Page 22 - Stadtanzeiger03.2019
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14 Nummer 4
          Freitag, 15. März 2019

                                                        Jagdgenossenschaft Reimersgrün

                                                                                     Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagd-
                                                                                     genossenschaft Reimersgrün
                                                                                     am Samstag, dem 6. April 2019, um 18.00 Uhr,
                                                                                     im Bürgerhaus in Reimersgrün, Dorfstr. 15
                                                                                     ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum
                                                                                     Gemeinschaftsjagdrevier Reimersgrün gehören und auf denen
                                                                                     Jagd ausgeübt werden darf, recht herzliche EINLADUNG.

                                                                                     Tagesordnung:
                                                                                     1. Kassenbericht und Jahresrechnung für das Jagdjahr

                                                                                           2018/2019 sowie Entlastung des Jagdvorstandes für die-
                                                                                           sen Zeitraum
                                                                                     2. Beschluss über den Haushaltsplan für das Jagdjahr
                                                                                           2019/2020
                                                                                     3. Neufestsetzung der Obergrenze für die Einzahlung in die
                                                                                           Wildschadenskasse
                                                                                     4. Verschiedenes
                                                                                     Anmerkung:
                                                                                     Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehe-
                                                                                     gatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch
                                                                                     eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person
                                                                                     oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft
                                                                                     angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
                                                                                     Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die
                                                                                     schriftliche Form erforderlich.
                                                                                     Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenos-
                                                                                     sen vertreten.
                                                                                     Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufe-
                                                                                     nen Organe oder deren Beauftragte.
                                                                                     Es wird darauf hingewiesen, dass die Jagdgenossen dem Jagd-
                                                                                     vorsteher einen aktuellen Grundbuchauszug zur Führung des
                                                                                     Jagdkatasters vorlegen und somit die Ausübung ihrer Mitglied-
                                                                                     schaftsrechte nachweisen.

                                                                                     Reimersgrün, den 04.03.2019
                                                                                     Frank Grimm
                                                                                     Jagdvorsteher

                                                      Gemeinderatslegislatur 2014 bis 2019

                                                                                     Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                                                                                     wir möchten Ihnen einen kleinen Rückblick auf die Legislaturpe-
                                                                                     riode 2014 bis 2019 über Anschaffungen und Baumaßnahmen
                                                                                     der Gemeinde Limbach im gesamten Gemeindegebiet, beschlos-
                                                                                     sen durch den Gemeinderat, geben.
                                                                                     Alle Investitionen wurden unter Beantragung und Nutzung vor-
                                                                                     handener Fördermittel durchgeführt. Die Gesamtinvestitions-
                                                                                     summe dieser Legislatur betrug rund 1.234.943,00 €.
                                                                                     Von 2014 bis 2016 war die große Aufgabe der FFW-Garagenbau
                                                                                     mit rund 500.000,- €, die Deckensanierung des Mühlenweges in
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