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Nummer 3                                          3
                                                   Freitag, 20. März 2020

                                  Aus dem Rathaus

Antragsteller                     Anzeige
Straße, Hausnummer                zum Abbrennen eines
PLZ, Wohnort                      Brauchtums- und
Telefon (mit Vorwahl)             Traditionsfeuers

Stadtverwaltung Netzschkau
Ordnungsamt
Markt 12
08491 Netzschkau

Die Anzeige muss mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Abbrennen des Feuers vorliegen!

 Anlass für das Feuer:

Standort der Feuerstelle:

Ist der Anzeigende Eigentümer des Grundstückes?

      ja
      nein Eine Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer über die Duldung

                            des Vorhabens hat durch den Betreiber eigenständig zu erfolgen.

Zeitraum des Abbrennens:

am:                        , von  bis              Uhr.

Verantwortlicher:

Ort, Datum                        ______________________________
                                  Unterschrift des Antragstellers

Hinweis:

Offene Feuer sind anzeigepflichtig. Grundsätzlich dürfen die Feuer nicht der Abfallentsorgung dienen (§ 27 Abs. 1
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz). Abfälle in diesem Sinne sind z.B. lackierte Hölzer, Spanplattenreste,
Fensterrahmen, Wiesen-, Garten- und Stallgut (Laub, nasses Reisig, Holzverschnitt). Im Brandfall befreit diese
Anzeige Sie nicht von den Kosten!
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