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Samstag, 18. Januar 2020
haben bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen • einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag
beantragt. • einen amtlichen blauen Wahlbriefumschlag, mit der An-
4. W er einen Wahlschein hat, kann an der Wahl zum Bürger- schrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und
meister durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum • die Hinweise für Briefwähler.
des Wahlgebietes (Stadt Netzschkau) oder durch Briefwahl D iese Wahlunterlagen werden ihm auf Verlangen auch noch
teilnehmen. nachträglich, bis spätestens am Wahltag bzw. den Tag etwa-
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag igen zweiten Wahlgangs 15.00 Uhr, ausgehändigt.
5.1. e in in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dür-
5.2. e in nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- fen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt
rechtigter, wenn werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch
a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden,
rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahl-
beantragen, berechtigte vertritt; dies hat sie vor der Empfangnahme der
b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich
Antragsfrist auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder die bevollmächtigte Person auszuweisen.
nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme in das Wählerver- B ei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
zeichnis entstanden ist oder Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die an-
c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt wor- gegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätes-
den ist. tens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahl-
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis ein- gangs 18.00 Uhr eingeht.
getragenen Wahlberechtigten bis zum 06. März 2020, Der amtliche Wahlbriefumschlag wird durch die Deut-
16.00 Uhr und für den etwaigen zweiten Wahlgang bis zum sche Post AG unentgeltlich innerhalb der Bundesrepublik
27. März 2020, 16.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Netz- Deutschland als Briefsendung ohne besondere Versen-
schkau, Markt 12, 08491 Netzschkau, Einwohnermelde- dungsform befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahl-
amt, Zimmer 14, mündlich, schriftlich, durch Telefax oder brief angegebenen Stelle angegeben werden.
Telegramm, oder durch sonstige dokumentierbare elektro- 7. Informationen zum Datenschutz
nische Übermittlung beantragt werden. Eine telefonische Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrecht-
Beantragung ist unzulässig. liche Information der Betroffenen im Sinne von Artikel 13
Ein entsprechender Link zum Online-Wahlscheinantrag fin- der Datenschutz-Grundverordnung über die für die Berich-
det sich auf der Internetseite der Stadt Netzschkau unter tigung des Wählerverzeichnisses und für die Erteilung eines
www.Netzschkau.de. Für Smartphone-Besitzer bietet die Wahlscheins verarbeiteten personenbezogenen Daten:
Stadt Netzschkau einen neuen Service: Dank des QR-Codes 7.1. a) W urde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis
auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief können nun auch auf
diesem Wege Briefwahlunterlagen angefordert werden. gestellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Voll-
Im Falle einer Beantragung per E-Mail ist diese ausschließ- ständigkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so er-
lich an folgende Adresse p.fleischer@netzschkau.de zu rich- folgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang an-
ten. Um eine zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers gegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung
zu ermöglichen, ist dabei die Angabe von Familienname, des Antrages bzw. des Einspruchs auf der Grundlage von
die Vornamen, Wohnanschrift sowie dem Geburtsdatum Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-
oder der Wählerverzeichnisnummer zwingend erforderlich. Grundverordnung i. V. m. § 4 des Kommunalwahlgesetzes
Ein Wahlberechtigter der nicht in das Wählerverzeichnis ein- und § 9 Kommunalwahlordnung.
getragen ist und für die erste Wahl einen Wahlschein erhal- b) W urde der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins ge-
ten hat, bekommt für den etwaigen zweiten Wahlgangs von stellt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusam-
Amts wegen wieder einen Wahlschein ausgestellt, sofern er menhang angegebenen personenbezogenen Daten zur
hierauf nicht ausdrücklich verzichtet hat. Bearbeitung des Antrages auf der Grundlage von Artikel
In den Fällen gemäß Punkt 5.2. und wenn bei nachgewiese- 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundver-
ner plötzlicher Erkrankung ein Aufsuchen des Wahlraumes ordnung i. V. m. § 5 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes
nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten und den §§ 12 und 13 der Kommunalwahlordnung.
möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag bzw. c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines
dem Tag des zweiten Wahlgangs, 15.00 Uhr gestellt werden. Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so erfolgt die Verar-
beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm beitung der von Ihnen und dem Bevollmächtigten in die-
bis zum Tag vor der Wahl bzw. vor dem zweiten Wahlgang, sem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen
12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Daten zur Prüfung der Bevollmächtigung und der Berech-
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. tigung des Bevollmächtigten für die Beantragung eines
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage Wahlscheins bzw. den Empfang des Wahlscheins und
einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu be- der Briefwahlunterlagen auf der Grundlage von Artikel 6
rechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundver-
sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person ordnung i. V. m. § 5 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes
bedienen. und den § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4 und 6 der Kommu-
6. M it dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte zugleich nalwahlordnung.
folgende Briefwahlunterlagen: d) Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahl-
• einen amtlichen hellgrünen Stimmzettel für die Bürger- scheine § 14 Absatz 8 der Kommunalwahlordnung, ein
meisterwahl, für den etwaigen zweiten Wahlgang einen Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 14
hellblauen Stimmzettel Absatz 11 der Kommunalwahlordnung, sowie ein Ver-