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Samstag, 15. Mai 2021
Interessenten haben bis zum 28.05.2021, 10:00 Uhr, die Gele- zu erhalten. Die Grundsteuer darf noch bis zum 31. Dezember
genheit ihre Angebote in einem geschlossenen Umschlag mit 2024 auf Basis der Einheitswerte erhoben werden. Die auf dem
dem Vermerk „Kaufangebot Flurstück 261/2“ in der Stadtver- bisherigen Recht basierenden Einheitswertbescheide, Grund-
waltung Netzschkau, Markt 12, abzugeben. steuermessbescheide und Grundsteuerbescheide werden kraft
Gesetzes zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft
262 aufgehoben. Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer dann nur
6 noch auf Basis neuer Bescheide erhoben.
540 Elsterberger Straße 259 3. Was passiert bei der Umsetzung der Grundsteuerreform?
4 540 d Voraussetzung für den Erlass der neuen Bescheide ist eine neue
540 Hauptfeststellung, die zum Stichtag 1. Januar 2022 durchgeführt
540 15 6 wird. Dabei werden alle Grundstücke und Gebäude sowie alle
5 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft - in Sachsen sind das ca.
540 2,5 Mio. wirtschaftliche Einheiten - vom Finanzamt neu bewertet.
262 16 Dafür werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer gebeten, ab
5 Mitte 2022 eine Erklärung für ihren Grundbesitz abzugeben. Da-
540 mit dies möglichst reibungslos gelingt, hat der Gesetzgeber eine
10 14 elektronische Übermittlungspflicht für die Steuererklärungen
261 vorgesehen. Die entsprechenden Programme dafür werden der-
13 540 zeit erarbeitet und künftig über ELSTER bereitgestellt. Sie werden
7 die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erklärungsabgabe
261 unterstützen. Auf Papier eingehende Erklärungen werden nicht
11 zurückgewiesen, sondern gescannt und digitalisiert.
261 261 9 Bei der Steuererklärung werden künftig deutlich weniger Anga-
12 10 ben benötigt. Von den Eigentümerinnen und Eigentümern sind
die Lage und Bezeichnung des Flurstücks, die Grundstücksgröße,
261 der Bodenrichtwert (im Internet abrufbar z. B. unter: https://www.
2 boris.sachsen.de/bodenrichtwertrecherche-4034.html), die Gebäu-
deart (z. B. Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung,
403 Geschäftsgrundstück etc.), die Wohnfläche oder Bruttogrundfläche
2 und das Baujahr anzugeben. Viele weitere erforderliche Berech-
nungsfaktoren sind im Gesetz festgelegt. Die Eigentümerinnen und
262 Eigentümer müssen den neuen Grundsteuerwert deshalb auch
3 nicht selbst berechnen. Dies übernimmt das jeweilige Finanzamt.
Das bisherige dreistufige Verfahren und die Unterscheidung von
10m Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grund-
Maßstab : 1:500 steuer B für das Grundvermögen werden auch künftig beibehalten:
Verwaltungsgemeinschaft
Netzschkau/Limbach
Informationen zur Grundsteuerreform
1. Was ist die Grundsteuer und wofür wird sie gezahlt?
Grundsteuerwert x Messzahl = Grundsteuermessbetrag
Mit der Grundsteuer wird der Grundbesitz, also Grundstücke
und Gebäude einschließlich der Betriebe der Land- und Forst-
wirtschaft, besteuert. Sie wird von den Eigentümerinnen und
Eigentümern gezahlt, die sie über die Betriebskosten auf die
Mieterinnen und Mieter umlegen können. Von der Grundsteuer
sind also alle Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
direkt oder indirekt betroffen. Ihnen kommt sie wiederum zugu-
te, denn die Kommunen verwenden die Grundsteuereinnahmen
zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und freiwilligen Aufgaben, zum
Beispiel für den Bau und die Unterhaltung von Straßen, Schulen, 4. Was beinhaltet das sächsische Grundsteuermodell? Der
Schwimmbäder oder Bibliotheken. sächsische Landtag hat Anfang Februar 2021 das sächsische
Grundsteuermodell verabschiedet. Dieses weicht vom Grund-
2. Warum gab es eine Grundsteuerreform und ab wann wirkt sie? steuergesetz des Bundes dahingehend ab, dass bei den Steuer-
Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2018 die bisherige messzahlen zwischen den Grundstücksarten differenziert wird.
Grundlage für die Grundsteuer – die Einheitswerte – für verfas- Bei der Grundsteuer B gelten in Sachsen künftig folgende Steu-
sungswidrig erklärt. Daraufhin musste der Gesetzgeber die Be- ermesszahlen:
wertung im Rahmen der Grundsteuerreform neu regeln, um den
Gemeinden eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen dauerhaft • 0,36 Promille für unbebaute Grundstücke und Wohngrund-
stücke
• 0,72 Promille für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte
Grundstücke, das Teileigentum und die sonstigen bebauten
Grundstücke