Page 19 - Stadtanzeiger03.2019
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Freitag, 15. März 2019

Informationen zum Mikrozensus                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Zögern Sie nicht, die Befragung zusammen mit der Interviewerin oder dem Interviewer durchzuführen, denn sie sind gesetzlich
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sind sorgfältig von den Statistischen Landesämtern ausgewählt und geschult
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             worden. Diese Verschwiegenheit gilt selbstverständlich auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Statistischen Ämtern.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Informationen aus der Mikrozensusbefragung dürfen nicht in anderen Verfahren oder für andere Zwecke verwendet werden.

Der Mikrozensus stellt sich vor                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Was wir von Ihnen wissen möchten

      Der Mikrozensus ist eine repräsentative Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik         MaD2ZIIlni3lmaakemhrdi%mnoleitzdeingnleereelnreebmssAitttnzeieuleetlheesg2mnrie0nEAn1lH1re.7gl5baleejeuJeibnsnadnhdhleeaierrseblntsFn.eeuünimnsd2tf0eted1i7e                                                                                                                                Die Fragen, die jedes Jahr im Mikrozensus gestellt werden, beziehen sich auf unterschied­  Mo3RDdi4mküe5ear„be%Üa9rvoheiloHbnsz%ördnceeeoheihnnrecdbeiunhsdeeSrFlesuwairscaencsbaühechsßH„burhEuhcteelhälirahörngrgoleblhfuec1eti2sefesmh5bec5rssw­.hnm“Jc%ulieäuhsAinrthsustedbisrlegi­is.ngec2eenh0nn“l1uav7slelgsrfeü­gt
in Deutschland. Rund 810 000 Personen in etwa 400 000 privaten Haushalten und                                                                                                                                                                                                                                                                                                                liche Themenbereiche:
Gemeinschaftsunterkünften werden stellvertretend für die gesamte Bevölkerung zu ihren
Lebensbedingungen befragt. Dies sind 1 % der Bevölkerung, die nach einem festgelegten                                                                                                                                                                                                                                                                                                        ● Angaben zur Person (z. B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand,
statistischen Zufallsverfahren ausgewählt werden. Die Befragung ist absolut vertraulich und                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Staatsangehörigkeit, Migration)
Ihre Daten werden nur für statistische Zwecke verwendet.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             ● Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitsuche
      Seit 1957 gibt es den Mikrozensus. Der Mikrozensus stellt Daten zur Bevölkerungs­                                                                                                                                                                                                                                                                                                      ● Kinderbetreuung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             ● Schule, Studium
struktur sowie zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung bereit. Mit Informationen                                                                                                                                                                                                                                                                                              ● Aus­ und Weiterbildung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             ● Lebensunterhalt, Einkommen
zu Familie und Lebenspartnerschaft, Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit, Beruf und Ausbildung                                                                                                                                                                                                                                                                                                  ● Wohnsitz und Erwerbsbeteiligung

hat sich der Mikrozensus zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Genutzt werden die Statistiken von                                                                                                                                                                                                                                                                                       Bei anderen Themen reicht es aus, alle vier Jahre danach zu fragen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Dazu gehören Fragen zu folgenden Themenbereichen:
Verantwortlichen aus Parlamenten und Verwaltung, von der Wissenschaft wie auch der breiten Öffentlichkeit.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             ● Wohnsituation
Um die Situation auf dem europäischen Arbeitsmarkt beurteilen zu können, sind Daten zur Erwerbstätigkeit und Beschäftigung                                                                                                                                                                                                                                                                   ● Krankenversicherung
unverzichtbar. Das Frageprogramm des Mikrozensus enthält deshalb seit 1968 auch Fragen, die zufällig ausgewählte Personen                                                                                                                                                                                                                                                                    ● Pendlerverhalten
in allen EU­Staaten beantworten.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             ● Gesundheit

      Diese Fragen sind Teil der Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union. Die Verknüpfung beider Fragenprogramme                                                                                                                                                                                                                                                                      Sie werden sich vielleicht fragen, ob es diese Angaben nicht schon aus anderen Quellen gibt. Selbstverständlich werden viele
entlastet die Befragten insgesamt, Aufwand und Kosten werden reduziert. Die Daten dieser Arbeitskräftestichprobe sind                                                                                                                                                                                                                                                                        Themen auch in anderen Statistiken erhoben. Doch mit dem Mikrozensus ist es möglich, Zusammenhänge zwischen einzelnen
Grundlage für gemeinschaftliche EU­Programme zu mehr Beschäftigung, besserer Ausbildung und gegen Arbeitslosigkeit.                                                                                                                                                                                                                                                                          Lebensbereichen aufzuzeigen, z. B. den Bildungsstand der Bevölkerung in Verbindung mit der Einkommenssituation.

