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Samstag, 17. Juli 2021
Verlängerte Öffnungszeiten während der Verwaltungsgemeinschaft
Sommerferien im Freibad Netzschkau Netzschkau/Limbach
Sachsen startet am 26. Juli 2021 in die Sommerferien – für die Öffentliche Bekanntmachung
Schülerinnen und Schüler sicher die schönsten 6 Wochen im Jahr.
Für diese Zeit verlängert das Freibad Netzschkau seine Öffnungs- der Stadt Netzschkau zugleich als erfüllende Gemeinde
zeiten und öffnet täglich bereits 10 Uhr seine Tore. der Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau/Limbach über
Die große Wasserfläche und die gepflegten Liegewiesen verspre- das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die
chen jede Menge Badespaß und Erholung. Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen
Die Tischtennisplatten und das Beachvolleyballfeld bieten die Bundestag am 26. September 2021
Möglichkeit sich auch außerhalb vom „kühlen Nass“ sportlich zu 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke
betätigen und die jüngsten „Wasserratten“ lädt ein toller Spiel- der Stadt
platz zum Klettern, Buddeln und Toben ein.
Netzschkau wird in der Zeit vom 06. September 2021 bis 10. Sep-
Der Imbiss sorgt für das leibliche Wohl und hält kühle Drinks, le-
ckere Snacks und natürliche auch die verschiedensten Eissorten tember 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten
für die Badegäste bereit.
Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Eintrittspreise in der Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau,
1 €/Tag Ermäßigte Einwohnermeldeamt, Zimmer 14, für Wahlberechtigte zur Ein-
(Kinder bis 16 Jahre, Schüler/Studenten sowie Inhaber d. Netz- sichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist nicht
schkauer Familienpasses gegen Nachweis) barrierefrei.
2 €/Tag Erwachsene Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit
Eine Saisonkarte kostet für Ermäßigte 20 € und für Erwachsene der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten
40 €. Saisonkarten sind beim Schwimmmeister und in der Stadt- überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder
verwaltung - Kämmerei - erhältlich. Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis ein-
Öffnungszeiten getragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft
täglich 11:00 Uhr – 19:00 Uhr zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän-
in den Sommerferien digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf
täglich von 10:00 Uhr – 19:00 Uhr Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe-
rechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß
§ 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-
führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig
hält, kann in der Zeit vom 06. September 2021 bis 10. September
2021, spätestens am 10. September 2021 bis 12:00 Uhr, bei der
Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, 08491 Netzschkau, Ein-
wohnermeldeamt, Zimmer 14 Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder-
schrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen
sind, erhalten bis spätestens zum 05. September 2021 eine Wahl-
benachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl-
berechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht
nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis
eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Brief-
wahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenach-
richtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis
166 - Vogtlandkreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen
Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Brief-
wahl teilnehmen.