleibt unverändert. Die Abwassergebühr für einen Vollanschluss ändert
sich von 2,15 EUR/m³ auf 2,51 EUR/m³, die Teilvollanschlussgebühr erhöht
sich von 1,69 EUR/m³ auf 2,20 EUR/m³ und die Gebühr für den Teilan-
schluss wird anstatt der bisherigen 0,76 EUR/m³ nunmehr 1,59 EUR/m³
betragen. Die Entsorgung von abflusslosen Gruben, wenn dieses Abwas-
ser entnommen, abgefahren und im öffentlichen Klärwerk gereinigt wird,
erhöht sich von 26,39 EUR/m³ auf 27,24 EUR/m³. Für die Entsorgung von
Kleinkläranlagen und Fäkalgruben ändert sich die Gebühr von 38,22
EUR/m³ auf 36,69 EUR/m³. Die Anpassung der Gebühren wurde auf
Grund der allgemeinen Kostensteigerungen, fehlenden Fördermitteln so-
wie dem erhöhten Erhaltungsaufwand der abwassertechnischen Infra-
struktur und den Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik not-
wendig. Die Reduzierung der Gebühr für die Entsorgung der Kleinkläran-
lagen und Fäkalgruben resultiert daraus, dass in der Kalkulation
2023/2024 für diese Teilleistung mit höheren Kosten gerechnet wurde,
welche es nun mit der Ergebnisermittlung und Neukalkulation im Zeit-
raum 2025/2026 auszugleichen gilt, da der AZV keinen Gewinn erwirt-
schaften darf und dem Kostendeckungsprinzip unterliegt. Die Anforde-
rungen an die Qualität der Abwasserentsorgung mit all den damit im Zu-
sammenhang stehenden umweltrechtlichen Bestimmungen nehmen ste-
tig zu und sind auch mit einem erhöhten Kostenaufwand verbunden. Zur