Page 4 - stadtanzeiger01.2020
P. 4
4 Nummer 1
Samstag, 18. Januar 2020
Öffentliche Bekanntmachung
über das Recht auf Einsichtnahme in das
Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Netzschkau
am 08. März 2020 und eines etwaigen
zweiten Wahlgangs am 29. März 2020
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Netz-
schkau wird an den Werktagen in der Zeit vom 17. Februar
2020 bis 21. Februar 2020 während der allgemeinen Öff-
nungszeiten
Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
in der Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, 08491
Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 14 für Wahl-
berechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der
Einsichtnahme ist nicht barrierefrei.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollstän-
digkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetra-
genen Daten überprüfen.
Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung an-
derer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht
nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft macht, aus denen
sich eine Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsicht-
lich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in
Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für die-
Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse se im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1
Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau findet des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S.
am 28. Januar 2020,
um 19:00 Uhr, 1084), das zuletzt durch Artikel 11 Abs. 4 des Gesetzes vom
im Sitzungssaal (1. Etage, Zi. 1.03)
der Stadtverwaltung Netzschkau statt. 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, in der je-
Im Rahmen der Bürgerfragestunde bietet sich den Einwoh-
nern der Stadt Netzschkau und deren Ortsteile die Gelegen- weils geltenden Fassung, eingetragen ist.
heit, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten.
Die Termine der weiteren öffentlichen Sitzungen des Stadtra- Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-
tes und der Ausschüsse und die Tagesordnung werden recht-
zeitig im Internet unter www.netzschkau.de und an den An- führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
schlagtafeln bekannt gegeben. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einge-
tragen ist oder einen Wahlschein hat.
Bürgermeistersprechstunde
2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von Netzschkau
und den dazugehörigen Ortsteilen, unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom
17. Februar bis zum 21. Februar 2020, spätestens am
die nächste Bürgermeistersprechstunde findet 21. Februar 2020 bis 12.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung
am Dienstag, 28. Januar 2020
von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau, Einwohnermelde-
im Büro des Bürgermeisters
im Rathaus, Markt 12, in Netzschkau statt. amt, Zimmer 14 schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder-
Zur Vorbereitung und um Wartezeiten zu vermeiden, melden Sie
sich bitte unter der Telefonnummer: 03765 390110 kurz an und schrift, eine Berichtigung beantragen. Soweit die behaupte-
nennen den Anlass Ihres Besuches.
ten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller
Ihr Mike Purfürst
Bürgermeister die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen
sind, erhalten bis spätestens zum 16.02.2020 einen Wahl-
benachrichtigungsbrief.
Dieser gilt auch für einen etwaigen zweiten Wahlgang.
Neue Wahlbenachrichtigungsbriefe werden grundsätzlich
nicht versandt.
Wer keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber
glaubt wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berich-
tigung des Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Ge-
fahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die im Berichtigungsverfahren in das
Wählerverzeichnis eingetragen werden, werden unverzüg-
lich nach ihrer Eintragung benachrichtigt, es sei denn, sie