Page 2 - Stadtanzeiger04.2025
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12.04.2025 | Nummer 4 | Seite 2 Netzschkauer STADTANZEIGER
Impressum Aus dem Rathaus
Netzschkauer Stadtanzeiger
Amtsblatt für die Stadt Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von
Netzschkau und ihre Ortsteile
Netzschkau und den dazugehörigen Ortsteilen,
Erscheinungsweise: monatlich
Auflage: 2600 Exemplare am Donnerstag, 29.04.2025 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
findet die nächste Bürgermeistersprechzeit im Rathaus Netzschkau, Bürgermeisteramt, Markt 12, statt.
Herausgeber:
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin! Kontakt: Telefon: 0 37 65/ 39 01 10, E-Mail: info@netzschkau.de
Bürgermeister Zur besseren Vorbereitung nennen Sie bitte den Anlass Ihres Besuches.
der Stadt Netzschkau
08491 Netzschkau, Markt 12
Ihr Mike Purfürst, Bürgermeister
Verantwortlich für den
amtlichen Teil:
Bürgermeister Mike Purfürst
Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse
Verantwortlich für den nicht-
amtlichen und Lokalen Teil:
(v.i.S.d.P) Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau findet voraussichtlich am 29. April 2025
Bürgermeister Mike Purfürst, um 19:00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses statt.
die Leiter der Ämter und Behör-
Wird die Sitzung anberaumt, finden Sie die Bekanntmachung mit der Tagesordnung am 17. April 2025 unter
den bzw. die Vorsitzenden der
lokalen Vereine www.netzschkau.de/Bürgerinformationen/Bekanntmachungen und an den Anschlagtafeln veröffentlicht.
Redaktion: (V.i.S.d.P.)
Anja Reiher, Stadtverwaltung
Netzschkau, Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau am 25.03.2025
Telefon: 03765 390110,
E-Mail: info@netzschkau.de
Am 25.03.2025 fand die Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau im Sitzungssaal des Rathauses statt. Bür-
Ein Anspruch auf die Veröffent-
germeister Mike Purfürst eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung fest. Die Tagesordnung
lichung von Beiträgen besteht
nicht. wurde seitens der Stadträte bestätigt. Der Bürgermeister gab alle vorliegenden Entschuldigungen bekannt. Die
Beschlussfähigkeit wurde festgestellt. Im Rahmen der öffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst.
Die Redaktion behält sich vor,
Beiträge zu redigieren und zu
kürzen TOP 09 BV 2025/004 Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung der Stadt Netzschkau
Der Stadtrat der Stadt Netzschau beschließt die Feuerwehr-Entschädigungssatzung der Stadt Netzschkau.
Herstellung und Anzeigen:
Riedel GmbH & Co. KG, Verlag Des Weiteren erläuterte die Kämmerin über den Beteiligungsbericht zur Bilanz 2023 und die Finanzierung der
für Kommunal- und Bürgerzei- Kinderbetreuung in Sachsen.
tungen Mitteldeutschland
Gottfried-Schenker-Straße 1,
09244 Lichtenau, OT Ottendorf Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Freien
Verantwortlich: Hannes Riedel,
Telefon: 037208 876-0
E-Mail: info@riedel-verlag.de Abfälle sind in Deutschland grundsätzlich vorrangig zu Ausnahmen
verwerten, statt zu beseitigen. Wie bisher sind Brauchtumsfeuer (z.B. Hexenfeuer)
Für Anzeigenveröffentlichungen
und Fremdbeilagen gelten unse- Dies gilt auch für pflanzliche Abfälle und kann beispiels- und Lagerfeuer zulässig, die Durchführung dieser ist
re allgemeinen Geschäftsbedin- weise durch Kompostieren oder Einarbeiten in den Bo- aber vorher mit der jeweils zuständigen Gemeinde ab-
gungen und unsere gültige An- den (Eigenverwertung) geschehen. Dabei ist zu beach- zustimmen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass
zeigenpreisliste 2025. ten, dass die pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück, nur geeignete Brennstoffe (z.B. trockenes Holz) ge-
wo sie angefallen sind, auch zu verwerten sind. nutzt werden und keine Belästigung durch Rauchent-
Vertrieb: kostenlos für alle
Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder wicklung/Funkenflug auftritt.
Haushalte an Mitnahmestellen
im Erscheinungsgebiet nicht beabsichtigt, können Sie Ihre pflanzlichen Abfäl-
le dem Vogtlandkreis überlassen, zum Beispiel: Von Schädlingen oder Krankheiten befallene Abfälle
Der Netzschkauer Stadtanzeiger ! über die Biotonne Besteht der Verdacht, dass Pflanzen oder Pflanzenteile
kann zusätzlich kostenfrei als ! durch Abgabe auf den vier Wertstoffhöfen im mit gefährlichen Pflanzenkrankheiten (z.B. Feuerbrand)
Newsletter über den Verlag Vogtlandkreis (siehe dazu die Hinweise im Abfall- befallen sind, ist das Sächsische Landesamt für Umwelt,
(E-Mail-Versand) abonniert wegweiser) Landwirtschaft und Geologie (035242/6319333,
werden.
! über private Entsorger (beispielsweise mit Contai- pflanzengesundheit@smul.sachsen.de) zu informieren,
Sie kontaktieren dazu einmalig: nerstellung) dieses entscheidet dann im Sinne des Pflanzenschutzge-
info@riedel-verlag.de oder
Im Gegensatz zu früher ist durch die Aufhebung der setzes.
newsletter@riedel-verlag.de
Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) seit dem
22.03.2019 ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen Bitte beachten Sie
Die nächste Ausgabe er-
scheint am: 10.05.2025 zur Beseitigung ausnahmslos verboten. Ein solches Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zur Beseitigung
Annahmeschluss für redak- Verbrennen stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislauf- C
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tionelle Beiträge: 02.05.2025 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar, zu deren Ahn- wirtschaftsgesetz (KrWG) dar, zu deren Ahndung Y
K
dung der Vogtlandkreis gesetzlich verpflichtet ist. der Vogtlandkreis gesetzlich verpflichtet ist.