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Samstag, 17. Juli 2021
Den Vorgaben des Abfallwirtschaftskonzeptes entsprechend, • Sperrmüll
soll die Durchführung eines Modellversuchs im ländlichen Raum Mengenreduzierung durch geplante Einführung von Ge-
(gebietsgenau definiert, ca. 16.500 Objekte von insgesamt rund
60.000 Objekten, keine Großwohnanlagen) mit 4-wöchentlichem bühren für Annahme an Wertstoffhöfen und Abholung am
Leerungsrhythmus ab 2024/2025 erfolgen. Ziel ist dabei eine Grundstück sowie Bevölkerungsrückgang
wirtschaftlichere Tourenplanung und eine bedarfsgerechte Ent- • Grünschnitt
sorgung. Annahme der massiven Mengenreduzierung durch Einfüh-
In einem weiteren Schritt könnte eine Leistungsgebühr (Lee- rung der Biotonne im Altkreis (in der Kalkulation 2019 - 2021)
rungsgebühr) für Papiertonnen ab 2027 (übernächster Kalkulati- hat sich in der Höhe nicht bestätigt
onszeitraum) eingeführt werden • E-Schrott
Mengenreduzierung durch bereits realisierte Einführung von
3. Wegfall Biotonnenreinigung Gebühren für Abholung am Grundstück
Die Nutzung dieses zusätzlichen Serviceangebotes ist sehr ge- • Schadstoffe
ring. Daher fallen die Reinigungskosten pro Behälter dreimal hö- eingeschränkte Planungssicherheit durch Mengenschwan-
her als in vergleichbaren Gebieten aus. Ferner ist der logistische kungen
Aufwand des Angebotes sehr hoch. Aus den genannten Gründen
beabsichtigen wir, den Service ab 2022 einzustellen. Kostensteigerungen
• Dieselpreiserhöhung aufgrund der CO2-Steuer, Entwicklung
4. Erhöhung der Nutzungsmöglichkeiten von Sonderleerun-
gen für Rest- und Bioabfall der Löhne und Gehälter gemäß Haustarifvertrag und allge-
Im aktuellen Kalkulationszeitraum wurde deutlich, dass zusätzli- meine Preissteigerungen, z. B. bei der Beschaffung von Fahr-
cher Bedarf vorhanden ist. Die Möglichkeit der Beantragung von zeugen und Ersatzteilen bei der KEV/DSG
Sonderleerungen für beide Behälterarten wurde deshalb erwei- • Entwicklung der Personalkosten und allgemeine Preisstei-
tert. gerungen im Amt für Abfallwirtschaft und anderen Ämtern
(innere Verrechnungen)
5. Wegfall Schecks für Elektrogroßgeräte und sonstiger Ab- • Kosten für Erfassung und Entsorgung von wilden Müllab-
fälle lagerungen gemäß § 5 Abs. 1 SächsKrWBodSchG (hier Be-
Der Wegfall der Schecks und die Antragsstellung (schriftlich bzw. standteil der Zentralen Kosten) neu mit einkalkuliert
online) beim Landratsamt mussten bereits in der Praxis geändert • Erhöhung der Verwertungspreise für Bioabfall und Schad-
werden. Grund hierfür war die Schließung des eingebundenen stoffe infolge Neuausschreibung
Softwareunternehmens.
Die Leistung wurde bereits in das Fachprogramm des Amtes für Kostenreduzierung
Abfallwirtschaft involviert. • Verbesserung der Effizienz bei KEV/DSG durch Tourenop-
6. Behältertauschgebühren timierung, geplante Zusammenführung beider Gesell-
Die Erhebung von Behältertauschgebühren wurde aus Gleichbe- schaften in eine Gesellschaft, Zentralisierung an einem
handlungsgründen auf die Papiertonnen erweitert. Standort
• Wegfall der Verwertung von unbehandeltem Restabfall,
Abfallgebührensatzung Sperrmüll und Altholz an Stelle der Vorbehandlung dieser
Abfälle in der MBS Vogtland
Gemäß § 9 SächsKRWBodSchG haben die öffentlich-rechtlichen • Erhöhung des Verwertungserlöses abzüglich Transportkos-
Entsorgungsträger, so auch der Vogtlandkreis für die Benutzung ten Altpapier infolge Neuausschreibung
ihrer Entsorgungseinrichtungen Gebühren zu erheben. Zur Be- • Erhöhung des durch die Dualen Systeme zu tragenden Kos-
messung der Abfallgebühren haben die Entsorgungsträger eine tenanteils für die Mitbenutzung des PPK-Sammelsystems
Gebührenkalkulation zu erstellen. Dies ist Grundlage der Abfall- • Erhöhung der kostenmindernd in die Gebührenkalkulation
gebühren in der Abfallgebührensatzung. einzusetzenden Überdeckung aus den Vorjahren
Mit der Erstellung der Gebührenkalkulation wurde nach durch-
geführten Vergabeverfahren die Firma Econum Unternehmens- Insgesamt gesehen, erhöhen sich die Gesamtkosten der Ab-
beratung GmbH beauftragt. Diese Firma hatte bereits den Zu- fallentsorgung im Vogtlandkreis von rund 16,2 Mio auf rund
schlag für die Gebührenkalkulation der Jahre 2019 bis 2021 16.6 Mio Euro.
erhalten. Sie können jedoch durch die eingetretene Mengenreduzierung
Nachfolgend werden die wesentlichen Einflussgrößen, welche und eine Kostenüberdeckung aus dem derzeitigen Kalkulations-
auf die Abfallgebührensatzung wirken dargestellt: zeitraum konstant gehalten werden bzw. geringfügig gesenkt
werden.
Mengenveränderungen Den Haupteffekt bewirkt die Erhöhung der Anzahl der Nutzungs-
• Restabfall einheiten, da sich bis Ende 2018 nicht alle Grundstückseigentü-
Mengenreduzierung durch Wirkung des Anreizeffektes des mer gemeldet hatten.
Die Satzungen sollen zum 01.01.2022 in Kraft treten. Der Kreistag
Behälteridentifikationssystems (insb. in der Stadt Plauen) wird darüber in seiner nächsten Sitzung am 08.07.2021 abstim-
und Verschiebung der Mengen in die Biotonne sowie Bevöl- men.
kerungsrückgang
• Bioabfall gez. Uwe Heinl
Mengenerhöhung durch verbesserte Annahme der Biotonne Pressesprecher
(insb. im Altkreis)