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Samstag, 18. Januar 2020
zeichnis über die Bevollmächtigung und die an sie ausge- tenschutzbeauftragter, Postfach 11 01 32, 01001 Dresden;
händigten Wahlscheine, § 14 Absatz 4 und 5 der Kommu- E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) richten.
nalwahlordnung.
7.2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten Netzschkau, den 06.01.2020
bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintra-
gung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das Mike Purfürst
Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines Bürgermeister
Wahlscheines sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des
Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevoll- An alle Grundstückseigentümer
mächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich. der Verwaltungsgemeinschaft
7.3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen per-
sonenbezogenen Daten ist die Gemeinde. Die Kontaktda- Netzschkau-Limbach!
ten des behördlichen Datenschutzbeauftragten sind:
Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau; Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
E-Mail: info@netzschkau.de Die Stadt Netzschkau und die Gemeinde Limbach werden im Jahr
7.4. Im Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Ein- 2020 ihre Hebesätze für die Bescheidung der Grundsteuer nicht
tragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des erhöhen und keine neuen Grundsteuerbescheide versenden.
Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis oder gegen die Das heißt, wenn sich keine Änderungen Ihrer persönlichen
Versagung des Wahlscheins ist der Empfänger der perso- Daten oder Besitzverhältnisse, der Hebesätze und Besteu-
nenbezogenen Daten der Kommunalwahlen das Landrat- erungsgrundlagen ergeben haben, so behält Ihr letzter
samt Vogtlandkreis, Postplatz 5, 08523 Plauen als zuständi- Grundsteuerbescheid auch weiterhin seine Gültigkeit und
ge Rechtsaufsichtsbehörde. Im Verfahren der Wahlprüfung/ gilt mit der nachfolgenden Bekanntmachung als zugestellt.
Wahlanfechtung können auch die zuständigen Rechtsauf- Bei allen Zahlungspflichtigen, welche uns bereits ein Lastschrift-
sichtbehörden, die Verwaltungsgerichte sowie der Säch- mandat übergeben haben, werden die Raten gemäß Fälligkeit
sische Verfassungsgerichtshof, im Fall von Wahlstraftaten weiterhin, wie gewohnt, abgebucht.
auch die Strafverfolgungsbehörden und andere Gerichte Sollten Sie bisher die Zahlungen zu den Fälligkeitsterminen
Empfänger der personenbezogenen Daten sein. selbst durchgeführt haben, so möchten wir Ihnen den Ser-
7.5. Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeich- vice des Lastschrifteinzuges gerne nochmals anbieten.
nisse der ungültigen Wahlscheine sowie Verzeichnisse über Das Formular zum SEPA-Mandat finden Sie auf unserer Home-
die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahl- page unter www.netzschkau.de – Amt 24 – Formulare – Last-
scheine sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl schriftmandat SEPA für Netzschkau und Lastschriftmandat SEPA
zu vernichten, soweit nicht gemäß § 62 Absatz 2 der Kom- für Limbach. Selbstverständlich können Sie die Formulare auch
munalwahlverordnung – der Bundeswahlleiter mit Rück- gerne in der Kämmerei persönlich abholen oder wir senden Ih-
sicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas nen diese zu. Bei Rückfragen erreichen sie uns unter Telefon Nr.
anderes anordnet, - die Entscheidung über die Gültigkeit 03765 390126 oder 39010.
der Kommunalwahl noch angefochten ist oder – sie für die
Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat Mit freundlichen Grüßen
von Bedeutung sein können.
7.6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihr
Ihnen folgende Rechte zu: Recht auf Auskunft über Sie
betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Daten- Mike Purfürst Bernd Damisch
schutz-Grundverordnung), Recht auf Berichtigung der Sie Bürgermeister Bürgermeister
betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten (Arti- der Stadt Netzschkau der Gemeinde Limbach
kel 16 Datenschutz-Grundverordnung), Recht auf Löschung
personenbezogener Daten (Artikel 17 Datenschutz-Grund- Netzschkau, den 06.01.2020 Limbach, den 06.01.2020
verordnung) und das Recht auf Einschränkung der Verarbei-
tung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz- Öffentliche Grundsteuerfestsetzung
Grundverordnung). Einschränkungen ergeben sich aus für das Steuerjahr 2020 für die Stadt
den wahlrechtlichen Vorschriften, insbesondere durch die Netzschkau und die Gemeinde Limbach
Vorschriften über das Recht auf Einsichtnahme in das Wäh-
lerverzeichnis und den Erhalt einer Kopie, § 4 des Europa- Amtliche Bekanntmachung
wahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes i. V. m. Öffentliche Grundsteuerfestsetzung
§ 20 der Europawahlordnung; § 4 Absatz 2 des Kommunal-
wahlgesetzes i. V. m. § 8 Absatz 2 und 3 der Kommunalwahl- Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des
ordnung, durch die Vorschriften über den Einspruch und Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung des Art. 1 des Geset-
die Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis, § 4 des Eu- zes zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7. August 1973 (BGBl.
ropawahlgesetzes, § 17 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes I S. 965), geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 1976 (BGBl. S.
i. V. m. §§ 21 und 22 der Europawahlordnung; § 4 Absatz 3
und 4 der Kommunalwahlordnung i. V. m. § 9 Absatz 1 der
Kommunalwahlordnung und die Löschungsfristen (siehe
Punkt 5).
7.7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betref-
fenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig er-
folgt, können Sie Ihre Beschwerde an den Sächsischen
Datenschutzbeauftragen (Postanschrift: Sächsischer Da-