Page 5 - Stadtanzeiger01.2024
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Netzschkauer STADTANZEIGER                                                                          13.01.2024 | Nummer 1 | Seite 5

Der Verein bringt sich für die Verschönerung des Dorfes ein – wie z. B. beim Frühjahrsputz, bei Arbeiten am Dorfteich, bei der Sanierung der Bushäus-
chen oder dem Stellen der Begrüßungsschilder am Ortseingang. In diesem Jahr war der Verein maßgeblich am Projekt zur Errichtung eines wunderschö-
nen 5 x 3 m großen Schwibbogen am Dorfteich beteiligt.
Mit der Verfilmung vom Festwochenende oder der Organisation einer Fotoausstellung anlässlich der 650-Jahr-Feier trug der Verein zur Wahrung der
Dorfgeschichte bei.

Als zweiter Preisträger wurde Herr Günter Antelmann geehrt.
Herr Antelmann war mit einer kurzen Unterbrechung von 2009 bis 2019 als Stadtrat
der Stadt Netzschkau tätig. Er ist stets um seine Mitmenschen bemüht und unterstützt
Hilfsbedürftige nach Kräften. Er bringt sich für seine Stadt ein, indem er sich an Res-
taurierungs- und Verschönerungsarbeiten beteiligt – sie teilweise selbst initiiert. Auch
bei Projekten für die Allgemeinheit wie z. B. der Mobilitätstafel, bringt er sich ein.
Er bereichert das Gemeindeleben, in dem er die evang. Kirche bei Unterhaltungsmaß-
nahmen, wie z. B. am Gemeindehaus, unterstützt und seit Jahren als aktives Mitglied
in den Chören der Kirchgemeinden Netzschkau und Reichenbach singt. Er engagiert
sich ebenfalls für die Organisation und die Durchführung von Veranstaltungen. Herr
Antelmann ist hilfsbereit und ein Vorbild für Jüngere. Er bringt sich stets für seine Mit-
menschen und seinen Ort ein.

Der Bürgermeister weiß den ehrenamtlichen Einsatz sehr zu schätzen und bedankt sich bei den Preisträgern auf der Herzlichste. Ein großer geht auch an
die Stiftung Sparkasse Vogtland, die es den Kommunen auch in diesem Jahr wieder ermöglicht hat, ehrenamtliches Engagement zu würdigen.

An alle Grundstückseigentümer der Verwaltungsgemeinschaft
Netzschkau-Limbach!

Sehr geehrte Grundstückseigentümer,                                           durchgeführt haben, so möchten wir Ihnen den Service des Last-
Die Stadt Netzschkau und die Gemeinde Limbach werden im Jahr 2024             schrifteinzuges gerne nochmals anbieten.
ihre Hebesätze für die Bescheidung der Grundsteuer nicht erhöhen und          Das Formular zum SEPA-Mandat finden Sie auf unserer Homepage unter
keine neuen Grundsteuerbescheide versenden.                                   www.netzschkau.de - Amt 24 -Formulare - Lastschriftmandat SEPA für
                                                                              Netzschkau und Lastschriftmandat SEPA für Limbach. Selbstverständlich
Das heißt, wenn sich keine Änderungen Ihrer persönlichen Daten                können Sie die Formulare auch gerne in der Kämmerei persönlich abholen
oder Besitzverhältnisse, der Hebesätze und Besteuerungsgrundla-               oder wir senden Ihnen diese zu. Bei Rückfragen erreichen sie uns unter
gen ergeben haben, so behält Ihr letzter Grundsteuerbescheid                  Telefon Nr. 03765/ 390126.
auch weiterhin seine Gültigkeit und gilt mit der nachfolgenden Be-            Mit freundlichen Grüßen
kanntmachung als zugestellt.                                                  Ihr

Bei allen Zahlungspflichtigen, welche uns bereits ein Lastschriftmandat       Mike Purfürst         Jens Göbel
übergeben haben, werden die Raten gemäß Fälligkeit weiterhin, wie ge-         Bürgermeister         Bürgermeister
wohnt, abgebucht.                                                             der Stadt Netzschkau  der Gemeinde Limbach

Sollten Sie bisher die Zahlungen zu den Fälligkeitsterminen selbst

Öffentliche Grundsteuerfestsetzung für das Steuerjahr 2024
für die Stadt Netzschkau und die Gemeinde Limbach

Amtliche Bekanntmachung

    Öffentliche Grundsteuerfestsetzung                                        Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung
    Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuer-       treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie
    gesetzes (GrStG) in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Reform des    wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen
    Grundsteuerrechts vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), geändert durch     wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat,
    Gesetz vom 14. Dezember 1976 (BGBl. S. 3341), durch den Einigungsver-     die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Wider-
    trag vom 31. August 1990 i.V. mit dem Gesetz vom 23. September 1990       spruch angefochten werden.
    (BGBl. II S. 885, 986), durch Gesetze vom 13. September 1993 (BGBl. I S.  Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwal-
    1569), vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), vom 14. September         tung Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau einzulegen. Die Einlegung
    1994 (BGBl. I. S. 2325), vom 29. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2590), vom 19.  eines Widerspruches hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. der angefor-
    Dezember 1998 (BGBl. I S. 3836), vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I S.        derte Betrag ist trotzdem fristgemäß zu entrichten.
    2601), vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1790), vom 21. Juni 2005
C (BGBl. I S. 1818), vom 01. September 2005 (BGBl. I S. 2676) und vom 19.     Die Grundsteuer für das Jahr 2024 wird mit den in den zuletzt erteilten
                                                                              Grundsteuerabgabebescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen je-
M                                                                             weils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November bzw. Jahres-

Y Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) wird die Grundsteuer für das Kalender-

K

    jahr 2018 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
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