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Netzschkauer STADTANZEIGER  11.01.2025 | Nummer 1 | Seite 7


        kehrsordnung sowie die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes  nicht von öffentlich zugänglichen Spiel- und Sportplätzen sowie
        und des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes  Liegewiesen fernhält;
        bleiben von dieser Regelung unberührt.                   5. entgegen § 4 Abs. 5 es unterlässt, einen Hund in einer größeren
                                                                    Menschenansammlung mit einem Maulkorb zu versehen;
                            Abschnitt 7                          6. entgegen § 4 Abs. 6 Raubtiere, Gift- oder Riesenschlagen sowie
                       Schlussbestimmungen                          Tiere, durch deren Körperkräfte, Gifte oder Verhalten eine Gefahr
                                                                    für Personen ausgeht, hält, ohne der Ortspolizeibehörde diesen
                     § 22 Ordnungswidrigkeiten                      Sachverhalt unverzüglich angezeigt zu haben;
      (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 39 Abs. 1 des Sächsischen Polizeibe-  7. entgegen § 5 Abs. 1 Verunreinigungen durch Tierkot nicht unver-
        hördengesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S 358, 389) in der je-  züglich beseitigt oder kein geeignetes Hilfsmittel zur Aufnahme
        weils geltenden Fassung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig  und Transport von Tierkot mit sich führt oder dieses auf Verlangen
                                                                    nicht vorweist;
        …                                                        8. entgegen § 6 wildlebende Schadtiere wie Haustauben, Ratten,
        2. entgegen § 4 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass Men-  Füchse, Marder, Waschbären u.ä. füttert;
           schen und/oder Tiere belästigt oder gefährdet, Sachen beschädigt  …
           werden;
        3. entgegen § 4 Abs. 2 Tiere, welche mit einem Laufgeschirr oder ei-  (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 39 Abs. 2 des Sächsischen Poli-
           ner Leine und der gleichen gesichert werden können, auf öffentli-  zeibehördengesetzes mit einer Geldbuße von mindestens 5 Euro bis
           chen Straßen, Wegen und Plätzen oder in öffentlichen Grün- und  zu 5.000 Euro geahndet werden. Absatz 1 gilt nicht für Führhunde für
           Erholungsanlagen nicht an der Leine führt oder zurücklässt, ohne  Menschen mit Behinderung sowie Diensthunde und Dienstpferde des
           sie mit einer Leine zu sichern;                       Polizeivollzugsdienstes.
        4. entgegen § 4 Abs. 4 als Halter und/oder Führer eines Tieres dieses

           Neues aus den Kindertagesstätten

      Ein märchenhafter Nachmittag

      Am 11.12.2024 verwandelte sich das Bürgerhaus in Brockau in einen  Alle waren erleichtert, als unser Prinz kam und alles ein glückliches Ende
      märchenhaften Ort.                                      nahm.
      Das Team der AWO Kita "Märchenland" führte das Stück "Schneewitt-  Ein großer Dank geht an alle, die vor und hinter den Kulissen dieses Ereig-
      chen und die sieben Zwerge" auf - mit großem Erfolg.    nis möglich gemacht haben.
      Das Bürgerhaus war sehr gut gefüllt, die Stimmung fröhlich und der Ap-  Es war ein Tag voller Freude, Magie und Teamgeist - ein echtes Gemein-
      plaus sehr groß. Große und kleine Zuschauer wurden      schaftsprojekt, auf das wir stolz zurückblicken.
      in die Welt des Märchens entführt und fieberten mit Schneewittchen und
      den sieben Zwergen mit.                                 Das Team der Kita „Märchenland“
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