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          Samstag, 17. April 2021

           Plauen wird ein Gebiet mit einem Radius von mindes-        		 · 	 Gemeinde Pöhl
           tens drei Kilometern festgelegt (siehe Karte im Anhang).   		 · 	Gemeinde Stadt Reichenbach im Vogtland die Ortsteile
           Der Sperrbezirk umfasst folgende Städte, Gemeinden
           und Ortsteile:                                                        Friesen, Mylau, Obermylau, Reichenbach im Vogtland,
			 · 	Gemeinde Plauen: Beginnend im Ortsteil Kauschwitz                        Rotschau, Schneidenbach
                                                                      		 · 	Gemeinde Rosenbach/Vogtl. die Ortsteile Unterpirk,
              von der Gemeindegrenze zu Rosenbach, den südli-                    Oberpirk, Mehltheuer, Syrau, Fröbersgrün, Fasendorf,
              chen Teil der Syrau-Kauschwitzer Heide streifend, die              Drochaus, Schönberg, Demeusel, Rodau,
              Ortslage Kauschwitz umfassend, bis zur Überquerung      		 · 	Gemeinde Theuma
              der K 7809. Anschließend westlich dem Verlauf der       		 · 	Gemeinde Tirpersdorf die Ortsteile Altmannsgrün,
              B92 folgend und in Höhe der Straßenbahnhaltestelle                 Droßdorf, Juchhöh, Obermarxgrün, Schloditz
              „Am Stadtwald“ die B 92 querend und weiter östlich      		 · 	Gemeinde Stadt Treuen die Ortsteile Altmannsgrün, Go-
              folgend bis zum „Oberen Bahnhof Plauen“. Von dort                  spersgrün, Hartmannsgrün, Perlas, Pfaffengrün, Treuen,
              über die Bahnhofstraße, anschließend über den Post-                Wetzelsgrün
              platz bis zur Zentralhaltestelle „Tunnel“, dem Unteren  		 · 	Gemeinde Weischlitz die Ortsteile Dehles, Dröda, Geils-
              Graben und anschließend dem Oberen Graben bis                      dorf, Großzöbern, Kleinzöbern, Kröstau, , Pirk, Reuth,
              zur Walkgasse folgend. Auf Höhe des Mühlgrabens                    Rodersdorf, Ruderitz, Schönlind, Schwand, Thossen,
              entlang einer Linie zum „Unteren Bahnhof“. Anschlie-               Tobertitz, Weischlitz.
              ßend den Thiergartner Weg überquerend und die           3. 	 Für die in Punkt 2 genannten Sperrbezirke gilt Folgendes:
              Kleingartenanlage am Thiergartner Weg südlich um-       	 a. 	Jeder, der in den in Punkt 2 genannten Sperrbezirken Hüh-
              schließend, bis hin zur Kreuzung Nach den drei Ber-             ner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln,
              gen und Weg zur Linde. Die Ortslage Thiergarten im              Enten und Gänse (ausgenommen Laufvögel) hält, hat
              Norden streifend, zwischen Hutteich und Burgteich               dies unverzüglich unter Angabe seines Namens, seiner
              entlang laufend , die Kürbitzer Landstraße überque-             Anschrift und der Art und Anzahl des Geflügels, der Nut-
              rend nach Norden über den Flurberg hinweg.                      zungsart, des Standortes und der Haltungsform (Freiland,
			 · 	G emeinde Weischlitz: Auf der Höhe des Ortsteiles                     Stall) beim LÜVA anzuzeigen, sofern dies noch nicht erfolgt
              Kloschwitz und der Kloschwitzmühle die Kloschwitzer             ist.
