Page 8 - Stadtanzeiger10.2016
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8 Nummer 10                                                                  Netzschkauer Stadtanzeiger
           Samstag, 22. Oktober 2016
                                                                     Plauen – Reichenbach – Zwickau bis nach Leipzig. Bereits in einer
                                                                     Urkunde des Bischofs Udo von 1140 erscheint Netzschkau politisch
                                                                     zur Pflege Milin und kirchlich zur Parochie Reichenbach gehörend.
                                                                     Diese Angaben sind nur als Transsumpt in einer 2. Urkunde von
                                                                     Bischof Dietrich II. von Naumburg vom 2. Juni 1271 vorhanden. Es
                                                                     handelt sich offensichtlich um Fälschungen.
                                                                     Nachweisbar belegt erscheint der Name Netzschkau in einer
                                                                     Urkunde des Reichs – Archivs München s. 225 f, Nr. CCLIX.

                                                                     Hermann der Ältere von Elsterberg (aus dem Hause Lobdaburg)
                                                                     Herr zu Elsterberg und Lehnherr zu Falkenstein und sein Sohn
                                                                     Hermann verbünden sich mit den Burggrafen Johann, Albrecht
                                                                     und Friedrich von Nürnberg zur gegenseitigen Hilfeleistung in
                                                                     Culmbach am 25. März 1351. Unter den Zeugen, die „unserer lieb
                                                                     getreuen“ Gevattern werden, sind an letzter Stelle nach Jan und
                                                                     Leupold von Falkenstein„Cunrat und Nykel Gebrüder genannt von
                                                                     Neczzschkawe“.

                                                                     Falk Naumann

Vielen Dank an alle Gäste, die uns trotz des Regens einen Besuch         Gemeinde
abgestattet haben. Und einen herzlichen Dank auch an alle Besu-      Limbach/Vogtland
cher, die uns seit Jahren die Treue halten.

Die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Netzschkau

             Aus der Geschichte                                                         Satzung

 Erste urkundliche Erwähnung Netzschkaus                                      über die Festsetzung der Hebesätze für die
                vor 665 Jahren                                           Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Limbach

Wie viele andere Orte trägt auch Netzschkau einen Slawischen                           für das Haushaltsjahr 2017
(sorbischen) Namen, der sich bis heute erhalten hat. Netzschkau
zählt zu den ältesten sorbischen Niederlassungen imVogtland 11./     Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
12. Jhdt., ist aber erst 1351 urkundlich erwähnt.                    (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März
Das genaue Alter einer Stadt lässt sich äußerst selten auf Jahr und  2014 (SächsGVBI. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Ge-
Tag genau festlegen. Erfahrungsgemäß entstanden die Städte           setzes vom 29. April 2015 (SächsGVBI. S. 349) in Verbindung mit
oft aus früheren Vorgängersiedlungen, sodass ein genaues Grün-       den §§ 1, 2 und 7 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes
dungsdatum nicht nachweisbar ist. Deshalb muss man sich mit          (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August
dem Zeitpunkt der urkundlich belegten bzw. erzählenden Erster-       2004 (SächsGVBI. S. 418, 2005, S. 306), zuletzt geändert durch Arti-
wähnung abfinden. Damit kann man die Zeit angeben, an dem der        kel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBI. S. 822) und
Ort zum ersten Male in schriftlicher Überlieferung erscheint und     §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung der
als geschichtlicher Fakt tatsächlich greifbar wird.                  Bekanntmachung des Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Grund-
In der Regel handelt es sich um Zufälligkeiten. Man spricht daher    steuerrechts vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965, zuletzt geändert
nicht von der Entstehung, sondern von den„Anfängen“. Damit wird      durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. S. 2794) sowie §§ 1
deutlich, dass der Ort nicht auf einer Planung bzw. den Willen ei-   und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der
ner herrschaftlichen Gewalt beruht. Auch fehlen meist Hinweise       Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBI. I S. 4167), zuletzt
auf einen Stadtgründer oder ein Gründungskonsortium wie in           geändert durch Gesetz vom 2. November 2015 (BGBI. I S. 1834),
anderen Städten. Das Wachstum der Stadt profitierte letztlich vor    hat der Gemeinderat der Gemeinde Limbach in seiner Sitzung am
allem an seiner Nähe zu überregional wichtigen Handelswegen,         26. September 2016 folgende Hebesatz-Satzung beschlossen:
wie bei Netzschkau der Handelsstraße von Nürnberg über Hof nach
                                                                                                           §1
                                                                                                      Hebesätze

                                                                     Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer wer-
                                                                     den für das Gebiet der Gemeinde Limbach wie folgt festgesetzt:
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