Wie Sie zufällig ausgewählt wurden                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Neben Ihren Antworten auf die Fragen benötigen wir auch Ihre persönlichen Angaben wie Name und Anschrift. Sie dienen zur
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Organisation der Befragung in den Statistischen Landesämtern. Die sogenannten Hilfsmerkmale werden strikt von den restlichen
Vermutlich fragen Sie sich, warum ausgerechnet Sie Auskunft geben sollen. Das                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Angaben getrennt gespeichert, vertraulich behandelt und vor Zugriffen sicher geschützt. Die Erhebungsunterlagen einschließlich
Gebäude, in dem Sie wohnen, wurde zufällig für die Mikrozensus­Befragung ausgewählt.                                                                                                                                                                                                                                                                                                         der Hilfsmerkmale werden nach Abschluss der Aufbereitung der letzten Befragung vernichtet.
Die Zufallsauswahl erfolgt nicht willkürlich, sondern nach mathematisch­statistischen
Regeln. So wird gewährleistet, dass jede Wohnung die gleiche Wahrscheinlichkeit hat,           ABIMnrBauamleeulinBdrsceMcrmnudahrlrkjidethgeneeiuslkmeöedsntBqwrsnhgeleoaugäBbtaernezdenouurnf,esefüdtnriäSnengmnnAedhs­a­ufreirWVrtnucnJmredsohasejlüdueuärEshtrptEdne.netrisontednIrnter2nmwegire­ms0AreorNmdi1snkbbnhee5coeehnnnBuh.rrameinganisslretyteüsu,hedehdenalrer­idnt2ctien0h15  Was mit Ihren Angaben passiert
ausgewählt zu werden. Das heißt: Nicht die Personen sind in die Stichprobe gezogen
worden, sondern Gebäude oder Gebäudeteile, in denen die Personen wohnen. Alle                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Statistischen Landesämter geben die Daten                                  Daten
ausgewählten Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünfte werden viermal etwa im                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  aus Ihrem übersandten Erhebungsbogen in ein elektronisches Erfassungsprogramm ein.                                  ein.
Abstand von einem Jahr in die Erhebung einbezogen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Dabei werden die Hilfsmerkmale (Name, Anschrift) und die Erhebungsmerkmale (Antworten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             zu den gestellten Fragen) unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen          1sP2nl2IiaKcW0emi8cnh1rrhesdae10Jtonnra0rbunkikuh0gerneenr.aetgnndrn2rsuvko0s7gMeeh1c9nredn5hsv0nieueiwe0tscKzrAa0chsrrnnheiaPecozernnheuacnkerhhniesnrolgtonr.dhDunsvenneeserderncu­htsucthz­
      Diese Wiederholungsbefragungen gewährleisten eine hohe Genauigkeit der                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 getrennt gespeichert.                                                                      Mikrozensus Ergebnisse 2015
Ergebnisse und ermöglichen auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in
den Haushalten. Wenn Sie fortziehen, wird Ihr Nachmieter bzw. Nacheigentümer im                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Für die statistische Aufbereitung der Befragungsdaten sind laufende Nummern
Mikrozensus befragt. Genauso ist es möglich, dass Ihr Vormieter oder Voreigentümer                                                                                                                                                                                                                                                                                                           und Ordnungsnummern, die der Herstellung des Haushalts­, Wohnungs­ und
bereits im Vorjahr für den Mikrozensus Auskunft gegeben hat.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Gebäudezusammenhangs dienen, erforderlich (z. B. laufende Nummer des Haushalts
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             im Auswahlbezirk). Diese dürfen auf Datenträgern gespeichert werden. Nach Abschluss
      Ausgewählte Wohneinheiten können nicht gegen andere ausgetauscht werden. Erst                                                                                                                                                                                                                                                                                                          der Datenaufbereitung werden diese Angaben gelöscht. Übrig bleibt von den Angaben der
diese Vorgehensweise garantiert verlässliche und repräsentative Ergebnisse. Grundlage der Zufallsauswahl ist das bewohnte                                                                                                                                                                                                                                                                    Befragten letztlich nur ein aus Ziffern bestehender anonymisierter Datensatz auf einem
Bundesgebiet. Es ist in Flächen mit etwa gleich vielen Wohnungen (6 bis 12 Wohnungen) eingeteilt. Von diesen Flächen                                                                                                                                                                                                                                                                         maschinellen Datenträger. Nachdem die anonymisierten Datensätze aller Befragten
(Auswahleinheiten) werden per Zufall 1 % der Wohnungen ausgewählt, die zu sogenannten „Auswahlbezirken“ zusammengefasst                                                                                                                                                                                                                                                                      zusammengefügt sind, können diese Daten von unseren Statistikerinnen und Statistikern
werden.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      ausgewertet werden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder veröffentlichen die Ergebnisse in Form von Tabellen und grafischen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Darstellungen in gedruckter Form und online auf ihren Internetseiten. Somit stehen die statistischen Ergebnisse nicht nur
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Regierung, Parlament, Verwaltung und Wirtschaft, sondern auch der Wissenschaft, den Medien und allen interessierten
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Regelmäßige Pressemitteilungen zu den Ergebnissen des Mikrozensus erfreuen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             sich großer Resonanz in allen Medien.

Auskunftspflicht gilt für alle

      Um eine repräsentative Stichprobe der Bevölkerung zu erhalten, muss für alle Mitglieder    ndEmkIiiEnehenidthesaWremppeigraepiineAassddrtrtn.deretehe.eriäjuIiälnVuthsmifOerciiigrhgtstslee5tadtnl2needdKu%eFtiwransdcFmdaeheraieulrmlainntelniilcndiehfnoisrtm                                                                                                                        Ihre Daten im Schutz des Gesetzes                                                          MumazfMntuninduäpiMkDtthudieetetrFiertieemgronzeedugihrendztneeßeermAneelmeon7aVnruzerörltesuNdnsF%ifo(sfrurnu5uaekdt.zAers5thneeizuWet1rrtnheE%ublrr1iraeHcnreAfsR)gdhia%giämtrtofeeeh.bluovflirbredKtlthedVoeetenieerretne.nea7.rialrrsnfD1kslEAt%lEsreepa2rä%ue­rhiwgB0edgtrB2eoe1leisietkn0geer6rmiebgn1ernoumsiee6ntd­ftnseiet­lr.
eines ausgewählten Haushaltes Auskunft gegeben werden. Soweit Auskunftspflicht nach dem          Mikrozensus Ergebnisse 2017
MZG besteht, sind alle Volljährigen oder einen eigenen Haushalt führenden Minderjährigen,                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Ihre Angaben werden grundsätzlich geheim gehalten. Sie dürfen nur für statistische
jeweils auch für minderjährige Haushaltsmitglieder, auskunftspflichtig. Für volljährige                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Zwecke verwendet werden. Damit ist ausgeschlossen, dass Einzelangaben der Befragten
Haushaltsmitglieder, die nicht selbst Auskunft geben können, ist jedes andere auskunfts­                                                                                                                                                                                                                                                                                                     und daraus gewonnene Erkenntnisse zu Maßnahmen gegen den Befragten oder die
pflichtige Haushaltsmitglied auskunftspflichtig. Gibt es kein anderes auskunftspflichtiges                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Befragte verwendet werden.
Haushaltsmitglied und ist für die nicht auskunftsfähige Person ein Betreuer oder eine
Betreuerin bestellt, so ist dieser oder diese auskunftspflichtig, soweit die Auskunftserteilung                                                                                                                                                                                                                                                                                              Bei der Datenverarbeitung werden die Namen und Anschriften von den Erhebungs­
in seinen oder ihren Aufgabenkreis fällt. Benennt eine nicht auskunftsfähige Person eine                                                                                                                                                                                                                                                                                                     merkmalen getrennt gespeichert. Sie dürfen nur zur organisatorischen Durchführung der
Vertrauensperson, die für sie die erforderliche Auskunft erteilt, erlischt die Auskunftspflicht                                                                                                                                                                                                                                                                                              Erhebung genutzt werden. In den Daten, die statistisch ausgewertet werden, sind keine
der volljährigen Haushaltsmitglieder oder des Betreuers oder der Betreuerin. Zu dem                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Namen und Anschriften vorhanden.
Hilfsmerkmal Vor­ und Familienname des Wohnungsinhabers oder der Wohnungsinhaberin
sind diese auskunftspflichtig, ersatzweise die oben genannten Personen. In Gemeinschafts­                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Die Weitergabe von Einzelangaben ist nur in einem gesetzlich geregelten Ausnahmefall
und Anstaltsunterkünften ist nach § 13 Mikrozensusgesetz (MZG)1) in Verbindung mit                                                                                                                                                                                                                                                                                                           erlaubt. So ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit Aufgaben
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             unabhängiger wissenschaftlicher Forschung Einzelangaben zur Verfügung zu stellen.
§ 15 Bundesstatistikgesetz (BStatG) die Leitung der Einrichtung auskunftspflichtig.                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Voraussetzung dafür ist die Anonymisierung der Daten.

