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Netzschkauer STADTANZEIGER 14.06.2025 | Nummer 6 | Seite 7
Stadtrat bestellt neue Vollzugsbedienstete
– Frau Leucht übernimmt Aufgaben im Ordnungsdienst
In der öffentlichen Stadtratssitzung am 29. April 2025 wurde einstimmig Personalentscheidung. Der bisherige Stelleninhaber, Herr Baumann, hat
die Bestellung von Frau Jennifer Leucht zur gemeindlichen Vollzugsbe- die Stadtverwaltung zum 28. Februar 2025 auf eigenen Wunsch verlas-
diensteten für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Netzschkau sen. Eine Nachbesetzung der Stelle war daher notwendig.
und Gemeinde Limbach beschlossen. Die Bestellung erfolgt rückwirkend Die Bestellung von Frau Leucht erfolgt auf Grundlage von § 9 Abs. 1 des
zum 1. April 2025. Sächsischen Polizeibehördengesetzes (SächsPBG) sowie der Gemeindli-
Bürgermeister Mike Purfürst informierte zu Beginn des Tagesordnungs- chen-Vollzugsbediensteten-Verordnung (GemVollzVO) vom 26. April
punktes darüber, dass Frau Leucht bereits zum 1. April 2025 ihren Dienst 2023. Die übertragenen Aufgaben umfassen u. a. den Vollzug von Sat-
in der Stadtverwaltung angetreten hat. Sie wird künftig im Bürgermeister- zungen und Polizeiverordnungen, die Überwachung des ruhenden Ver-
amt tätig sein und Aufgaben im Bereich des Gemeindevollzugsdienstes kehrs sowie Vorschriften zur Abfallentsorgung und zum Marktwesen.
übernehmen. Im Anschluss an die einstimmige Beschlussfassung überreichte Bürger-
Frau Leucht nutzte die Gelegenheit, sich dem Gremium persönlich vorzu- meister Purfürst Frau Leucht die Bestellungsurkunde und sprach seine
stellen Hauptamtsleiterin Frau Schönsee erläuterte die Hintergründe der Glückwünsche im Namen des gesamten Stadtrates aus.
Einführung einer Niederschlagswassergebühr im Verbandsgebiet des Abwas-
serzweckverbandes „Reichenbacher Land“
Der Abwasserzweckverband „Reichenbacher Land“ erhebt bisher für die derzeit nach den Kriterien überbaute, versiegelte und befestigte Flächen
Abwasserentsorgung eine Einheitsgebühr, welche nicht nach Schmut- ausgewertet werden. Da anhand der Luftbilder nicht erkennbar ist, in wel-
zund Niederschlagswasserentsorgung unterscheidet. Die Gebühr richtet cher Art und Weise das jeweilige Grundstück tatsächlich das dort anfallende
sich ausschließlich nach dem Trinkwasserverbrauch des einzelnen An- Niederschlagswasser verbringt, ist es unumgänglich, die einzelnen Grund-
schlussnehmers. Seit der Novellierung des Sächsischen Kommunalabga- stückseigentümer diesbezüglich konkret zu befragen.
