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Samstag, 17. April 2021
Plauen wird ein Gebiet mit einem Radius von mindes- · Gemeinde Pöhl
tens drei Kilometern festgelegt (siehe Karte im Anhang). · Gemeinde Stadt Reichenbach im Vogtland die Ortsteile
Der Sperrbezirk umfasst folgende Städte, Gemeinden
und Ortsteile: Friesen, Mylau, Obermylau, Reichenbach im Vogtland,
· Gemeinde Plauen: Beginnend im Ortsteil Kauschwitz Rotschau, Schneidenbach
· Gemeinde Rosenbach/Vogtl. die Ortsteile Unterpirk,
von der Gemeindegrenze zu Rosenbach, den südli- Oberpirk, Mehltheuer, Syrau, Fröbersgrün, Fasendorf,
chen Teil der Syrau-Kauschwitzer Heide streifend, die Drochaus, Schönberg, Demeusel, Rodau,
Ortslage Kauschwitz umfassend, bis zur Überquerung · Gemeinde Theuma
der K 7809. Anschließend westlich dem Verlauf der · Gemeinde Tirpersdorf die Ortsteile Altmannsgrün,
B92 folgend und in Höhe der Straßenbahnhaltestelle Droßdorf, Juchhöh, Obermarxgrün, Schloditz
„Am Stadtwald“ die B 92 querend und weiter östlich · Gemeinde Stadt Treuen die Ortsteile Altmannsgrün, Go-
folgend bis zum „Oberen Bahnhof Plauen“. Von dort spersgrün, Hartmannsgrün, Perlas, Pfaffengrün, Treuen,
über die Bahnhofstraße, anschließend über den Post- Wetzelsgrün
platz bis zur Zentralhaltestelle „Tunnel“, dem Unteren · Gemeinde Weischlitz die Ortsteile Dehles, Dröda, Geils-
Graben und anschließend dem Oberen Graben bis dorf, Großzöbern, Kleinzöbern, Kröstau, , Pirk, Reuth,
zur Walkgasse folgend. Auf Höhe des Mühlgrabens Rodersdorf, Ruderitz, Schönlind, Schwand, Thossen,
entlang einer Linie zum „Unteren Bahnhof“. Anschlie- Tobertitz, Weischlitz.
ßend den Thiergartner Weg überquerend und die 3. Für die in Punkt 2 genannten Sperrbezirke gilt Folgendes:
Kleingartenanlage am Thiergartner Weg südlich um- a. Jeder, der in den in Punkt 2 genannten Sperrbezirken Hüh-
schließend, bis hin zur Kreuzung Nach den drei Ber- ner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln,
gen und Weg zur Linde. Die Ortslage Thiergarten im Enten und Gänse (ausgenommen Laufvögel) hält, hat
Norden streifend, zwischen Hutteich und Burgteich dies unverzüglich unter Angabe seines Namens, seiner
entlang laufend , die Kürbitzer Landstraße überque- Anschrift und der Art und Anzahl des Geflügels, der Nut-
rend nach Norden über den Flurberg hinweg. zungsart, des Standortes und der Haltungsform (Freiland,
· G emeinde Weischlitz: Auf der Höhe des Ortsteiles Stall) beim LÜVA anzuzeigen, sofern dies noch nicht erfolgt
Kloschwitz und der Kloschwitzmühle die Kloschwitzer ist.
