Page 7 - stadtanzeiger01.2020
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3341), durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 i.V. mit      Diese öffentliche Bekanntmachung gilt auch für Grundsteuern,
dem Gesetz vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885, 986), durch     die im Grundsteueranmeldeverfahren (Ersatzbemessung) erho-
Gesetze vom 13. September 1993 (BGBl. I S. 1569), vom 27. De-       ben werden (Hinweis: Steueranmeldungen haben die gleiche
zember 1993 (BGBl. I S. 2378), vom 14. September 1994 (BGBl. I. S.  Rechtswirkung wie Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt
2325), vom 29. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2590), vom 19. Dezember     der Nachprüfung).
1998 (BGBl. I S. 3836), vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2601),    Auf die Abgabe von erneuten Steueranmeldungen für die Grund-
vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1790), vom 21. Juni 2005 (BGBl.   steuer wird nur verzichtet, soweit in den Besteuerungsgrundla-
I S. 1818), vom 01. September 2005 (BGBl. I S. 2676) und vom        gen seit der letzten Abgabe der Steueranmeldung keine Ände-
19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wird die Grundsteuer für das    rung eingetreten ist.
Kalenderjahr 2018 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.      Auf die Verpflichtung, jede Änderung bezüglich der Wohnfläche
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer-          oder der Ausstattung, die sich auch auf die Steuer auswirkt, der
festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts-   Gemeinde mitzuteilen, wird an dieser Stelle nochmals ausdrück-
wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher       lich verwiesen.
Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann          Zahlungsaufforderung:
innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Be-      Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung zur Ab-
kanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch angefoch-         buchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die
ten werden.                                                         Grundsteuer für 2020 mit den Beträgen zu den Fälligkeitspunk-
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der      ten, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid
Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau einzu-       vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, zu über-
legen. Die Einlegung eines Widerspruches hat keine aufschieben-     weisen. Die Zahlung ist unter Angabe des Kassenzeichens auf fol-
de Wirkung, d.h. der angeforderte Betrag ist trotzdem fristgemäß    gende Bankkonten zu überweisen:
zu entrichten.
Die Grundsteuer für das Jahr 2020 wird mit den in den zuletzt       für die Stadt Netzschkau    für die Gemeinde Limbach
erteilten Grundsteuerabgabebescheiden festgesetzten Viertel-        Sparkasse Vogtland          Sparkasse Vogtland
jahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und      IBAN:                       IBAN:
15. November bzw. Jahreszahler 01.07. (§ 28 Abs. 1 GrStG) fällig.   DE31870580003822000727      DE96870580003823000500
Kleinbeträge werden wie folgt fällig:
1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn       M. Purfürst                 B. Damisch
Euro nicht übersteigt;                                              Bürgermeister der           Bürgermeister der
2. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahres-   Stadt Netzschkau und der    Gemeinde Limbach
betrags, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt (§ 28 Abs. 2     Verwaltungsgemeinschaft     Limbach, den 06.01.2020
GrStG).                                                             Netzschkau, den 06.01.2020
Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden, oder än-
dern sich die Besteuerungsgrundlagen (Grundsteuermessbeträ-
ge), werden gem. § 27 Abs. 2 GrStG Änderungsbescheide erteilt.

                            Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau

          über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Bürgermeisterwahl am 08. März 2020 in der Stadt Netzschkau

Gemäß § 7 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KomWG) i. V. m. § 20           Der Gemeindewahlausschuss hat den nachfolgend aufgeführten
Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KomWO) wird Folgendes be-               Wahlvorschlag gem. § 19 KomWO zugelassen und deren Reihen-
kannt gemacht:                                                      folge nach § 19 Abs. 7 i. V. m. Abs. 5 und 6 KomWO wie folgt fest-
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung        gestellt:
am 07.01.2020 den eingereichten Wahlvorschlag für die Bürger-
meisterwahl geprüft und über deren Zulassung und Zurückwei-
sung entschieden.

Bezeichnung des Wahlvorschlags  Bewerberin/Bewerber Beruf oder Stand Geburtsjahr Anschrift (Hauptwohnung)
(Name der Partei oder Wählervereinigung, (Familienname, Vorname)
Kurzbezeichnung/Kennwort, bei
Einzelbewerber Familiennamen)
Purfürst                        Purfürst, Mike                      Bürgermeister 1967               Ferdinand-Freiligrath-Str. 14
                                                                                                     08491 Netzschkau

Hinweis:
Da nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist, enthält der Stimmzettel zusätzlich eine freie Zeile, in die jede wählbare Person ein-
getragen werden kann.

Netzschkau, den 07.01.2020

Mike Purfürst
Bürgermeister
   2   3   4   5   6   7   8   9   10   11   12