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6 Nummer 8
          Samstag, 25. August 2018

OS 13  Dr.-Friedrichs-Straße (OT Limbach)                        hat sich gezeigt, dass bei der Erstanlegung des Bestandsverzeich-
OS 14  Am Teich (OT Limbach)                                     nisses für die öffentlichen Gemeindestraßen Straßen vergessen
OS 15  Friedrich-Engels-Straße (OT Limbach)                      wurden.
OS 16  Plauener Straße (OT Limbach)                              Nach gefestigter Rechtssprechung in Sachsen kann die Öffent-
OS 17  Pestalozzistraße (OT Limbach)                             lichkeit einer Straße bzw. eines Flurstückes nachträglich rückwir-
OS 19  Alte Schulgasse (OT Limbach)                              kend zum Tag des Inkrafttretens des Sächsischen Straßengeset-
OS 21  Rudolf-Breitscheid-Straße (OT Limbach)                    zes auch nach Ablauf der Dreijahresfrist (§ 54 Abs. 2 SächsStrG)
OS 22  Goethestraße (OT Limbach)                                 durch ein Verfahren nach § 54 SächsStrG verbindlich festgestellt
OS 23  Am Pfarrberg (OT Limbach)                                 werden.
OS 24  Bahnhofstraße (OT Limbach)                                Mit Eintragungsverfügung der Gemeinde Limbach vom
OS 26  Lindenweg (OT Limbach)                                    10.08.2018 wurde deshalb verfügt, die folgende Straße
OS 35  Herlasgrüner Straße (OT Limbach)
                                                                 O 4 Mühlenweg (OT Mühlwand)
Mit der Berichtigung werden die Eintragungen in den oben be-
zeichneten Bestandskarteiblättern an die tatsächlichen Verhält-  nachträglich in das o.g. Bestandverzeichnis einzutragen.
nisse und rechtlichen Anforderungen angepasst. Die Einzelheiten  Alle Einzelheiten der Verfügung (z.B. der Beschreibung von An-
der Verfügung (z.B. Änderung der Beschreibung von Anfangs-       fangs- und/oder Endpunkt, der Angaben zu betroffenen Flurstü-
und/oder Endpunkt, der Angaben zu betroffenen Flurstücken,       cken, der Straßenlänge, der Angaben zu Straßenabschnitten und/
der Straßenlänge, der Angaben zu Straßenabschnitten und/oder     oder der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus dem neu
der Widmungsbeschränkungen) ergeben sich aus den Entwürfen       angelegten bzw. neu gefassten Bestandskarteiblatt in der Anlage
der geänderten Bestandskarteiblättern in der Anlage zur Eintra-  zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte.
gungsverfügung.                                                  Die Eintragungsverfügung des neu gefassten Bestandskarteiblat-
Die Eintragungsverfügung mit den als Anlage dazugehörigen        tes liegt mit dem gesamten Bestandsverzeichnis und dem dazu-
Entwürfen der neuen Bestandskarteiblätter sowie das Bestands-    gehörigen Übersichtsplan ab
verzeichnis der oben bezeichneten Straßenklasse mit dem Über-
sichtsplan liegen ab                                                                    Montag, 27. August 2018,
                                                                             bis einschl. Donnerstag 28. Februar 2019,
Montag, 27. August, bis einschl. Sonntag, 9. September 2018,
                                                                 in der Stadtverwaltung, 08491 Netzschkau, Markt 12, Kämmerei,
in der Stadtverwaltung, 08491 Netzschkau, Markt 12, Kämmerei,    Zi. 38, und im Gemeindeamt, 08491 Limbach, Alte Schulgasse 1,
Zi. 38, und im Gemeindeamt, 08491 Limbach, Alte Schulgasse 1,    Zi. 2, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme
Zi. 2, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnah-       öffentlich aus.
me öffentlich aus. Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der  Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der sechsmonatigen
zweiwöchigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekannt-     Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegen-
machung gegenüber der Allgemeinheit als bekannt gegeben.         über der Allgemeinheit als bekannt gegeben. Für die Beteiligten,
Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer   denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z.B. mittels
Weise, z.B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis   Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch einge-
oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dage-   schriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntga-
gen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.              be mit der Zustellung als bewirkt.

Rechtsbehelfsbelehrung:                                          Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats       Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider-          nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider-
spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde   spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde
Limbach, Alte Schulgasse 1, 08491 Limbach, einzulegen.           Limbach, Alte Schulgasse 1, 08491 Limbach, einzulegen.

Netzschkau, den 10.08.2018                                       Netzschkau, den 10.08.2018

Purfürst                                                         Purfürst
Bürgermeister                                                    Bürgermeister

Im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft                            Im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft
        macht die Stadt Netzschkau                                       macht die Stadt Netzschkau

als erfüllende Gemeinde Folgendes für die                        als erfüllende Gemeinde Folgendes für die
        Gemeinde Limbach bekannt                                         Gemeinde Limbach bekannt

         Bekanntmachung der Gemeinde Limbach                              Bekanntmachung der Gemeinde Limbach
 zur nachträglichen Eintragung von öffentlichen Straßen                    zur Widmung einer öffentlichen Straße
                                                                       nach § 6 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)
             (bzw. Straßengrundstücken) in das
        Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen                  Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 18/2018 vom
                                                                 09.08.2018 hat die Gemeinde Limbach am 10.08.2018 folgende
Im Ergebnis der Bestandsaufnahme der öffentlichen Straßen in     Widmungsverfügung erlassen:
der Gemeinde mit ihren Ortsteilen infolge Einführung der Doppik
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