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4 Nummer 1
          Samstag, 18. Januar 2020

                                                                      Öffentliche Bekanntmachung

                                                                         über das Recht auf Einsichtnahme in das
                                                                 Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
                                                                 für die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Netzschkau

                                                                          am 08. März 2020 und eines etwaigen
                                                                          zweiten Wahlgangs am 29. März 2020

                                                                 1. 	Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Netz-
                                                                 schkau wird an den Werktagen in der Zeit vom 17. Februar
                                                                 2020 bis 21. Februar 2020 während der allgemeinen Öff-

                                                                 nungszeiten

                                                                 	 Montag	 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                 			          und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

                                                                 	 Dienstag	 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                 			          und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

                                                                 	 Mittwoch	geschlossen

                                                                 	 Donnerstag	 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                 			          und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

                                                                 	 Freitag	 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
                                                                 	in der Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, 08491
                                                                 Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 14 für Wahl-
                                                                 berechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der
                                                                 Einsichtnahme ist nicht barrierefrei.

                                                                 	Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollstän-

                                                                 digkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetra-

                                                                 genen Daten überprüfen.

                                                                 	Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung an-

                                                                 derer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht

                                                                 nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft macht, aus denen

                                                                 sich eine Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsicht-

                                                                 lich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in

                                                                 Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für die-

 Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse                       se im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1

 Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau findet  des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S.
 am	 28. Januar 2020,
 um	 19:00 Uhr,                                                  1084), das zuletzt durch Artikel 11 Abs. 4 des Gesetzes vom
 im	 Sitzungssaal (1. Etage, Zi. 1.03)
 der Stadtverwaltung Netzschkau statt.                           18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, in der je-
 Im Rahmen der Bürgerfragestunde bietet sich den Einwoh-
 nern der Stadt Netzschkau und deren Ortsteile die Gelegen-      weils geltenden Fassung, eingetragen ist.
 heit, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten.
 Die Termine der weiteren öffentlichen Sitzungen des Stadtra-    	Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-
 tes und der Ausschüsse und die Tagesordnung werden recht-
 zeitig im Internet unter www.netzschkau.de und an den An-       führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
 schlagtafeln bekannt gegeben.                                   	Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einge-
                                                                 tragen ist oder einen Wahlschein hat.
        Bürgermeistersprechstunde
                                                                 2. 	Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von Netzschkau
und den dazugehörigen Ortsteilen,                                unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom
                                                                 17. Februar bis zum 21. Februar 2020, spätestens am
die nächste Bürgermeistersprechstunde findet                     21. Februar 2020 bis 12.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung
am	 Dienstag, 28. Januar 2020
von	 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr                                     Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau, Einwohnermelde-
im	 Büro des Bürgermeisters
im Rathaus, Markt 12, in Netzschkau statt.                       amt, Zimmer 14 schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder-
Zur Vorbereitung und um Wartezeiten zu vermeiden, melden Sie
sich bitte unter der Telefonnummer: 03765 390110 kurz an und     schrift, eine Berichtigung beantragen. Soweit die behaupte-
nennen den Anlass Ihres Besuches.
                                                                 ten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller
Ihr Mike Purfürst
Bürgermeister                                                    die erforderlichen Beweismittel beizubringen.

                                                                 3. 	Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen
                                                                 sind, erhalten bis spätestens zum 16.02.2020 einen Wahl-

                                                                 benachrichtigungsbrief.

                                                                 	Dieser gilt auch für einen etwaigen zweiten Wahlgang.

                                                                 Neue Wahlbenachrichtigungsbriefe werden grundsätzlich

                                                                 nicht versandt.

                                                                 	Wer keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber

                                                                 glaubt wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berich-

                                                                 tigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Ge-

                                                                 fahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

                                                                 	Wahlberechtigte, die im Berichtigungsverfahren in das

                                                                 Wählerverzeichnis eingetragen werden, werden unverzüg-

                                                                 lich nach ihrer Eintragung benachrichtigt, es sei denn, sie
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