Page 10 - Stadtanzeiger10.2016
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10 Nummer 10                                                          Netzschkauer Stadtanzeiger
           Samstag, 22. Oktober 2016

                                      §7                              Buchwald und Teilen von Mühlwand Bürgermeister sein durfte.
                         Ordnungswidrigkeiten                         Dies war die Grundlage, gemeinsam mit den Gemeinderäten, der
(1) Ordnungswidrig i.S.v. § 124 Abs. 1 Nr. 1 SächsGemO handelt,       Verwaltung und der Unterstützung der Vereine und den Bürgern
wer entgegen § 2 Abs. 2 ohne Anmeldung der Bestattung die Fried-      den Herausforderungen der jeweiligen Zeit zu stellen und nach
hofshalle benutzt.                                                    Lösungen zum Wohle der Gemeinde zu suchen.
(2) Die Ordnungswidrigkeiten können gem. § 124 Abs. 2 Sächs-
GemO mit einer Geldbuße geahndet werden.                              Herzlichen Dank.
                                                                      Bernd Damisch
                                      §8
                               Inkrafttreten                                  Jagdgenossenschaft Limbach
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2017 nach ihrer öffentlichen Be-
kanntmachung in Kraft.                                                                          Einladung!
(2) Mit gleichemTag tritt die Satzung über die Benutzung der Fried-
hofshalle Limbach vom 29.11.1994 außer Kraft.                         Am Freitag, dem 18. November 2016, um 19.00 Uhr findet im Gast-
Limbach, den 26.09.2016                                               hof Buchwald die nichtöffentlicheVersammlung der Mitglieder der
                                                                      Jagdgenossenschaft statt. Alle Eigentümer von Grundflächen, die
B. Damisch                                                            zum Gemeinschaftsjagdrevier gehören und auf denen Jagd aus-
Bürgermeister                                                         geübt werden darf, sind herzlich eingeladen!
Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO:
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der SächsGemO gelten Satzungen, die unter      Tagesordnung:
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO         1.	Begrüßung
zustandegekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als         2.	Rechenschaftsbericht
von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn          3.	 Entlastung des Jagdvorstandes
1. 	 die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,  4.	 Auszahlung der Jagdpacht
2. 	 Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi-
                                                                      Für jedes Mitglied gibt es ein kostenloses Wildessen, darum bitten
     gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden         wir um unbedingte Anmeldung der Teilnahme bei der Gemein-
     sind,                                                            deverwaltung unter Tel. 03765/34307 bis spätestens Donnerstag,
3. 	 Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-          den 10. November 2016.
     GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. 	 vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist                          Bekanntmachung!
     a) 	 die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
                                                                      1. Satzung zur Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft
          hat oder                                                    Limbach
     b) 	 dieVerletzung derVerfahrens- und Formvorschrift gegen-      Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft des ge-
                                                                      meinschaftlichen Jagdbezirkes Limbach hat am 28.03.2014 folgen-
          über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,      de Satzung zur Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft
          der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-  vom 06.12.1991 beschlossen:
          macht worden ist.
Ist eineVerletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht wor-                        § 1 – Änderungsbestimmungen
den, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO      § 7 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.            „Die Einladung zur Versammlung ergeht durch öffentliche Be-
Verwaltungsvermerk:                                                   kanntmachung (§ 15).
Die Veröffentlichung der Friedhofshallensatzung der Gemeinde          Sie muss mindestens zwei Wochen vorher erfolgen und Angaben
Limbach vom 26.09.2016 erfolgte im Amtsblatt „Netzschkauer            über den Ort und den Zeitpunkt der Versammlung sowie die Ta-
Stadtanzeiger“ Nr. 10/2016, Erscheinungstag 22.10.2016.               gesordnung enthalten.“
Limbach, den 10.10.2016
                                                                                                  § 2 – Inkrafttreten
B. Damisch                                                            Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung ihrer öf-
Bürgermeister Gemeinde Limbach                                        fentlichen Auslage in Kraft.

       Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                  Ulrich Clauß, Jagdvorsteher.

ich möchte herzlich Dank sagen für die Glückwünsche und Präsen-       Geburtstage im Monat November 2016
te anlässlich meines 25-jährigen Dienstjubiläums.
In all den Jahren haben Sie mir immer wieder bei den Wahlen Ihr       Frau Ursula Gruber		  am 02.11. zum 75. Geburtstag
Vertrauen geschenkt. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen,
dass ich diese lange Zeit in Limbach, Lauschgrün, Reimersgrün,        						OT Lauschgrün

                                                                      Herr Dietmar Hörl			  am 11.11. zum 75. Geburtstag

                                                                      						OT Lauschgrün

                                                                      Die herzlichsten Glückwünsche übermittelt der Bürgermeister der Ge-
                                                                      meinde Limbach allen Jubilaren im September und Oktober.
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