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Nummer 8 7
Samstag, 25. August 2018
1. Straßenbeschreibung:
Bezeichnung: Ortsstraße Nr. 60 „Am Lehnbach“/inkl. Am Lehnbach 654
Abschnitte auf den Flurstücken 535/29
Anfangspunkt: und 535/46 der Gemarkung Limbach 553355
Endpunkt: gemäß Karte zur Widmungsverfügung 2299
Anfangspunkt: (Anlage)
Endpunkt: OS 60 – Kreuzung Heinrich-Heine-Straße, 553355
Anfangspunkt: Heinrich-Heine-Str. 24 4466
Endpunkt: befestigte Straße, Wendehammer
Widmungs- OS 60-1 – Abzweig vor Am Lehnbach 3 20m
beschränkung: Westgrenze Am Lehnbach 1 Maßstab : 1:1.000
Länge: OS 60-2 – Abzweig vor Am Lehnbach 13
Träger der Baulast: Ende Straße – Sackgasse, zwischen Am Ortsübliche Bekanntmachung
Lehnbach 7 und 9 über die öffentliche Auslegung
keine des Entwurfes des Bebauungsplanes
0,337 km
Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1, „Am Schloss Netzschkau“
08491 Limbach
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat in seiner öffentlichen Sit-
2. Verfügung: zung am 07.08.2018 den Entwurf des Bebauungsplans (B-Plan)
Die unter 1. näher bezeichnete Straße wird nach §§ 3 und 6 „Am Schloss Netzschkau“ in der Fassung vom 23.07.2018, ein-
des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom schließlich Begründung, Umweltbericht und integriertem Grü-
21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93) Rechtsstand 01.05.2014 zur nordnungsplan, gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß
Ortsstraße gewidmet. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Widmung der Straße wird einen Tag nach der Veröffentli-
chung wirksam. Der Planungsbereich wird begrenzt:
3. Einsichtnahme: im Norden Wohngebiet Nr. II„Göltzschtalblick“
Die Eintragungsverfügung mit dem als Anlage dazugehörigen
Entwurf des neuen Bestandskarteiblattes sowie das Bestands- im Süden Schloss Netzschkau mit Schlosspark
verzeichnis der oben bezeichneten Straßenklasse mit dem Über-
sichtsplan liegen ab im Westen Andreas-Schubert-Straße und Gebäudekomplex
des ADL Dementenwohnen gGmbH
Montag, 27. August,
bis einschl. Donnerstag, 28. Februar 2019, im Osten Parkstraße
in der Stadtverwaltung, 08491 Netzschkau, Markt 12, Kämmerei, Ziel und Zweck der Planung ist die Bereitstellung von Flächen für
Zi. 38, und im Gemeindeamt, 08491 Limbach, Alte Schulgasse 1, die Nutzung als allgemeine Wohnbauflächen (§ 4 Baunutzungs-
Zi. 2, während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme verordnung [BauNVO]) sowie zum Teil von gemischten Bauflä-
öffentlich aus. chen (§ 6 BauNVO).
Die Eintragungsverfügung gilt mit Ablauf der einmonatigen Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Schloss Netzschkau“ mit
Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegen- integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 23.07.2018
über der Allgemeinheit als bekannt gegeben. Für die Beteiligten, bestehend aus dem Planteil A, M 1:1000 und Planteil B textli-
denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z.B. mittels che Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht vom
Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch einge- 23.07.2018 wird für die Dauer von einem Monat öffentlich aus-
schriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntga- gelegt.
be mit der Zustellung als bewirkt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt zusammen mit den vorliegen-
Rechtsbehelfsbelehrung: den umweltbezogenen Stellungnahmen:
Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats • der Landesdirektion Chemnitz v. 08.05.2017
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- • des Regionalen Planungsverbands Region Chemnitz v.
spruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde
Limbach, Alte Schulgasse 1, 08491 Limbach, einzulegen. 03.05.2017
• des Landratsamtes Vogtlandkreis u.a. mit den Fachbehörden
Netzschkau, den 10.08.2018
bzw. -referaten Naturschutz, Abfallrecht/Bodenschutz, Was-
Purfürst serwirtschaft/Wasserrecht, Immissionsschutz v. 02.05.2017
Bürgermeister • des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft
und Geologie v. 26.04.2017