Page 3 - Stadtanzeiger07.2025
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Netzschkauer STADTANZEIGER                                                                                                                                       12.07.2025 | Nummer 7 | Seite 3

     BV 2025/102 Annahme von Geldspenden
     Der Stadtrat stimmt der Annahme diverser Geldspenden gemäß § 73 Abs.
     5 SächsGemO einstimmig zu.

     BV 2025/103 Auftragsvergabe Kompaktschlepper für Bauhof
     Der Stadtrat beschließt einstimmig die Anschaffung eines Kompaktschlep-
     pers vom Typ Iseki 5420 AHLK bei der Firma KLMV GmbH, Oberkotzau, zum
     Preis von 29.726,20 €.

     BV 2025/031 Verkauf Flurstück 785 Gemarkung Netzschkau
     Der Stadtrat beschließt einstimmig den Verkauf des Flurstücks 785 (773 m²)
     an Herr Domenic Müller und Frau Anna-Sophie Pippig zum Gebotspreis von
     58.000 €.




     Der Zoll informiert!
     Umzug nach Deutschland:

     Melden Sie Ihre Fahrzeuge
     in Deutschland an!

     Wichtiger Hinweis
     Wenn Sie aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland umziehen,
     denken Sie bitte daran: Im Regelfall müssen Sie auch ihre Fahrzeuge in
     Deutschland anmelden. Dazu wenden Sie sich bitte an die zuständige Zu-
     lassungsbehörde in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis.

     Pflicht zur Zulassung
     Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ändert sich in der
     Regel auch der Standort Ihrer Kraftfahrzeuge. Deshalb sind sie nach der
     Fahrzeug-Zulassungsverordnung verpflichtet, Ihre Fahrzeuge in Deutsch-
     land zuzulassen. Damit erfüllen Sie auch ihre Pflicht zur Zahlung der Kraft-
     fahrzeugsteuer.                                         Liebe Bürgerinnen und Bürger,

     Kraftfahrzeugsteuerpflicht                              in den vergangenen Wochen mussten wir leider vermehrt feststellen, dass
     Eine Nutzung Ihres Fahrzeugs mit ausländischem Kennzeichen ist nach ei-  es im Stadtgebiet zu unerlaubten Müllablagerungen sowie zu Beschädi-
     nem Umzug nach Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Wenn bei ei-  gungen durch Graffiti gekommen ist. Diese Vorfälle trüben nicht nur das
     ner Kontrolle des Zolls im Straßenverkehr festgestellt wird, dass Sie Ihre  Erscheinungsbild unserer Stadt, sondern beeinträchtigen auch das Zu-
     Pflichten nicht erfüllt haben, müssen Sie unmittelbar bei der Kontrolle die  sammenleben und das Wohlbefinden aller.
     Kraftfahrzeugsteuer entrichten. Darüber hinaus drohen gegebenenfalls
     steuerstrafrechtliche und bußgeldrechtliche Konsequenzen, wenn Sie  Ein gepflegtes und sauberes Stadtbild liegt uns allen am Herzen. Es steht
     Fahrzeuge in Deutschland nicht zulassen und die fällige Kraftfahrzeug-  für ein respektvolles Miteinander, für Lebensqualität und für das Verant-
     steuer nicht oder erst im Rahmen einer Kontrolle entrichten.  wortungsbewusstsein gegenüber unserer gemeinsamen Umgebung.

     Unser dringender Rat: Vermeiden Sie Probleme. Melden Sie Ihre  Wir möchten Sie daher herzlich bitten: Helfen Sie mit, unsere Stadt sauber
     Kraftfahrzeuge unmittelbar nach dem Umzug in die Bundesrepu-  und lebenswert zu erhalten. Wenn Sie Beobachtungen zu solchen Vorfäl-
     blik Deutschland bei der Zulassungsbehörde an.          len machen oder Hinweise zu Verursachern geben können, wenden Sie
                                                             sich gerne an uns – jeder Hinweis ist wertvoll.
     Weitere Informationen
     Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Zentrale Aus-       Kontakt für Hinweise:
     kunft Kraftfahrzeugsteuer:                              Ordnungsamt
     Telefonnummer: +49 228 303-26010                        Frau Hegner
     E-Mail: kfz-steuer@zoll.de                              Telefon: 037657 390131
                                                             E-Mail: c.hegner@netzschkau.de
     Unter diesem Link finden Sie das Merkblatt in Ih-
     rer Landessprache.                                      Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
                                                             Ihre Stadtverwaltung Netzschkau



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