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Samstag, 17. April 2021
Aus dem Rathaus Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse
Testzentrum in Netzschkau Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau findet
voraussichtlich am 27. April 2021, um 19:00 Uhr, statt.
Seit 1. April 2021 gibt es ein neu- Tagesordnung und Tagungsort werden rechtzeitig unter
es Corona-Testzentrum in Netz- www.netzschkau.de/Bürgerinformationen/Bekanntmachungen
schkau. bekannt gegeben und an den Anschlagtafeln veröffentlicht.
Es wird als eine Außenstelle vom
Corona-Testzentrum in Reichen- Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bach vom Rettungszweckver-
band Südwestsachsen betrie- in diesem Jahr findet in Netzschkau auf dem Gelände neben dem
ben. Schloss (ehem. Delicata) kein Höhenfeuer statt.
Durchgeführt werden PoC Anti- Das Grundstück befindet sich in Privateigentum.
gen-Schnelltests und PCR Dia- Das Ablagern von Grüngut, Müll oder Unrat ist verboten.
gnostik. Wir bitten dringend um Beachtung!
Ort: Sporthalle an der Siedlungs-
straße 39, 08491 Netzschkau Hinweis
Öffnungszeiten: Grüngut kann teilweise über die Biotonne entsorgt werden. Dies
Dienstag: 8 - 15 Uhr umfasst zerkleinerten Ast- und Strauchschnitt, Laub, Grünschnitt,
Donnerstag: 11 - 18 Uhr Pflanzenteile und Blumen.
Bitte bringen Sie Ihre Krankenkarte zum Test mit! Dazu bietet der Vogtlandkreis die Möglichkeit, Grüngut gebüh-
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. renpflichtig an den kommunalen Wertstoffhöfen in Falkenstein,
Oelsnitz, Plauen oder Schneidenbach abzugeben.
Eingeschränkter Besucherverkehr Zusätzlich kann auch die gebührenpflichtige Bereitstellung eines
im Netzschkauer Rathaus Großbehälters zur Entsorgung von Grüngut beantragt werden.
Nähere Informationen erhalten Interessierte unter
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, www.vogtlandkreis.de
auf Grund der aktuellen Corona-Lage, bleibt das Netzschkau-
er Rathaus auch weiterhin für den regulären Besucherverkehr Kontakt Beratungsstelle Abfallwirtschaft
gesperrt. Amt für Abfallwirtschaft
Die Mitarbeiter sind jedoch telefonisch und per E-Mail erreich- Stephanstraße 9, 08606 Oelsnitz/Vogtl.
bar und während der Öffnungszeiten gern für Sie da. Telefon: 03741 3002292
Montag 9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr Herausgerissene Blumen
Dienstag 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Donnerstag 9 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr Jedes Jahr vor Ostern wird das Stadtbild herausgeputzt.
Freitag 9 - 12 Uhr Die Straßen werden gekehrt und hunderte Frühjahrsblüher werden
gepflanzt. Nicht nur die Mitarbeiter des Bauhofes sind hier im Ein-
Bei dringenden Angelegenheiten ist ein Besuch nach vorheri- satz, sondern auch ehrenamtliche Helfer unterstützen uns dabei.
ger Terminvereinbarung möglich. Dafür möchten wir uns an dieser Stelle herzlichst bedanken.
Bei einem persönlichen Termin sind die ausgewiesenen Hygi- Umso trauriger ist es für uns zu sehen, dass diese Bemühungen
eneregeln unbedingt zu beachten. Bitte nutzen Sie die Klingel von einigen nicht geschätzt werden.
am Eingang neben der Glastür! Bereits nach wenigen Tagen waren die Einpflanzungen, zu unse-
rem großen Bedauern, mitunter herausgerissen und verwüstet.
Information:
Die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes sind auf Verbrennung pflanzlicher Abfälle
Grund einer Schulung am 17. Mai 2021 nicht erreichbar.
Am 14. Mai 2021 ist das Netzschkauer Rathauses wegen dem Die Sächsische Pflanzenabfallverordnung, die unter bestimmten
Brückentag nicht besetzt. Voraussetzungen die Verbrennung pflanzlicher Abfälle in den
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund! Monaten April und Oktober ermöglichte, ist am 22. März 2019
außer Kraft getreten (Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des
Bauabteilung ist umgezogen Sächsischen Abfall-Bodenschutzrechtes).
Für pflanzliche Abfälle und andere Bioabfälle gelten ohne Ein-
Die Bauabteilung der Stadt Netzschkau ist umgezogen. schränkungen die Regelungen des europäischen und des deut-
Sie befindet sich nun in der 1. Etage, schen Abfallrechtes einschließlich der Satzungen der öffentlich-
_______________H__a__u__s_a__u__fgang beim Einwohnermeldeamt rechtlichen Entsorgungsträger.
(ehem. Ingenieurbüro Gündel & Weinbrecht).
Zulässige Entsorgungswege für pflanzliche Abfälle und Bio-
abfälle
Die offene Verbrennung von Bioabfällen zum Zwecke der Beseitigung
ist ausgeschlossen bzw. bedarf einer Zulassung der zuständigen Ab-
fallbehörde (§28 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Grundsätzlich
sind diese Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu
überlassen. Unberührt bleibt aber die Möglichkeit der Besitzer von
Bioabfällen aus privaten Haushalten, diese auf den im Rahmen ihrer
privaten Lebensführung genutzten Grundstücke zu verwerten.