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Samstag, 25. August 2018
OS 13 Dr.-Friedrichs-Straße (OT Limbach) hat sich gezeigt, dass bei der Erstanlegung des Bestandsverzeich-
OS 14 Am Teich (OT Limbach) nisses für die öffentlichen Gemeindestraßen Straßen vergessen
OS 15 Friedrich-Engels-Straße (OT Limbach) wurden.
OS 16 Plauener Straße (OT Limbach) Nach gefestigter Rechtssprechung in Sachsen kann die Öffent-
OS 17 Pestalozzistraße (OT Limbach) lichkeit einer Straße bzw. eines Flurstückes nachträglich rückwir-
OS 19 Alte Schulgasse (OT Limbach) kend zum Tag des Inkrafttretens des Sächsischen Straßengeset-
OS 21 Rudolf-Breitscheid-Straße (OT Limbach) zes auch nach Ablauf der Dreijahresfrist (§ 54 Abs. 2 SächsStrG)
OS 22 Goethestraße (OT Limbach) durch ein Verfahren nach § 54 SächsStrG verbindlich festgestellt
OS 23 Am Pfarrberg (OT Limbach) werden.
OS 24 Bahnhofstraße (OT Limbach) Mit Eintragungsverfügung der Gemeinde Limbach vom
OS 26 Lindenweg (OT Limbach) 10.08.2018 wurde deshalb verfügt, die folgende Straße
OS 35 Herlasgrüner Straße (OT Limbach)
O 4 Mühlenweg (OT Mühlwand)
Mit der Berichtigung werden die Eintragungen in den oben be-
zeichneten Bestandskarteiblättern an die tatsächlichen Verhält- nachträglich in das o.g. Bestandverzeichnis einzutragen.
nisse und rechtlichen Anforderungen angepasst. Die Einzelheiten Alle Einzelheiten der Verfügung (z.B. der Beschreibung von An-
der Verfügung (z.B. Änderung der Beschreibung von Anfangs- fangs- und/oder Endpunkt, der Angaben zu betroffenen Flurstü-
und/oder Endpunkt, der Angaben zu betroffenen Flurstücken, cken, der Straßenlänge, der Angaben zu Straßenabschnitten und/
der Straßenlänge, der Angaben zu Straßenabschnitten und/oder oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus dem neu
der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen angelegten bzw. neu gefassten Bestandskarteiblatt in der Anlage
der geänderten Bestandskarteiblättern in der Anlage zur Eintra- zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte.
gungsverfügung. Die Eintragungsverfügung des neu gefassten Bestandskarteiblat-
Die Eintragungsverfügung mit den als Anlage dazugehörigen tes liegt mit dem gesamten Bestandsverzeichnis und dem dazu-
Entwürfen der neuen Bestandskarteiblätter sowie das Bestands- gehörigen Übersichtsplan ab
verzeichnis der oben bezeichneten Straßenklasse mit dem Über-
sichtsplan liegen ab Montag, 27. August 2018,
bis einschl. Donnerstag 28. Februar 2019,
Montag, 27. August, bis einschl. Sonntag, 9. September 2018,
in der Stadtverwaltung, 08491 Netzschkau, Markt 12, Kämmerei,
in der Stadtverwaltung, 08491 Netzschkau, Markt 12, Kämmerei, Zi. 38, und im Gemeindeamt, 08491 Limbach, Alte Schulgasse 1,
Zi. 38, und im Gemeindeamt, 08491 Limbach, Alte Schulgasse 1, Zi. 2, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme
Zi. 2, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnah- öffentlich aus.
me öffentlich aus. Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen
zweiwöchigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekannt- Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegen-
machung gegenüber der Allgemeinheit als bekannt gegeben. über der Allgemeinheit als bekannt gegeben. Für die Beteiligten,
Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z.B. mittels
Weise, z.B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch einge-
oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dage- schriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntga-
gen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt. be mit der Zustellung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider-
spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde
Limbach, Alte Schulgasse 1, 08491 Limbach, einzulegen. Limbach, Alte Schulgasse 1, 08491 Limbach, einzulegen.
Netzschkau, den 10.08.2018 Netzschkau, den 10.08.2018
Purfürst Purfürst
Bürgermeister Bürgermeister
Im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft Im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft
macht die Stadt Netzschkau macht die Stadt Netzschkau
als erfüllende Gemeinde Folgendes für die als erfüllende Gemeinde Folgendes für die
Gemeinde Limbach bekannt Gemeinde Limbach bekannt
Bekanntmachung der Gemeinde Limbach Bekanntmachung der Gemeinde Limbach
zur nachträglichen Eintragung von öffentlichen Straßen zur Widmung einer öffentlichen Straße
nach § 6 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)
(bzw. Straßengrundstücken) in das
Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 18/2018 vom
09.08.2018 hat die Gemeinde Limbach am 10.08.2018 folgende
Im Ergebnis der Bestandsaufnahme der öffentlichen Straßen in Widmungsverfügung erlassen:
der Gemeinde mit ihren Ortsteilen infolge Einführung der Doppik