Page 9 - stadtanzeiger01.2020
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                                                                   Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die am Stichtag
                                                                   1. Januar 2020 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten darauf-
                                                                   hin Ende Februar 2020 den Beitragsbescheid.
                                                                   Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des
                                                                   Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsge-
                                                                   setz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssat-
                                                                   zung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon,
                                                                   ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten
                                                                   Zwecken halten.
                                                                   Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für
                                                                   Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
                                                                   Bitte unbedingt beachten:
                                                                   Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur
                                                                   Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse
                                                                   sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als
                                                                   gemeldeter Tierbesitzer u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tier-
                                                                   bestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie
                                                                   eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt
                                                                   entsorgten Tiere einsehen.
                                                                   Sächsische Tierseuchenkasse
                                                                   Anstalt des öffentlichen Rechts
                                                                   Löwenstr. 7a,
                                                                   01099 Dresden
                                                                   Tel.: 0351 80608-0
                                                                   Fax: 0351 80608-35
                                                                   E-Mail: info@tsk-sachsen.de
                                                                   Internet: www.tsk-sachsen.de

                                                                   Jubilare

  Tierbestandsmeldung 2020                                               Herzlichen Glückwunsch!

Bekanntmachung der                                                         Bürgermeister Mike Purfürst gratu-
Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)                                         liert allen Jubilaren, die im Zeitraum
- Anstalt des öffentlichen Rechts -                                        vom 18. Januar bis 25. Februar 2020
                                                                           ihren Geburtstag begangen haben
Sehr geehrte Tierhalter,                                                   und wünscht für das neue Lebens-
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern,          jahr alles erdenklich Gute, Glück,
Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und                 Freude und vor allem Gesundheit.
Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen
Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.                                                   Anja Pelz
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Vor-
aussetzung für:                                                        Ihre Medienberaterin vor Ort
- eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
- für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die               037600 5620-16

 Tierkörperbeseitigung                                              Mobil: 0151 15570772 | a.pelz@wittich-herzberg.de
- für die Gewährung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse.                                www.wittich.de
Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende
Dezember 2019 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mit-    Anzeigenwerbung | Beilagenverteilung | Drucksachen
te Januar 2020 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich
bitte bei der Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalter, welche ihre E-Mail- Adresse bei der Tierseuchenkasse
autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
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