      Von der Auskunftspflicht können Sie nicht befreit werden, auch nicht alters­ oder                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Auch die Angaben, die im Rahmen der EU­Arbeitskräftestichprobe erhoben und ohne
krankheitsbedingt. Wenn nicht alle Personen antworten müssten, wären einige                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Namen und Anschriften an die Europäische Statistikbehörde Eurostat übermittelt werden,
Bevölkerungsgruppen in der Stichprobe nicht genügend vertreten. Der Zweck der Befragung                                                                                                                                                                                                                                                                                                      dürfen dort nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zugänglich gemacht werden.
würde nicht erreicht. Daher wurde in § 13 MZG die Auskunftspflicht festgelegt.

      Einige Fragen können Sie freiwillig beantworten. Freiwillige Fragen sind im                TEIönmElstucMelitrhAneridtnnlkrteneoreraohrcsuzhazviseu3oe2ns4nh1.s%e2%Bun5.sedfiJrEeadürrhehgTrneeeörSbncnböhwhietseonisrhedenineme2nn017                                                                                                                                                  Rechtsgrundlagen                                                  Geheimhaltung:
Erhebungsbogen besonders gekennzeichnet oder die/der Erhebungsbeauftragte
wird Sie beim Interview darauf hinweisen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Grundlage für die Mikrozensusbefragung ist das Mikro­             Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             zensusgesetz (MZG) in Verbindung mit dem Bundesstatis­            grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich
So läuft die Befragung ab                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    tikgesetz (BStatG)1) und der Datenschutz­Grundverordnung          geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             (EU) 2016/679 (DS­GVO)2) in Verbindung mit der Verordnung         werden.
      Aus Erfahrung bietet es sich an, die Fragen im persönlichen Gespräch zusammen                                                                                                                                                                                                                                                                                                          (EG) Nr. 577/98 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung
mit unseren geschulten Interviewerinnen oder Interviewern zu beantworten. So stellt das                                                                                                                                                                                                                                                                                                      über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft2).                         Rechte, Pflichten und Einsatz der Interviewerinnen und
Interview für Sie die geringste zeitliche Belastung dar. Die Interviewerinnen und Interviewer                                                                                                                                                                                                                                                                                                Die Erhebungsmerkmale sind in § 6 und § 7 Absatz 1, 3 und         Interviewer:
verwenden einen Laptop. Sie geben Ihre Antworten direkt ein und können Ihnen bei                                                                                                                                                                                                                                                                                                             5 MZG sowie in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 577/98
Rückfragen sofort helfen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    geregelt.                                                         § 12 MZG in Verbindung mit § 14 BStatG
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Die Hilfsmerkmale sind in § 11 MZG geregelt.
Sie haben auch die Möglichkeit, den Fragebogen selbst auszufüllen. Hierfür erhalten Sie von                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Gesetzliche Auskunftspflicht:                                     Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale und
Ihrem Statistischen Landesamt oder den Interviewern oder Interviewerinnen die erforderlichen                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 13 MZG in Verbindung       verwendeten Ordnungsnummern:
Unterlagen. Den von Ihnen selbst ausgefüllten Fragebogen senden Sie bitte in einem ausreichend                                                                                                                                                                                                                                                                                               mit § 15 BStatG. Die Angaben zu den Erhebungsmerkmalen
frankierten Umschlag an das Statistische Landesamt zurück oder geben ihn dort direkt ab.                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Schichtarbeit, Gesundheitszustand und Behinderung sowie           § 14 MZG
Bitte denken Sie an die vorgegebene Frist.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   dem Hilfsmerkmal Telefonnummer sind freiwillig. Die Aus­
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             kunftserteilung zu einigen Fragen zur EU­Arbeitskräfte­           Rechte der Betroffenen, Kontaktdaten der Datenschutz-
