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          Samstag, 15. Mai 2021

Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DB Netz AG, Re-            zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörte-
gion Südost, vertreten durch die DB Engineering & Consulting            rungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das An-
GmbH, vom 29.01.2021 für das genannte Bauvorhaben das An-               hörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins
hörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwV-            beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
fG) in Verbindung mit § 18 Allgemei-nes Eisenbahngesetz (AEG)       4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von
durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflege-        Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnah-
rischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke              me am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entste-
in den Städten Plauen und Netzschkau sowie in der Gemeinde              hende Kosten werden nicht erstattet.
Pöhl beansprucht. Für das Vorhaben wurde mit verfahrenslei-         5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Plan-
tender Verfügung vom 19.04.2021 festgestellt, dass nach §§ 5            feststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden
ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine          nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonder-
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-            ten Entschädigungsverfahren behandelt.
prüfung besteht.                                                    6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach
                                                                        Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom          Bundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung
17.05.2021 bis einschließlich 16.06.2021 (einen Monat) in der           (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und anerkann-
Stadtverwaltung Netzschkau (Adresse: Markt 12 in 08491 Netz-            ten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG kann durch
schkau, Sitzungssaal, 1. Etage, Zimmer 1.03) während der folgen-        öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als
den Zeiten                                                              50 Zustellungen vorzunehmen sind.
                                                                    7. Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Verände-
am Montag                                von 09:00 bis 12:00 Uhr        rungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus
am Dienstag                         und von 13:00 bis 16:00 Uhr         steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vor-
am Donnerstag                                                           kaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs.
am Freitag                               von 09:00 bis 12:00 Uhr        3 AEG).
                                    und von 13:00 bis 18:00 Uhr     8. Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsver-
                                                                        fahren siehe unter www.eba.bund.de (Themen - Planfeststel-
                                         von 09:00 bis 12:00 Uhr        lung - Anhörungsverfahren - Datenschutzhinweis).
                                    und von 13:00 bis 17:00 Uhr     9. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten
                                                                        Planunterlagen werden zeitgleich mit der Auslegung der
                                         von 09:00 bis 12:00 Uhr        Unterlagen in den Gemeinden auch auf der Internetseite
                                                                        www.eba.bund.de (Themen - Planfeststellung - Anhörungs-
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.                                      verfahren - Planfeststellung Elstertalbrücke) zugänglich ge-
                                                                        macht.
Durch die Corona-Pandemie ist das Netzschkauer Rathaus nur
eingeschränkt für den Besucherverkehr geöffnet. Für jeden Be-                             Jubilare
such ist im Vorfeld ein Termin zu vereinbaren. Termine für die
Einsichtnahme können unter der Telefonnummer 03765 390110               Der Bürgermeister gratuliert allen Jubilaren, die im
vereinbart werden.                                                  Zeitraum vom 15. Mai bis 19. Juni 2021 ihren Geburtstag
1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden,
                                                                        begehen und wünscht für das neue Lebenjahr alles
    kann gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG bis zwei Wochen nach Ablauf        erdenklich Gute, Glück, Freude und vor allem Gesundheit.
    der Auslegungsfrist - bis einschließlich 30.06.2021 - beim Ei-
    senbahn-Bundesamt, Außenstelle Dresden, August-Bebel-Str.       70. Geburtstag
    10, 01219 Dresden, oder bei der oben genannten Stadtver-        26.05. Renate Altmann
    waltung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwen-     27.05. Jürgen Bernhard
    dungen gegen den Plan erheben.                                  27.05. Andreas Ketzel
    Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die          03.06. Ursula Bark
    nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, aus-     12.06. Gerhard Zwiener
    geschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit § 73      16.06. Frank Merkel
    Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen           18.06. Friedrich Krause
    der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls aus-  18.06. Christel Kreher
    geschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG).                         75. Geburtstag
    Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung      15.05. Margot Poller
    erfolgt.                                                        03.06. Bernd Gruschwitz          Ortsteil Eichmühle
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benach-          16.06. Renate Pötzsch
    richtigung der anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4       80. Geburtstag
    Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.                       02.06. Brigitte Ziegner
3. Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der             04.06. Anneliese Faber           Ortsteil Brockau
    rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen           85. Geburtstag
    verzichten (§ 18a Nr. 1 AEG). Findet ein Erörterungstermin      15.05. Anita Bischof
    statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner        18.05. Peter Meyer
    werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben         21.05. Ingeborg Eckert
    oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin             31.05. Günther Alfred Trentzsch
    gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigun-     31.05. Margot Morgner
    gen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Be-
    kanntmachung ersetzt werden.
    Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich.
    Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht
    nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes
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