              Hauptstraße überquerend, nach Norden zur Gemein-        	 b. 	W er Geflügel (gemäß Punkt 3.a.) hält, hat das Geflügel in
              degrenze Rosenbach.                                             geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die
			 · 	Gemeinde Rosenbach: Östlich der Ortslage Rößnitz,                     aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesi-
              in Richtung Norden, das gesamte Gebiet des Land-                cherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindrin-
              schaftsschutzgebietes „Großer Weidenteich“ umfas-               gen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung beste-
              send, den Bachlauf des Kuhbergbach nach Norden fol-             hen muss, zu halten. Netze oder Gitter, die zur Abdeckung
              gend, um anschließend die Ortslage Schneckengrün                nach oben genutzt werden, werden nur anerkannt, wenn
              östlich zu streifen. Nördlich entlang des Zwoschwitz-           ihre Maschenweite maximal 25 mm beträgt.
              baches bis zur Gemeindegrenze Plauen.                   	 c. 	Tierhalter von gehaltenen Vögeln (gemäß Punkt 3.a.) ha-
	 b. 	U m die Sperrbezirke wird mit einem Radius von mindes-                 ben der zuständigen Behörde unverzüglich die Anzahl der
        tens zehn Kilometern um die Seuchenbestände ein Beob-                 verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzu-
        achtungsgebiet festgelegt.                                            zeigen.
		Die Beobachtungsgebiete um den Seuchenbestand in der               	 d. 	G ehaltene Vögel (gemäß Punkt 3.a.) sind auf nähere An-
        Gemeinde Pöhl und in der Stadt Plauen wurden zu einem                 weisung durch das Lebensmittelüberwachungs- und Vete-
        Beobachtungsgebiet zusammengefasst. Das Beobach-                      rinäramt des Vogtlandkreises untersuchen zu lassen.
        tungsgebiet ist in der Kartenanlage als äußere Linie mit      	 e. 	Gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Fe-
        folgenden Grenzen dargestellt:                                        derwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammen-
		 · 	Gemeinde Bösenbrunn die Ortsteile Bösenbrunn,                          de sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte
           Schönbrunn                                                         dürfen weder in einen noch aus einem Bestand mit gehal-
		 · 	Gemeinde Stadt Elsterberg die Ortsteile Kleingera, Noß-                tenen Vögeln, Futtermittel dürfen nicht aus einem solchen
           witz                                                               Bestand verbracht werden.
		 · 	Gemeinde Heinsdorfergrund den Ortsteil Unterheinsdorf          		Die zuständige Behörde kann Ausnahmen unter Auflagen
		 · 	Gemeinde Stadt Lengenfeld die Ortsteile Weißensand,                    genehmigen:
           Wolfspfütz                                                 		 i. 	für das Verbringen von Geflügel, ausgenommen Ein-
		 · 	Gemeinde Limbach, Limbach, Buchwald, Mühlwand,                            tagsküken, unmittelbar zur Schlachtung in eine von der
           Lauschgrün                                                            zuständigen Behörde bezeichnete Schlachtstätte
		 · 	Gemeinde Stadt Netzschkau                                      		 ii. 	für das Verbringen von Legehennen und Truthühnern
		 · 	 Gemeinde Neuensalz                                                        aus einem Bestand im Sperrbezirk in einen Bestand im
		 · 	Gemeinde Stadt Oelsnitz/Vogtl. die Ortsteile Göswein,                     Inland
           Magwitz, Oelsnitz/Vogtl., Planschwitz, Taltitz             		 iii. 	für das Verbringen von Bruteiern und Konsumeiern
		 · 	Gemeinde Stadt Pausa-Mühltroff die Ortsteile Ebers-            		 iv. 	für das Verbringen von Eintagsküken aus einem Be-
           grün, Unterreichenau, Kornbach, Pausa/Vogtl., Rans-                   stand im Sperrbezirk in einen Bestand im Inland
           pach                                                       		 v. 	für das Verbringen von in Gefangenschaft gehaltenen
		 · 	Gemeinde Stadt Plauen die Ortsteile Meßbach, Un-                          Vögeln anderer Arten oder Säugetieren
           terlosa, Oberlosa, Stöckigt, Großfriesen, Tauschwitz,      		 vi. 	für das Verbringen von frischem Fleisch von Geflügel
           Reinsdorf, Südvorstadt, Ostvorstadt, Reusa mit Sorga,                 und Federwild sowie von aus diesem Fleisch hergestell-
           Kleinfriesen, Altchrieschwitz, Chrieschwitz, Reichenba-               tem Hackfleisch, Separatorenfleisch, Fleischzubereitun-
           cher Vorstadt, Neustadt, Hammertorvorstadt, Reißiger                  gen und Fleischerzeugnissen
           Vorstadt, Preiselpöhl, Reißig, Reißigwald mit Lochhaus,    		 vii.	für tierische Nebenprodukte
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