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Netzschkauer STADTANZEIGER 11.01.2025 | Nummer 1 | Seite 5
Im Falle einer Beantragung per E-Mail ist dies ausschließlich an folgen- derung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimm-
de E-Mail-Adresse v.voigt@netzschkau.de zu richten. Um eine zwei- abgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss
felsfreie Identifikation des Antragstellers zu ermöglichen, ist dabei die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische
Angabe von Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnan- Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen
schrift und die Wählerverzeichnisnummer zwingend erforderlich. und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfe-
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des leistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbe-
Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten stimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt
möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.
gestellt werden. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie
bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel
zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden,
dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können
aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne
auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post
stellen. AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief
angegebenen Stelle abgegeben werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer
schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Netzschkau, den 06.01.2025
Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung
der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Mike Purfürst
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte Bürgermeist
• einen amtlichen weißen Stimmzettel des Wahlkreises 165 - Vogt-
landkreis, Impressum:
• einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag, Herausgeber: Stadt Netzschkau, Bürgermeister Mike Purfürst, Markt 12,
• einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzu- 08491 Netzschkau
senden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und
Redaktion:
• ein Merkblatt für die Briefwahl.
Verantwortlich: Bürgermeisteramt
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen an- Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau
deren ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Tel. 03765 3901-10, Fax: 03765 34-188
Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen E-Mail: info@netzschkau.de
wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberech-
Verantwortlich für die amtlichen Mitteilungen der Stadt
tigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme
Netzschkau:
der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die
Der Bürgermeister
bevollmächtigte Person auszuweisen.
Verantwortlich für die übrigen amtlichen Mitteilungen:
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behin- Leiter der publizierenden Einrichtungen
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Netzschkau
Ausgegeben in Netzschkau im Vogtland am 7. Januar 2025 werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf
Ausgabe 2/2025 diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden
und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich als löschen oder zu vernichten.
erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Zulässig ist die Übermittlung folgender Daten: Familienname, Vornamen
Netzschkau/Limbach unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad und der-
anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zeitige Anschriften. Eine Erteilung von Auskünften nach § 50 Abs. 1 BMG
am 23. Februar 2025 unterbleibt, wenn eine Auskunftssperre nach § 51 BMG vorliegt oder so-
weit die betroffene Person der Übermittlung Ihrer Daten nach § 50 Abs.
Widerspruchsrecht zur Gruppenauskunft vor Wahlen 5 BMG widersprochen hat oder widerspricht.
Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der
Entsprechend § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom Stadt Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Markt 12 in 08491 Netzschkau
03.05.2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt t durch Artikel 6 des Gesetzes vom während der üblichen Öffnungszeiten einzulegen. Bereits früher einge-
23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I S. 323) geändert worden ist, darf die Melde- legte Widersprüche gelten fort, sofern sie nicht an eine bestimmte Wahl
behörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlä- gebunden waren.
gen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und
kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehen- Netzschkau, den 07.01.2025
den Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1
BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, so-
C
M
Y weit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
K
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt Mike Purfürst Bürgermeist