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11.01.2025 | Nummer 1 | Seite 4 Netzschkauer STADTANZEIGER
Kleinkindergruppe mit. Durch ihr engagiertes Wirken in der Abteilung Frau Ullmann, Herrn Naumann und
und im TSV ist Sie vielen ein Vorbild und trägt zur guten Entwicklung des Frau Müller haben die Ehrung mit
Vereinssports entscheidend bei. dem Bürgerpreis der Stiftung der
Ihr Anliegen ist es, Vereine, Institutionen und Einrichtungen der Stadt Sparkasse Vogtland durch ihr he-
Netzschkau zu gemeinsamen Aktivitäten zu bewegen und ein friedliches rausragendes Engagement mehr als
und harmonisches Miteinander zu gestalten. Sie bringt Vereine und Gruppen verdient. Der Bürgermeister und
zueinander, setzt sich für demokratische und inklusive Werte ein und leistet Frau Geitner gratulieren recht herz-
damit einen herausragenden und aktiven Beitrag zur Entwicklung der Stadt. lich zu der Auszeichnung. Alle Preis-
Im Herbst 2024 beteiligte sich aktiv an der Organisation von Festwochenen- träger erhalten eine Urkunde, ein
de anlässlich 60 Jahre Netzschkauer Musikanten am Schloss Netzschkau. Preisgeld und Blumen.
Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse
Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau findet voraussichtlich am 28. Januar 2025, um 19:00 Uhr statt.
Wird die Sitzung anberaumt, finden Sie die Bekanntmachung mit Tagesordnung am 20. Januar 2025
unter www.netzschkau.de/Bürgerinformationen/Bekanntmachungen und an den Anschlagtafeln veröffentlicht.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Netzschkau
Ausgegeben in Netzschkau im Vogtland am 6. Januar 2025 amt, Zimmer 14 Einspruch einlegen.
Ausgabe 1/2025 Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift
eingelegt werden.
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich als er- 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten
füllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau/ bis spätestens zum 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Limbach Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlbe-
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in rechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einle-
das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die gen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ausüben kann.
am 23. Februar 2025 Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis einge-
tragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunter-
1. Die Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der lagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Stadt Netzschkau und der Gemeinde Limbach werden in der Zeit vom
03. Februar 2025 bis 07. Februar 2025 während der allgemeinen 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 165 -
Öffnungszeiten Vogtlandkreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum
Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
in der Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau, Ein- a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antrags-
wohnermeldeamt, Zimmer 14 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme frist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1
bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei. Bundeswahlordnung (bis zum 2. Februar 2025) oder die Ein-
spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu
Bundeswahlordnung (bis zum 7. Februar 2025) versäumt hat,
seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf
Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Da-
der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 Bundeswahlordnung oder
ten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen über-
der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 Bundeswahlordnung
prüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine
entstanden ist,
Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wor-
kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten
den und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerver-
von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre
zeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die
Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, bei der
Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau, Ein-
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist wohnermeldeamt, Zimmer 14 mündlich, schriftlich oder elektro-
oder einen Wahlschein hat. nisch beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig.
Ein entsprechender Link zum Onlinewahlscheinantrag findet sich auf
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, der Internetseite der Stadt Netzschkau unter www.netzschkau.de. Für
kann in der Zeit vom 03. Februar 2025 bis 07. Februar 2025, spä- Smartphone-Besitzer bietet die Stadt Netzschkau einen neuen Ser-
C
testens am 07. Februar 2025 bis 12:00 Uhr bei der Stadtverwal- vice: Dank des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung können nun M Y
K
tung Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau, Einwohnermelde- auch auf diesem Wege Briefwahlunterlagen angefordert werden.