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                                                                     Samstag, 18. Januar 2020

      haben bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen               • einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag
      beantragt.                                                           • einen amtlichen blauen Wahlbriefumschlag, mit der An-
4. W er einen Wahlschein hat, kann an der Wahl zum Bürger-                  schrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist und
      meister durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum               • die Hinweise für Briefwähler.
      des Wahlgebietes (Stadt Netzschkau) oder durch Briefwahl             D iese Wahlunterlagen werden ihm auf Verlangen auch noch
      teilnehmen.                                                          nachträglich, bis spätestens am Wahltag bzw. den Tag etwa-
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                      igen zweiten Wahlgangs 15.00 Uhr, ausgehändigt.
5.1. e in in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,        An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dür-
5.2. e in nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-            fen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt
      rechtigter, wenn                                                     werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch
      a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat,        Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
                                                                           Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden,
         rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu          wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahl-
         beantragen,                                                       berechtigte vertritt; dies hat sie vor der Empfangnahme der
      b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der        Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich
         Antragsfrist auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder         die bevollmächtigte Person auszuweisen.
         nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme in das Wählerver-         B ei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
         zeichnis entstanden ist oder                                      Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die an-
      c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt wor-          gegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätes-
         den ist.                                                          tens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahl-
	Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis ein-                     gangs 18.00 Uhr eingeht.
      getragenen Wahlberechtigten bis zum 06. März 2020,                   Der amtliche Wahlbriefumschlag wird durch die Deut-
      16.00 Uhr und für den etwaigen zweiten Wahlgang bis zum              sche Post AG unentgeltlich innerhalb der Bundesrepublik
      27. März 2020, 16.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Netz-               Deutschland als Briefsendung ohne besondere Versen-
      schkau, Markt 12, 08491 Netzschkau, Einwohnermelde-                  dungsform befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahl-
      amt, Zimmer 14, mündlich, schriftlich, durch Telefax oder            brief angegebenen Stelle angegeben werden.
      Telegramm, oder durch sonstige dokumentierbare elektro-        7. Informationen zum Datenschutz
      nische Übermittlung beantragt werden. Eine telefonische              Diese Bekanntmachung ist zugleich die datenschutzrecht-
      Beantragung ist unzulässig.                                          liche Information der Betroffenen im Sinne von Artikel 13
      Ein entsprechender Link zum Online-Wahlscheinantrag fin-            der Datenschutz-Grundverordnung über die für die Berich-
      det sich auf der Internetseite der Stadt Netzschkau unter            tigung des Wählerverzeichnisses und für die Erteilung eines
      www.Netzschkau.de. Für Smartphone-Besitzer bietet die                Wahlscheins verarbeiteten personenbezogenen Daten:
      Stadt Netzschkau einen neuen Service: Dank des QR-Codes        7.1. a) W urde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis
      auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief können nun auch auf
      diesem Wege Briefwahlunterlagen angefordert werden.                     gestellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Voll-
      Im Falle einer Beantragung per E-Mail ist diese ausschließ-            ständigkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so er-
      lich an folgende Adresse p.fleischer@netzschkau.de zu rich-             folgt die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang an-
      ten. Um eine zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers            gegebenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung
      zu ermöglichen, ist dabei die Angabe von Familienname,                  des Antrages bzw. des Einspruchs auf der Grundlage von
      die Vornamen, Wohnanschrift sowie dem Geburtsdatum                      Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-
      oder der Wählerverzeichnisnummer zwingend erforderlich.                 Grundverordnung i. V. m. § 4 des Kommunalwahlgesetzes
      Ein Wahlberechtigter der nicht in das Wählerverzeichnis ein-           und § 9 Kommunalwahlordnung.
      getragen ist und für die erste Wahl einen Wahlschein erhal-          b) W urde der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins ge-
      ten hat, bekommt für den etwaigen zweiten Wahlgangs von                 stellt, so erfolgt die Verarbeitung der in diesem Zusam-
      Amts wegen wieder einen Wahlschein ausgestellt, sofern er               menhang angegebenen personenbezogenen Daten zur
      hierauf nicht ausdrücklich verzichtet hat.                              Bearbeitung des Antrages auf der Grundlage von Artikel
      In den Fällen gemäß Punkt 5.2. und wenn bei nachgewiese-               6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundver-
      ner plötzlicher Erkrankung ein Aufsuchen des Wahlraumes                 ordnung i. V. m. § 5 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes
      nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten                   und den §§ 12 und 13 der Kommunalwahlordnung.
      möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag bzw.               c) Haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines
      dem Tag des zweiten Wahlgangs, 15.00 Uhr gestellt werden.               Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins
      Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der                mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so erfolgt die Verar-
      beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm                    beitung der von Ihnen und dem Bevollmächtigten in die-
      bis zum Tag vor der Wahl bzw. vor dem zweiten Wahlgang,                 sem Zusammenhang angegebenen personenbezogenen
      12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.                         Daten zur Prüfung der Bevollmächtigung und der Berech-
      Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.                             tigung des Bevollmächtigten für die Beantragung eines
      Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage            Wahlscheins bzw. den Empfang des Wahlscheins und
      einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu be-              der Briefwahlunterlagen auf der Grundlage von Artikel 6
      rechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann               Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundver-
      sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person              ordnung i. V. m. § 5 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes
      bedienen.                                                               und den § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4 und 6 der Kommu-
6. M it dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte zugleich                   nalwahlordnung.
      folgende Briefwahlunterlagen:                                        d) Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahl-
      • einen amtlichen hellgrünen Stimmzettel für die Bürger-               scheine § 14 Absatz 8 der Kommunalwahlordnung, ein
        meisterwahl, für den etwaigen zweiten Wahlgang einen                  Verzeichnis über für ungültig erklärte Wahlscheine, § 14
        hellblauen Stimmzettel                                                Absatz 11 der Kommunalwahlordnung, sowie ein Ver-
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