Page 8 - Stadtanzeiger10.2016
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8 Nummer 10 Netzschkauer Stadtanzeiger
Samstag, 22. Oktober 2016
Plauen – Reichenbach – Zwickau bis nach Leipzig. Bereits in einer
Urkunde des Bischofs Udo von 1140 erscheint Netzschkau politisch
zur Pflege Milin und kirchlich zur Parochie Reichenbach gehörend.
Diese Angaben sind nur als Transsumpt in einer 2. Urkunde von
Bischof Dietrich II. von Naumburg vom 2. Juni 1271 vorhanden. Es
handelt sich offensichtlich um Fälschungen.
Nachweisbar belegt erscheint der Name Netzschkau in einer
Urkunde des Reichs – Archivs München s. 225 f, Nr. CCLIX.
Hermann der Ältere von Elsterberg (aus dem Hause Lobdaburg)
Herr zu Elsterberg und Lehnherr zu Falkenstein und sein Sohn
Hermann verbünden sich mit den Burggrafen Johann, Albrecht
und Friedrich von Nürnberg zur gegenseitigen Hilfeleistung in
Culmbach am 25. März 1351. Unter den Zeugen, die „unserer lieb
getreuen“ Gevattern werden, sind an letzter Stelle nach Jan und
Leupold von Falkenstein„Cunrat und Nykel Gebrüder genannt von
Neczzschkawe“.
Falk Naumann
Vielen Dank an alle Gäste, die uns trotz des Regens einen Besuch Gemeinde
abgestattet haben. Und einen herzlichen Dank auch an alle Besu- Limbach/Vogtland
cher, die uns seit Jahren die Treue halten.
Die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Netzschkau
Aus der Geschichte Satzung
Erste urkundliche Erwähnung Netzschkaus über die Festsetzung der Hebesätze für die
vor 665 Jahren Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Limbach
Wie viele andere Orte trägt auch Netzschkau einen Slawischen für das Haushaltsjahr 2017
(sorbischen) Namen, der sich bis heute erhalten hat. Netzschkau
zählt zu den ältesten sorbischen Niederlassungen imVogtland 11./ Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
12. Jhdt., ist aber erst 1351 urkundlich erwähnt. (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März
Das genaue Alter einer Stadt lässt sich äußerst selten auf Jahr und 2014 (SächsGVBI. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Ge-
Tag genau festlegen. Erfahrungsgemäß entstanden die Städte setzes vom 29. April 2015 (SächsGVBI. S. 349) in Verbindung mit
oft aus früheren Vorgängersiedlungen, sodass ein genaues Grün- den §§ 1, 2 und 7 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes
dungsdatum nicht nachweisbar ist. Deshalb muss man sich mit (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August
dem Zeitpunkt der urkundlich belegten bzw. erzählenden Erster- 2004 (SächsGVBI. S. 418, 2005, S. 306), zuletzt geändert durch Arti-
wähnung abfinden. Damit kann man die Zeit angeben, an dem der kel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBI. S. 822) und
Ort zum ersten Male in schriftlicher Überlieferung erscheint und §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung der
als geschichtlicher Fakt tatsächlich greifbar wird. Bekanntmachung des Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Grund-
In der Regel handelt es sich um Zufälligkeiten. Man spricht daher steuerrechts vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965, zuletzt geändert
nicht von der Entstehung, sondern von den„Anfängen“. Damit wird durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. S. 2794) sowie §§ 1
deutlich, dass der Ort nicht auf einer Planung bzw. den Willen ei- und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der
ner herrschaftlichen Gewalt beruht. Auch fehlen meist Hinweise Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBI. I S. 4167), zuletzt
auf einen Stadtgründer oder ein Gründungskonsortium wie in geändert durch Gesetz vom 2. November 2015 (BGBI. I S. 1834),
anderen Städten. Das Wachstum der Stadt profitierte letztlich vor hat der Gemeinderat der Gemeinde Limbach in seiner Sitzung am
allem an seiner Nähe zu überregional wichtigen Handelswegen, 26. September 2016 folgende Hebesatz-Satzung beschlossen:
wie bei Netzschkau der Handelsstraße von Nürnberg über Hof nach
§1
Hebesätze
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer wer-
den für das Gebiet der Gemeinde Limbach wie folgt festgesetzt: