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Netzschkauer STADTANZEIGER 07.12.2024 | Nummer 12 | Seite 5
Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen eines Feuerwerkes
Wer ein privates Feuerwerk außerhalb von Silvester abbrennen möchte, Voraussetzungen:
benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung. Diese Genehmigung kön- - Mindestalter: 18 Jahre
nen Sie nur für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 - begründeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerkes, z. B. Goldene
(„Silvesterfeuerwerk“) erhalten. Hochzeit, runder Geburtstag oder sonstiges Jubiläum
Hinweis: Nur zum Jahreswechsel (am 31. Dezember und 1. Januar) dür- Verfahrensablauf:
fen Sie als Privatperson über 18 Jahre Feuerwerkskörper der Kategorie 2 Die Ausnahmegenehmigung muss spätestens 2 Wochen vor dem ge-
ohne Genehmigung abbrennen. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wünschten Termin schriftlich beantragt werden. Die Zustimmung des
ohne entsprechende Genehmigung im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Grundstückseigentümers ist zwingend erforderlich.
Dezember eines Jahres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die eine Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie beim Ordnungsamt oder auf
Geldbuße verhängt werden kann. unserer Internetseite unter
www.netzsckau.de/Bürgerinformationen/Formularservice
Auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie keinen Anspruch. Hinweis: Erst nachdem Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben,
Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Privatpersonen kei- können Sie Feuerwerkskörper der Kategorie F2 erwerben. Diese erhalten
ne Feuerwerkskörper der Kategorie F3, F4, Bühnenfeuerwerk der Kategorie Sie beispielsweise in einem Feuerwerksbetrieb oder in einem Online-Shop
T2 oder sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2 abbrennen. im Internet.
Die zuständige Stelle ist die Ortspolizeibehörde, sprich das Ordnungsamt Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
der Stadt Netzschkau. Die Gebühren belaufen sich auf 50,00 Euro.
Abzug Elektroschrott-Container,
das Amt für Abfallwirtschaft hat informiert, dass die Kreisentsorgungs davon eine Steigerung der Erfassungsqualität und damit verbundene
GmbH Vogtland die Depotcontainer für Kleinelektroschrott in den nächs- Wiederverwendungsmöglichkeiten.
ten Wochen in allen Kommunen abziehen wird. Altgeräte können kostenfrei bei den Wertstoffhöfen in Plauen, Oelsnitz,
Grund dafür sind gesetzliche Vorgaben, die an den Transport und die Um- Falkenstein und Reichenbach OT Schneidenbach abgegeben werden. Zu-
ladung von Elektro- und Elektronikgeräten besonders hohe Anforderung dem kann die kostenpflichtige Abholung von Elektro- und Elektronikgerä-
stellen. Die Befüllung der Sammelbehältnisse soll künftig nur noch durch ten beim Amt für Abfallwirtschaft beantragt werden.
Angestellte auf dem Wertstoffhof erfolgen. Der Gesetzgeber erhofft sich Wir bitten um Beachtung!
Wochenmarkt im Dezember 2024
und im Januar 2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Am 27.12.2024 findet in Netzschkau kein Wochenmarkt statt.
die Weihnachtszeit lädt uns ein, innezuhalten,
das alte Jahr zu reflektieren und Schönes zu gestalten. Der erste Wochenmarkt im Jahr 2025 findet am 10.01.2025 statt.
Danach findet der Wochenmarkt wieder regelmäßig immer freitags statt.
Gemeinschaft, Sicherheit und Vertrauen –
das sind Werte, auf die wir alle bauen.
Die Bibliothek ist am 19.12.2024 das letzte Mal geöffnet
Als ihr Bürgerpolizist durfte ich sie begleiten, und wieder geöffnet am 07.01.2025.
in guten und auch in schweren Zeiten.
Ob kleine Sorgen oder große Fragen, L. Schreiner, Marktmeisterin
ich war stets bemüht zu helfen, an allen Tagen.
Genießt das Fest mit euren Lieben, Stadtverwaltung Netzschkau
verbringt die Tage in Harmonie und Frieden. Telefon: 0 37 65/ 39 01 34
Mail: l.schreiner@netzschkau.de
Bleibt gesund, stets achtsam und heiter,
so geht’s auch im neuen Jahr gut weiter.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch!
Ihr Bürgerpolizist, Rico Ehlert
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