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                                                                     Samstag, 17. April 2021

     Verwaltungsgemeinschaft                                                Öffentliche Bekanntmachung
        Netzschkau/Limbach
                                                                     An alle Halter von Geflügel (ausgenommen Laufvögel) im Vogt-
       Öffentliche Bekanntmachung                                    landkreis
            der Stadt Netzschkau
                                                                                    Vollzug des Tierseuchenrechts
    zugleich als erfüllende Gemeinde der Verwaltungs-
  gemeinschaft Netzschkau/Limbach anlässlich der Wahl                Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über Schutz-
  zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021                  maßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs der
                                                                     Geflügelpest und zur Festlegung von Sperrbezirken und Be-
      Widerspruchsrecht zur Gruppenauskunft vor Wahlen               obachtungsgebieten
Entsprechend § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom
03.05.2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Art. 5 des Geset-    Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogt-
zes vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3334) geändert worden ist, darf die   landkreises erlässt folgende
Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern             Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung:
von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Ab-               1. 	 Der Ausbruch der Geflügelpest in zwei Geflügelbeständen,
stimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs
der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft                  ansässig in der Gemeinde Pöhl OT Ruppertsgrün und in der
aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeich-        Stadt Plauen OT Neundorf, wird am 26.03.2021 amtlich fest-
neten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit            gestellt.
für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.            2. 	 Festlegung der Restriktionsgebiete
Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mit-        	 a. 	Um die Betriebe mit den positiven Virusnachweisen wer-
geteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt
werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Ab-               den als Restriktionsgebiete jeweils ein Sperrbezirk sowie
stimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach                   ein Beobachtungsgebiet festgelegt.
der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.              		 i. 	Als Sperrbezirk um den Seuchenbestand in der Gemein-
Zulässig ist die Übermittlung folgender Daten: Familienname, Vorna-
men unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktor-                   de Pöhl wird ein Gebiet mit einem Radius von mindes-
grad und derzeitige Anschriften. Eine Erteilung von Auskünften nach             tens drei Kilometern festgelegt (siehe Karte im Anhang).
§ 50 Abs. 1 BMG unterbleibt, wenn eine Auskunftssperre nach § 51                Der Sperrbezirk umfasst folgende Städte, Gemeinden
BMG vorliegt oder soweit die betroffene Person der Übermittlung Ih-             und Ortsteile:
rer Daten nach § 50 Abs. 5 BMG widersprochen hat oder widerspricht.  			 · 	Gemeinde Elsterberg: Beginnend im Ortsteil Cunsdorf
Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift
bei der Stadt Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Markt 12 in                           von der Landesgrenze zu Thüringen, entlang der Bun-
08491 Netzschkau während der üblichen Öffnungszeiten einzu-                        destraße 92 bis zum Abzweig Richtung Görschnitz,
legen. Bereits früher eingelegte Widersprüche gelten fort, sofern                  die gesamte Ortslage Görschnitz umfassend, das
sie nicht an eine bestimmte Wahl gebunden waren.                                   Ende der Damaschkestraße streifend, über die weiße
                                                                                   Elster hinweg. Zwischen Elsterberg und Scholas, so-
Netzschkau, den 22.03.2021                                                         wie Coschütz und Losa, anschließend die Kreuzung
                                                                                   Reimersgrüner Straße und Dorfanger auf Höhe des
Mike Purfürst                                                                      Ölzschbaches überquerend verlaufend bis zur Ge-
Bürgermeister                                                                      meindegrenze Limbach.
                                                                     			 · 	G emeinde Limbach: Östlich der K7886 folgend bis
Termine mobile Schadstoffsammlung                                                  zum Ortseingang Reimersgün verlaufend, sowie im
                                                                                   weiteren Verlauf die gesamte Ortschaft Reimersgrün
Die Kreisentsorgungs GmbH Vogtland informiert über die                             umfassend.
Termine der mobilen kommunalen Schadstoffsammlung                    			 · 	Gemeinde Pöhl: Die S298 von West nach Ost kreu-
                                                                                   zend, über die Schafwiese hinweg, entlang östlich der
Termin in der näheren Umgebung:                                                    Ortschaft Christgrün. Im weiteren Verlauf die K7884
                                                                                   kreuzend und bis zur Poßecke verlaufend.
Brockau        Kirchplatz    30. April 2021 17:30 - 18:00 Uhr        				Anschließend die S297 auf Höhe der Einmündung
Reimersgrün ehem.            30. April 2021 15:15 - 15:45 Uhr                      der Christgrüner Straße kreuzend und westlich dieser
               Schrottplatz  10. Mai 2021 13:00 - 13:30 Uhr                        verlaufend. Im Osten die Ortschaft Herlasgrün strei-
Lauschgrün ehem. Gasthof     10. Mai 2021 13:45 - 14:30 Uhr                        fend, entlang der Scherrer Wiese den Aubach kreu-
Limbach Marktplatz           10. Mai 2021 14:45 - 15:00 Uhr                        zend bis zum Hohen Stein. Im weiteren Verlauf bis zur
Foschenroda Am Dorfteich     10. Mai 2021 15:15 - 16:15 Uhr                        Ortschaft Rodlera am Ufer der Talsperre Pöhl. Entlang
Netzschkau Schützenplatz     10. Mai 2021 16:30 - 17:15 Uhr                        des Talsperrenufers der Schlosshalbinsel, die Talsperre
Netzschkau Schlossplatz                                                            Pöhl überquerend bis zur gegenüberliegenden Ufer-
                                                                                   seite zum Julius-Mosen-Turm. Das Gebiet der vogtlän-
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass auch an den Ab-                        dischen Schweiz umfassend und schließlich entlang
gabestellen die aktuell gültigen Verhaltensregeln zur Coro-                        der weißen Elster nach Norden, um anschließend auf
na-Prävention einzuhalten sind.                                                    Höhe des Friedrich August Steins, nach Westen die
                                                                                   K7880 zu überqueren. Entlang des Steinsdorfer Ba-
                                                                                   ches die Gebiete des Elsterhanges und der Barthmüh-
                                                                                   le im Osten streifend.
                                                                     			 · 	G emeinde Plauen: Die Ortschaft Steinsdorf östlich
                                                                                   streifend, über den Großen Pöhl entlang zur K 7879.
                                                                                   Auf die Landesgrenze zu Thüringen treffend, zur Ein-
                                                                                   mündung B 92 und K 2021.
                                                                     		 ii. 	A ls Sperrbezirk um den Seuchenbestand in der Stadt
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