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Samstag, 18. Januar 2020
Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die am Stichtag
1. Januar 2020 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten darauf-
hin Ende Februar 2020 den Beitragsbescheid.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des
Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsge-
setz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssat-
zung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon,
ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten
Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für
Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur
Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchenkasse
sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als
gemeldeter Tierbesitzer u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tier-
bestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie
eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt
entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel.: 0351 80608-0
Fax: 0351 80608-35
E-Mail: info@tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de
Jubilare
Tierbestandsmeldung 2020 Herzlichen Glückwunsch!
Bekanntmachung der Bürgermeister Mike Purfürst gratu-
Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) liert allen Jubilaren, die im Zeitraum
- Anstalt des öffentlichen Rechts - vom 18. Januar bis 25. Februar 2020
ihren Geburtstag begangen haben
Sehr geehrte Tierhalter, und wünscht für das neue Lebens-
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, jahr alles erdenklich Gute, Glück,
Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Freude und vor allem Gesundheit.
Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen
Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind. Anja Pelz
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Vor-
aussetzung für: Ihre Medienberaterin vor Ort
- eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
- für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die 037600 5620-16
Tierkörperbeseitigung Mobil: 0151 15570772 | a.pelz@wittich-herzberg.de
- für die Gewährung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse. www.wittich.de
Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten Ende
Dezember 2019 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mit- Anzeigenwerbung | Beilagenverteilung | Drucksachen
te Januar 2020 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich
bitte bei der Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalter, welche ihre E-Mail- Adresse bei der Tierseuchenkasse
autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.