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Neue Karte des Bebauungsplans „Am Schloss Netzschkau“              abrufbar. In weiterer Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtli-
Fassung vom 23.07.2018                                             nie ist die Stadt Netzschkau nun zur Lärmaktionsplanung nach
Netzschkau, 13.08.2018                                             § 47 e Bundes-Immissionsschutz-Gesetz verpflichtet. Die Lär-
                                                                   maktionsplanung hat die Verringerung bzw. Vermeidung von
                                                                   Lärmproblemen und Lärmauswirkungen zum Ziel. Gesetzlicher
                                                                   Stichtag für die Lärmaktionsplanung war der 18. Juli 2018. An der
                                                                   Lärmaktionsplanung ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu
                                                                   beteiligen und die Ergebnisse sind darzustellen.

                                                                   In Auswertung der Ergebnisse aus der Lärmkartierung ist festzu-
                                                                   stellen, dass für Netzschkau keine relevanten Lärmbetroffenhei-
                                                                   ten seitens der untersuchten Straßen vorliegen. Diese Angaben
                                                                   beschränken sich auf den Straßenverkehr, für Netzschkau zutref-
                                                                   fend die S 299, beginnend am Kreisverkehr bis OA Netzschkau/
                                                                   Mylau.

                                                                   Für Netzschkau ergibt sich daraus im Rahmen ihrer Lärmaktions-
                                                                   planung keine Notwendigkeit zur Erarbeitung eines Maßnah-
                                                                   menplans bzgl. Minderungsmaßnahmen zur Reduzierung der
                                                                   Lärmbelastung. Keine der ermittelten Werte fallen in den Bereich
                                                                   der Auslöseschwelle zur Gesundheitsrelevanz. Es wurden keine
                                                                   Bewohner ermittelt, die dauerhaft gesundheitsrelevanten Belas-
                                                                   tungen ausgesetzt sind (L Night > 55 dB (A) bzw. L DEN > 65 dB
                                                                   (A)).

                                                                   Unter vorgenannten Rahmenbedingungen möchten wir den
                                                                   Bürgern von Netzschkau die Gelegenheit geben, sich im Rahmen
                                                                   der Lärmaktionsplanung zu Lärmproblemen bzw. Maßnahmen-
                                                                   vorschlägen bezüglich des im Rahmen der Lärmkartierung un-
                                                                   tersuchten Straßenverkehrs zu äußern. Dies kann in der Zeit vom
                                                                   vom 03.09.2018 bis 28.09.2018 gegenüber der Stadt Netzschkau,
                                                                   Bauverwaltung, (Zi 01) schriftlich oder während der Öffnungszei-
                                                                   ten zur Niederschrift erfolgen.

                                                                   Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Abwä-
                                                                   gung im Stadtrat der Stadt Netzschkau durchzuführen, die in die
                                                                   Lärmaktionsplanung mit einfließt.

Mike Purfürst                                                      Mike Purfürst
Bürgermeister                                                      Bürgermeister
Siegel
                                                                                Bürgerinformation
       Öffentliche Bekanntmachung
Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungs-                              Der Stadtanzeiger ist im Ortsteil Brockau ab sofort bei der Kräu-
                                                                   tergärtnerei Sagan erhältlich.
  lärmrichtlinie für die Stadt Netzschkau                          Es erfolgt keine Zustellung an einzelne Haushalte mehr.
                                                                   Kräutergärtnerei Sagan
Begründet durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/ 49/ EG        Friedensstraße 2
sowie die §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)        08491 Netzschkau OT Brockau
besteht für Gemeinden die Pflicht zur Lärmkartierung und Lärm-     Öffnungszeiten:
aktionsplanung. Demnach müssen unter anderem Anrainerge-
meinden von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkom-         Di. 10 – 13 Uhr
men von über 3 Millionen Kfz/ Jahr die Geräuschbelastungen in      Do. 10 – 19 Uhr
Lärmkarten darstellen und die Zahl der betroffenen Anwohner        Fr. 10 – 18 Uhr
ermitteln. Im Turnus von fünf Jahren sind die Lärmkarten zu über-  Sa. 10 – 18 Uhr
prüfen und fortzuschreiben. Die letzte Lärmkartierung wurde        und nach Vereinbarung
zum 30. Juni 2017 erstellt. Eine interaktive Karte mit den Ergeb-
nissen kann über die Homepage des LfULG unter http://www.
umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm aufgerufen werden. Die
Ergebnisse sind auch über die Homepage der Stadt Netzschkau
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