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Samstag, 15. Mai 2021
Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB Netz AG, Re- zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörte-
gion Südost, vertreten durch die DB Engineering & Consulting rungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das An-
GmbH, vom 29.01.2021 für das genannte Bauvorhaben das An- hörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins
hörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwV- beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
fG) in Verbindung mit § 18 Allgemei-nes Eisenbahngesetz (AEG) 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von
durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflege- Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnah-
rischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke me am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entste-
in den Städten Plauen und Netzschkau sowie in der Gemeinde hende Kosten werden nicht erstattet.
Pöhl beansprucht. Für das Vorhaben wurde mit verfahrenslei- 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Plan-
tender Verfügung vom 19.04.2021 festgestellt, dass nach §§ 5 feststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden
ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonder-
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits- ten Entschädigungsverfahren behandelt.
prüfung besteht. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach
Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom Bundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung
17.05.2021 bis einschließlich 16.06.2021 (einen Monat) in der (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und anerkann-
Stadtverwaltung Netzschkau (Adresse: Markt 12 in 08491 Netz- ten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG kann durch
schkau, Sitzungssaal, 1. Etage, Zimmer 1.03) während der folgen- öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als
den Zeiten 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Verände-
am Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr rungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus
am Dienstag und von 13:00 bis 16:00 Uhr steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vor-
am Donnerstag kaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs.
am Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr 3 AEG).
und von 13:00 bis 18:00 Uhr 8. Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsver-
fahren siehe unter www.eba.bund.de (Themen - Planfeststel-
von 09:00 bis 12:00 Uhr lung - Anhörungsverfahren - Datenschutzhinweis).
und von 13:00 bis 17:00 Uhr 9. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten
Planunterlagen werden zeitgleich mit der Auslegung der
von 09:00 bis 12:00 Uhr Unterlagen in den Gemeinden auch auf der Internetseite
www.eba.bund.de (Themen - Planfeststellung - Anhörungs-
zur allgemeinen Einsichtnahme aus. verfahren - Planfeststellung Elstertalbrücke) zugänglich ge-
macht.
Durch die Corona-Pandemie ist das Netzschkauer Rathaus nur
eingeschränkt für den Besucherverkehr geöffnet. Für jeden Be- Jubilare
such ist im Vorfeld ein Termin zu vereinbaren. Termine für die
Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 03765 390110 Der Bürgermeister gratuliert allen Jubilaren, die im
vereinbart werden. Zeitraum vom 15. Mai bis 19. Juni 2021 ihren Geburtstag
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden,
begehen und wünscht für das neue Lebenjahr alles
kann gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG bis zwei Wochen nach Ablauf erdenklich Gute, Glück, Freude und vor allem Gesundheit.
der Auslegungsfrist - bis einschließlich 30.06.2021 - beim Ei-
senbahn-Bundesamt, Außenstelle Dresden, August-Bebel-Str. 70. Geburtstag
10, 01219 Dresden, oder bei der oben genannten Stadtver- 26.05. Renate Altmann
waltung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwen- 27.05. Jürgen Bernhard
dungen gegen den Plan erheben. 27.05. Andreas Ketzel
Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die 03.06. Ursula Bark
nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, aus- 12.06. Gerhard Zwiener
geschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit § 73 16.06. Frank Merkel
Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen 18.06. Friedrich Krause
der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls aus- 18.06. Christel Kreher
geschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). 75. Geburtstag
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung 15.05. Margot Poller
erfolgt. 03.06. Bernd Gruschwitz Ortsteil Eichmühle
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benach- 16.06. Renate Pötzsch
richtigung der anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 80. Geburtstag
Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans. 02.06. Brigitte Ziegner
3. Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der 04.06. Anneliese Faber Ortsteil Brockau
rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen 85. Geburtstag
verzichten (§ 18a Nr. 1 AEG). Findet ein Erörterungstermin 15.05. Anita Bischof
statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner 18.05. Peter Meyer
werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben 21.05. Ingeborg Eckert
oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin 31.05. Günther Alfred Trentzsch
gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigun- 31.05. Margot Morgner
gen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Be-
kanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich.
Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht
nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes