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Netzschkauer Stadtanzeiger                                                          Nummer 8  3
                                                                  Samstag, 12. August 2017

    Verwaltungsgemeinschaft                                       	 Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
       Netzschkau/Limbach
                                                                       a)	 für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen
    Wahlbekanntmachung                                                      der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge un­
                                                                            ter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung
   der Stadt Netzschkau zugleich als erfüllende Gemeinde                    verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlä­
    der Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau/Limbach                          gen außerdem des Kennworts und rechts von dem Na­
                                                                            men jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
1.	 Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen
     Bundestag statt.                                                  b)	 für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Be­
                                                                            zeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung
	 Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.                                   verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten
2. 	 Die Gemeinde Limbach bildet einen Wahlbezirk.                          fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links
	 Der Wahlraum wird im Gemeindeamt Limbach, Alte Schul­                     von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeich­
                                                                            nung.
     gasse 1, eingerichtet.
	 Die Stadt Netzschkau ist in folgende 4 allgemeine Wahl-         	 Der Wähler gibt

     bezirke eingeteilt:                                          	 seine Erststimme in der Weise ab,

Wahlbezirk Einrichtung  Anschrift                                      	 dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarz­
                                                                            druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf
01  Jugendclub          08491 Netzschkau,                                   andereWeise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewer­
                                                                            ber sie gelten soll,
    Netzschkau          Markt 14
                                                                  	 und seine Zweitstimme in der Weise,
02  Sporthalle          08491 Netzschkau,
                                                                       	 dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)
    Netzschkau          Siedlungsstraße 35                                  durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere
                                                                            Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie
03 Feuerwehrdepot 08491 Netzschkau,                                         gelten soll.

    Netzschkau          Elsterberger Str. 1                       	 Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des
                                                                       Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekenn­
04  Bürgerhaus          08491 Netzschkau,                              zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimm­
                                                                       abgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fo­
    Brockau             OT Brockau,                                    tografiert oder gefilmt werden.

                        Elsterberger Str. 4                       4. 	 Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand­
                                                                       lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb­
	 Die Wahlräume sind für Wahlberechtigte mit körperlicher Be­          nisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt,
     einträchtigung geeignet und eingerichtet, so dass ihnen die       soweit das ohne Beeinträchtigung desWahlgeschäfts möglich
     Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.	                ist.

	 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten         5. 	 Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
     bis zum 3. September 2017 übersandt worden sind, sind der         Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
     Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahl­
     berechtigte zu wählen hat.                                        a)	 durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk die­
                                                                            ses Wahlkreises oder
	 Der Briefwahlvorstand tritt ab 16.00 Uhr zur Zulassung der
     Wahlbriefe und um 18.00 Uhr zur Ermittlung des Briefwahler­       b)	 durch Briefwahl
     gebnisses im Sitzungszimmer Nummer 12 der Stadtverwal­
     tung Elsterberg, Marktplatz 1, 07985 Elsterberg, zusammen.   	teilnehmen.

3.	 Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahl­      	 Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt­
     bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen        verwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 14,
     ist.                                                              Markt 12, 08491 Netzschkau, einen amtlichen Stimmzettel,
                                                                       einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen
	 Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und 	ihren Per­            Wahlbriefumschlag beschaffen und seinenWahlbrief mit dem
     sonalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.                Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und
                                                                       dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem
	 Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben wer­            Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort
     den.                                                              spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief
                                                                       kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
	 Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. JederWähler erhält
     bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehän­
     digt.

	 Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

                                                                                  Impressum:
                                   Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet.
     Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach, Secundo-Verlag GmbH • E-Mail: a.reiher@stadtverwaltung-
     netzschkau.de • Internet: www.netzschkau.de • Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau, Markt 12,
       08491 Netzschkau; für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1,
       08491 Limbach; für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser; für den Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3,
              08496 Neumark, Telefon 03 76 00 / 36 75, Telefax 03 76 00 / 36 76; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil: Herr Peter Geiger •
                            Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 11.09.2017 • Erscheinungstag nächste Ausgabe: 23.09.2017
    Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau und der Gemeindeverwaltung Limbach können den
S­ tadtanzeiger sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.
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