bengesetzes im Jahr 2004 ist die Erhebung einer getrennten Gebühr für Jeder Grundstückseigentümer innerhalb des Verbandsgebietes wird da-
die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung gesetzlich vorgeschrie- her einen Selbstauskunftsbogen zugestellt bekommen, in dem er die Aus-
ben, wenn im Verbandsgebiet nicht allen Anschlussnehmern die gleichen wertungsergebnisse der Befliegung mitgeteilt bekommt und er die Mög-
Anschlussmöglichkeiten für die Entsorgung von Schmutz- und Nieder- lichkeit hat, ergänzende oder korrigierende Angaben, insbesondere die
schlagswasser gegeben sind. Ableitung des Niederschlagswassers betreffend, auf dem Befragungsbo-
Im Rahmen einer vom Staatlichen Rechnungsprüfungsamt durchgeführ- gen vorzunehmen. Ebenfalls sind durch den Adressaten auf dem Bogen
ten überörtlichen Prüfung des Zweckverbandes in den Jahren 2021/2022 Angaben zu eventuell vorhandenen Rückhaltungen (Zisternen, Versicke-
wurde im Ergebnis der Abwasserzweckverband noch einmal deutlich auf- rungsanlagen o.ä.) zu vermerken, da sich dies positiv auf die anrechenba-
gefordert, eine Gebührenerhebung für die Niederschlagswasserentsor- ren Flächen auswirken kann. Auf Grund der Vielzahl der Grundstücke
gung im Verbandsgebiet sicherzustellen. Auf Grund dessen beschloss die werden die Auskunftsbögen in drei Chargen von Ende Mai bis September
Verbandsversammlung am 23.05.2024 (BV 578//1), eine gesplittete Ge- versandt werden. Für Fragen oder Unterstützung des Grundstückseigen-
bühr nach Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung bis spätestens tümers zum Ausfüllen des Bogens wird eine Telefon-Hotline und eine Be-
zum 01.01.2027 einzuführen. ratungsstelle vor Ort zur Verfügung stehen. Nach der Einarbeitung aller
Die Trennung einer Gebühr nach Schmutz- und Niederschlagswasserauf- Rückantworten wird es für jeden Grundstückseigentümer eine Festset-
kommen ist im Ergebnis eine verursachergerechtere Gebühr als die Ein- zungsinformation geben, in welcher er vorab die Mitteilung erhält, wel-
heitsgebühr, da jeder Anschlussnehmer nur für seine tatsächliche Bean- che Flächengröße für ihn zur Festsetzung der Niederschlagswassergebühr
spruchung der öffentlichen Anlagen auch Gebühren zu entrichten hat. herangezogen wird.
Die Höhe der Schmutzwassergebühr wird weiterhin auf Basis des Trink- Die Höhe der Niederschlagswassergebühr kann erst dann ermittelt wer-
wasserverbrauches festgesetzt. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr den, wenn dem Abwasserzweckverband eine bestätigte Größe aller ab-
richtet sich nach der Größe der versiegelten/ teilversiegelten Flächen, wel- flusswirksamen Flächen vorliegt.
che abflusswirksam in die öffentlichen Anlagen eingeleitet werden. Mit Abschluss des sehr aufwändigen Verfahrens wird es im Abwasser-
Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erzielt der Abwas- zweckverband
serzweckverband keine Mehreinnahmen, da die gesetzliche Verpflichtung „Reichenbacher Land“ eine nunmehr gerechtere Gebühr für die Abwas-
zur Einhaltung des Kostendeckungsprinzips besteht. serentsorgung geben.
Für die Kalkulation einer Niederschlagswassergebühr ist im ersten Schritt die Der Abwasserzweckverband bittet daher alle Anschlussnehmer des Ver-
Erfassung aller im Verbandsgebiet vorhandenen abflusswirksamen Flächen bandsgebietes in ihrem eigenen Interesse um eine umfassende Mitwir-
notwendig. Dazu hat bereits im März dieses Jahres die Befliegung des Ver- kung bei der Aufklärung der einzelnen Flächenentwässerung sowie um
bandsgebietes stattgefunden. Der Abwasserzweckverband wird bei der wahrheitsgemäße Angaben. Alle Angaben werden auf ihre Plausibilität
Durchführung des Projektes zur Einführung einer gesplitteten Gebühr von geprüft und der Zweckverband behält sich entsprechende Kontrollen der
der Firma GUD (Gesellschaft für Umweltschutz Dienste mbH) aus Dresden Grundstücke vor. Natürlich erklärt sich auch der Zweckverband bereit, vor
maßgeblich unterstützt. Im Ergebnis der Befliegung wurden durch die Mit- Ort die jeweiligen Anschlussnehmer bei der Aufklärung der Entwässe-
arbeiter/innen der Firma GUD Luftbilder und Orthophotos erstellt, welche rungssituation im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen.
Beilagenhinweis: Dieser Ausgabe liegt folgende Beilage bei: ➔ Anker Apotheke
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M Weitere Beilagen sind nicht Bestandteil dieser Zeitung.
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