Page 2 - Stadtanzeiger04.2025
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12.04.2025 | Nummer 4 | Seite 2                                                       Netzschkauer STADTANZEIGER

         Impressum                       Aus dem Rathaus

          Netzschkauer Stadtanzeiger
          Amtsblatt für die Stadt  Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von
          Netzschkau und ihre Ortsteile
                                   Netzschkau und den dazugehörigen Ortsteilen,
          Erscheinungsweise: monatlich
          Auflage: 2600 Exemplare  am Donnerstag, 29.04.2025                  von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
                                   findet die nächste Bürgermeistersprechzeit im Rathaus Netzschkau, Bürgermeisteramt, Markt 12, statt.
          Herausgeber:
                                   Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin! Kontakt: Telefon: 0 37 65/ 39 01 10, E-Mail: info@netzschkau.de
          Bürgermeister            Zur besseren Vorbereitung nennen Sie bitte den Anlass Ihres Besuches.
          der Stadt Netzschkau
          08491 Netzschkau, Markt 12
                                   Ihr Mike Purfürst, Bürgermeister
          Verantwortlich für den
          amtlichen Teil:
          Bürgermeister Mike Purfürst
                                     Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse
          Verantwortlich für den nicht-
          amtlichen und Lokalen Teil:
          (v.i.S.d.P)                Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau findet voraussichtlich am 29. April 2025
          Bürgermeister Mike Purfürst,  um 19:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses statt.
          die Leiter der Ämter und Behör-
                                     Wird die Sitzung anberaumt, finden Sie die Bekanntmachung mit der Tagesordnung am 17. April 2025 unter
          den bzw. die Vorsitzenden der
          lokalen Vereine            www.netzschkau.de/Bürgerinformationen/Bekanntmachungen und an den Anschlagtafeln veröffentlicht.
          Redaktion: (V.i.S.d.P.)
          Anja Reiher, Stadtverwaltung
          Netzschkau,              Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau am 25.03.2025
          Telefon: 03765 390110,
          E-Mail: info@netzschkau.de
                                   Am 25.03.2025 fand die Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau im Sitzungssaal des Rathauses statt. Bür-
          Ein Anspruch auf die Veröffent-
                                   germeister Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung
          lichung von Beiträgen besteht
          nicht.                   wurde seitens der Stadträte bestätigt. Der Bürgermeister gab alle vorliegenden Entschuldigungen bekannt. Die
                                   Beschlussfähigkeit wurde festgestellt. Im Rahmen der öffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst.
          Die Redaktion behält sich vor,
          Beiträge zu redigieren und zu
          kürzen                   TOP 09 BV 2025/004 Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung der Stadt Netzschkau
                                   Der Stadtrat der Stadt Netzschau beschließt die Feuerwehr-Entschädigungssatzung der Stadt Netzschkau.
          Herstellung und Anzeigen:
          Riedel GmbH & Co. KG, Verlag  Des Weiteren erläuterte die Kämmerin über den Beteiligungsbericht zur Bilanz 2023 und die Finanzierung der
          für Kommunal- und Bürgerzei-  Kinderbetreuung in Sachsen.
          tungen Mitteldeutschland
          Gottfried-Schenker-Straße 1,
          09244 Lichtenau, OT Ottendorf  Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Freien
          Verantwortlich: Hannes Riedel,
          Telefon: 037208 876-0
          E-Mail: info@riedel-verlag.de  Abfälle sind in Deutschland grundsätzlich vorrangig zu  Ausnahmen
                                   verwerten, statt zu beseitigen.           Wie bisher sind Brauchtumsfeuer (z.B. Hexenfeuer)
          Für Anzeigenveröffentlichungen
          und Fremdbeilagen gelten unse-  Dies gilt auch für pflanzliche Abfälle und kann beispiels-  und Lagerfeuer zulässig, die Durchführung dieser ist
          re allgemeinen Geschäftsbedin-  weise durch Kompostieren oder Einarbeiten in den Bo-  aber vorher mit der jeweils zuständigen Gemeinde ab-
          gungen und unsere gültige An-  den (Eigenverwertung) geschehen. Dabei ist zu beach-  zustimmen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass
          zeigenpreisliste 2025.   ten, dass die pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück,  nur geeignete Brennstoffe (z.B. trockenes Holz) ge-
                                   wo sie angefallen sind, auch zu verwerten sind.  nutzt werden und keine Belästigung durch Rauchent-
          Vertrieb: kostenlos für alle
                                   Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder  wicklung/Funkenflug auftritt.
          Haushalte an Mitnahmestellen
          im Erscheinungsgebiet    nicht beabsichtigt, können Sie Ihre pflanzlichen Abfäl-
                                   le dem Vogtlandkreis überlassen, zum Beispiel:  Von Schädlingen oder Krankheiten befallene Abfälle
          Der Netzschkauer Stadtanzeiger  !  über die Biotonne               Besteht der Verdacht, dass Pflanzen oder Pflanzenteile
          kann zusätzlich kostenfrei als  !  durch Abgabe auf den vier Wertstoffhöfen im  mit gefährlichen Pflanzenkrankheiten (z.B. Feuerbrand)
          Newsletter über den Verlag   Vogtlandkreis (siehe dazu die Hinweise im Abfall-  befallen sind, ist das Sächsische Landesamt für Umwelt,
          (E-Mail-Versand) abonniert  wegweiser)                             Landwirtschaft  und  Geologie  (035242/6319333,
          werden.
                                   !  über private Entsorger (beispielsweise mit Contai-  pflanzengesundheit@smul.sachsen.de) zu informieren,
          Sie kontaktieren dazu einmalig:  nerstellung)                      dieses entscheidet dann im Sinne des Pflanzenschutzge-
          info@riedel-verlag.de oder
                                   Im Gegensatz zu früher ist durch die Aufhebung der  setzes.
          newsletter@riedel-verlag.de
                                   Pflanzenabfallverordnung  (PflanzAbfV)  seit  dem
                                   22.03.2019 ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen  Bitte beachten Sie
          Die  nächste  Ausgabe  er-
          scheint am: 10.05.2025   zur Beseitigung ausnahmslos verboten. Ein solches  Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zur Beseitigung
          Annahmeschluss für redak-  Verbrennen stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem  stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislauf-  C
                                                                                                                     M
          tionelle Beiträge: 02.05.2025  Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar, zu deren Ahn-  wirtschaftsgesetz (KrWG) dar, zu deren Ahndung  Y
                                                                                                                     K
                                   dung der Vogtlandkreis gesetzlich verpflichtet ist.  der Vogtlandkreis gesetzlich verpflichtet ist.
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