Hauptstraße überquerend, nach Norden zur Gemein- b. W er Geflügel (gemäß Punkt 3.a.) hält, hat das Geflügel in
degrenze Rosenbach. geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die
· Gemeinde Rosenbach: Östlich der Ortslage Rößnitz, aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesi-
in Richtung Norden, das gesamte Gebiet des Land- cherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindrin-
schaftsschutzgebietes „Großer Weidenteich“ umfas- gen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung beste-
send, den Bachlauf des Kuhbergbach nach Norden fol- hen muss, zu halten. Netze oder Gitter, die zur Abdeckung
gend, um anschließend die Ortslage Schneckengrün nach oben genutzt werden, werden nur anerkannt, wenn
östlich zu streifen. Nördlich entlang des Zwoschwitz- ihre Maschenweite maximal 25 mm beträgt.
baches bis zur Gemeindegrenze Plauen. c. Tierhalter von gehaltenen Vögeln (gemäß Punkt 3.a.) ha-
b. U m die Sperrbezirke wird mit einem Radius von mindes- ben der zuständigen Behörde unverzüglich die Anzahl der
tens zehn Kilometern um die Seuchenbestände ein Beob- verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzu-
achtungsgebiet festgelegt. zeigen.
Die Beobachtungsgebiete um den Seuchenbestand in der d. G ehaltene Vögel (gemäß Punkt 3.a.) sind auf nähere An-
Gemeinde Pöhl und in der Stadt Plauen wurden zu einem weisung durch das Lebensmittelüberwachungs- und Vete-
Beobachtungsgebiet zusammengefasst. Das Beobach- rinäramt des Vogtlandkreises untersuchen zu lassen.
tungsgebiet ist in der Kartenanlage als äußere Linie mit e. Gehaltene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel und Fe-
folgenden Grenzen dargestellt: derwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammen-
· Gemeinde Bösenbrunn die Ortsteile Bösenbrunn, de sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte
Schönbrunn dürfen weder in einen noch aus einem Bestand mit gehal-
· Gemeinde Stadt Elsterberg die Ortsteile Kleingera, Noß- tenen Vögeln, Futtermittel dürfen nicht aus einem solchen
witz Bestand verbracht werden.
· Gemeinde Heinsdorfergrund den Ortsteil Unterheinsdorf Die zuständige Behörde kann Ausnahmen unter Auflagen
· Gemeinde Stadt Lengenfeld die Ortsteile Weißensand, genehmigen:
Wolfspfütz i. für das Verbringen von Geflügel, ausgenommen Ein-
· Gemeinde Limbach, Limbach, Buchwald, Mühlwand, tagsküken, unmittelbar zur Schlachtung in eine von der
Lauschgrün zuständigen Behörde bezeichnete Schlachtstätte
· Gemeinde Stadt Netzschkau ii. für das Verbringen von Legehennen und Truthühnern
· Gemeinde Neuensalz aus einem Bestand im Sperrbezirk in einen Bestand im
· Gemeinde Stadt Oelsnitz/Vogtl. die Ortsteile Göswein, Inland
Magwitz, Oelsnitz/Vogtl., Planschwitz, Taltitz iii. für das Verbringen von Bruteiern und Konsumeiern
· Gemeinde Stadt Pausa-Mühltroff die Ortsteile Ebers- iv. für das Verbringen von Eintagsküken aus einem Be-
grün, Unterreichenau, Kornbach, Pausa/Vogtl., Rans- stand im Sperrbezirk in einen Bestand im Inland
pach v. für das Verbringen von in Gefangenschaft gehaltenen
· Gemeinde Stadt Plauen die Ortsteile Meßbach, Un- Vögeln anderer Arten oder Säugetieren
terlosa, Oberlosa, Stöckigt, Großfriesen, Tauschwitz, vi. für das Verbringen von frischem Fleisch von Geflügel
Reinsdorf, Südvorstadt, Ostvorstadt, Reusa mit Sorga, und Federwild sowie von aus diesem Fleisch hergestell-
Kleinfriesen, Altchrieschwitz, Chrieschwitz, Reichenba- tem Hackfleisch, Separatorenfleisch, Fleischzubereitun-
cher Vorstadt, Neustadt, Hammertorvorstadt, Reißiger gen und Fleischerzeugnissen
Vorstadt, Preiselpöhl, Reißig, Reißigwald mit Lochhaus, vii. für tierische Nebenprodukte