Page 3 - stadtanzeiger04.2021
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                                                                  Samstag, 17. April 2021

                 Aus dem Rathaus                                  Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse

           Testzentrum in Netzschkau                              Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau findet
                                                                  voraussichtlich am 27. April 2021, um 19:00 Uhr, statt.
Seit 1. April 2021 gibt es ein neu-                               Tagesordnung und Tagungsort werden rechtzeitig unter
es Corona-Testzentrum in Netz-                                    www.netzschkau.de/Bürgerinformationen/Bekanntmachungen
schkau.                                                           bekannt gegeben und an den Anschlagtafeln veröffentlicht.
Es wird als eine Außenstelle vom
Corona-Testzentrum in Reichen-                                      Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bach vom Rettungszweckver-
band Südwestsachsen betrie-                                       in diesem Jahr findet in Netzschkau auf dem Gelände neben dem
ben.                                                              Schloss (ehem. Delicata) kein Höhenfeuer statt.
Durchgeführt werden PoC Anti-                                     Das Grundstück befindet sich in Privateigentum.
gen-Schnelltests und PCR Dia-                                     Das Ablagern von Grüngut, Müll oder Unrat ist verboten.
gnostik.                                                          Wir bitten dringend um Beachtung!
Ort: Sporthalle an der Siedlungs-
straße 39, 08491 Netzschkau                                       Hinweis
Öffnungszeiten:                                                   Grüngut kann teilweise über die Biotonne entsorgt werden. Dies
Dienstag:        8 - 15 Uhr                                       umfasst zerkleinerten Ast- und Strauchschnitt, Laub, Grünschnitt,
Donnerstag: 11 - 18 Uhr                                           Pflanzenteile und Blumen.
Bitte bringen Sie Ihre Krankenkarte zum Test mit!                 Dazu bietet der Vogtlandkreis die Möglichkeit, Grüngut gebüh-
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.                  renpflichtig an den kommunalen Wertstoffhöfen in Falkenstein,
                                                                  Oelsnitz, Plauen oder Schneidenbach abzugeben.
      Eingeschränkter Besucherverkehr                             Zusätzlich kann auch die gebührenpflichtige Bereitstellung eines
          im Netzschkauer Rathaus                                 Großbehälters zur Entsorgung von Grüngut beantragt werden.
                                                                  Nähere Informationen erhalten Interessierte unter
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,                              www.vogtlandkreis.de
auf Grund der aktuellen Corona-Lage, bleibt das Netzschkau-
er Rathaus auch weiterhin für den regulären Besucherverkehr       Kontakt Beratungsstelle Abfallwirtschaft
gesperrt.                                                         Amt für Abfallwirtschaft
Die Mitarbeiter sind jedoch telefonisch und per E-Mail erreich-   Stephanstraße 9, 08606 Oelsnitz/Vogtl.
bar und während der Öffnungszeiten gern für Sie da.               Telefon: 03741 3002292

Montag           9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr                                 Herausgerissene Blumen
Dienstag         9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Donnerstag       9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr                       Jedes Jahr vor Ostern wird das Stadtbild herausgeputzt.
Freitag          9 - 12 Uhr                                       Die Straßen werden gekehrt und hunderte Frühjahrsblüher werden
                                                                  gepflanzt. Nicht nur die Mitarbeiter des Bauhofes sind hier im Ein-
Bei dringenden Angelegenheiten ist ein Besuch nach vorheri-       satz, sondern auch ehrenamtliche Helfer unterstützen uns dabei.
ger Terminvereinbarung möglich.                                   Dafür möchten wir uns an dieser Stelle herzlichst bedanken.
Bei einem persönlichen Termin sind die ausgewiesenen Hygi-        Umso trauriger ist es für uns zu sehen, dass diese Bemühungen
eneregeln unbedingt zu beachten. Bitte nutzen Sie die Klingel     von einigen nicht geschätzt werden.
am Eingang neben der Glastür!                                     Bereits nach wenigen Tagen waren die Einpflanzungen, zu unse-
                                                                  rem großen Bedauern, mitunter herausgerissen und verwüstet.
Information:
Die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes sind auf                  Verbrennung pflanzlicher Abfälle
Grund einer Schulung am 17. Mai 2021 nicht erreichbar.
Am 14. Mai 2021 ist das Netzschkauer Rathauses wegen dem          Die Sächsische Pflanzenabfallverordnung, die unter bestimmten
Brückentag nicht besetzt.                                         Voraussetzungen die Verbrennung pflanzlicher Abfälle in den
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!         Monaten April und Oktober ermöglichte, ist am 22. März 2019
                                                                  außer Kraft getreten (Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des
              Bauabteilung ist umgezogen                          Sächsischen Abfall-Bodenschutzrechtes).
                                                                  Für pflanzliche Abfälle und andere Bioabfälle gelten ohne Ein-
            Die Bauabteilung der Stadt Netzschkau ist umgezogen.  schränkungen die Regelungen des europäischen und des deut-
            Sie befindet sich nun in der 1. Etage,                schen Abfallrechtes einschließlich der Satzungen der öffentlich-
_______________H__a__u__s_a__u__fgang beim Einwohnermeldeamt      rechtlichen Entsorgungsträger.
            (ehem. Ingenieurbüro Gündel & Weinbrecht).
                                                                  Zulässige Entsorgungswege für pflanzliche Abfälle und Bio-
                                                                  abfälle
                                                                  Die offene Verbrennung von Bioabfällen zum Zwecke der Beseitigung
                                                                  ist ausgeschlossen bzw. bedarf einer Zulassung der zuständigen Ab-
                                                                  fallbehörde (§28 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Grundsätzlich
                                                                  sind diese Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu
                                                                  überlassen. Unberührt bleibt aber die Möglichkeit der Besitzer von
                                                                  Bioabfällen aus privaten Haushalten, diese auf den im Rahmen ihrer
                                                                  privaten Lebensführung genutzten Grundstücke zu verwerten.
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