Es ist nicht unbedingt nötig, dass alle Haushaltsmitglieder bei der Befragung anwesend sind.                                                                                                                                                                                                                                                                                                 erhebung ist freiwillig. Im Fragebogen sind diese Fragen          beauftragten, Recht auf Beschwerde:
Die Antworten können von einer volljährigen Person stellvertretend für alle                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  als „freiwillig“ besonders gekennzeichnet.
Haushaltsmitglieder erteilt werden.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage:                     Die Auskunftgebenden, deren personenbezogene Angaben
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Nach § 15 Absatz 7 BStatG haben Widerspruch und Anfech­           verarbeitet werden, können
      Bitte beachten Sie bei der Teilnahme mittels Papierfragebogen: Auch bei der                  iTmeilKzueirtsarbeit bei Müttern hoch                                                                                                                                                                                                                                                     tungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung          – eine Auskunft nach Artikel 15 DS­GVO,
Selbstausfüllung sind Sie verpflichtet, die Anzahl der Haushalte in der Wohnung sowie die        MM6VTHddIieoüvmkiaeeirtorlturzoe1nJmseerz5ahi1rietthnwabeJ0nrdleaeitlsde2zshrbubere0crjeessrähi1tttnhbä6reäEerefrtwtigruwigsigggieaceeneeunrhrgnebnKb,äengnsiefMnnttiiinändnsgü6utaeestti9.trgcrreeehk%irm2,n.n0a1p7p                                                                       keine aufschiebende Wirkung.                                      – die Berichtigung nach Artikel 16 DS­GVO,
Personen im Haushalt mit Vor­ und Familiennamen der Interviewerin oder dem Interviewer                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         – die Löschung nach Artikel 17 DS­GVO sowie
mitzuteilen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 1) Den Wortlaut der Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden   – die Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS­GVO
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Fassung finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de.           der jeweils sie betreffenden personenbezogenen Angaben
Unser Interviewerteam unterstützt Sie                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          beantragen oder der Verarbeitung ihrer personenbezogenen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             2) Die Rechtsakte der EU in der jeweils geltenden Fassung und in  Angaben nach Artikel 21 DS­GVO widersprechen.
Die Befragung soll für Sie so einfach und unkompliziert wie möglich werden. Dafür bieten wir                                                                                                                                                                                                                                                                                                    deutscher Sprache finden Sie auf der Internetseite des Amtes   Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht
Ihnen die Hilfe und Unterstützung unserer geschulten Interviewerinnen und Interviewer an,                                                                                                                                                                                                                                                                                                       für Veröffentlichungen der Europäischen Union unter            werden, prüft die zuständige öffentliche Stelle, ob die gesetz­
die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Als Beauftragte der Statistischen Landesämter                                                                                                                                                                                                                                                                                                       http://eur-lex.europa.eu/ .                                    lichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die antragstel­
haben die Interviewerinnen und Interviewer stets einen Ausweis dabei. Sie dürfen Ihre                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          lende Person wird gegebenenfalls aufgefordert ihre Identität
Wohnung allerdings nur mit Ihrer Zustimmung betreten.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          nachzuweisen bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Fragen und Beschwerden über die Einhaltung datenschutz­
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               rechtlicher Bestimmungen können jederzeit an die behördli­
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               chen Datenschutzbeauftragten der statistischen Ämter des
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Bundes und der Länder oder an die jeweils zuständigen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Datenschutzaufsichtsbehörden gerichtet werden.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Kontakt:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Die/den für Sie zuständige/­n Datenschutzbeauftragte/­n bzw.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde finden Sie unter
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               https://www.statistikportal.de/de/datenschutz.
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