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Netzschkauer Stadtanzeiger Nummer 8 3
Samstag, 12. August 2017
Verwaltungsgemeinschaft Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
Netzschkau/Limbach
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen
Wahlbekanntmachung der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge un
ter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung
der Stadt Netzschkau zugleich als erfüllende Gemeinde verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlä
der Verwaltungsgemeinschaft Netzschkau/Limbach gen außerdem des Kennworts und rechts von dem Na
men jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen
Bundestag statt. b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Be
zeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten
2. Die Gemeinde Limbach bildet einen Wahlbezirk. fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links
Der Wahlraum wird im Gemeindeamt Limbach, Alte Schul von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeich
nung.
gasse 1, eingerichtet.
Die Stadt Netzschkau ist in folgende 4 allgemeine Wahl- Der Wähler gibt
bezirke eingeteilt: seine Erststimme in der Weise ab,
Wahlbezirk Einrichtung Anschrift dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarz
druck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf
01 Jugendclub 08491 Netzschkau, andereWeise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewer
ber sie gelten soll,
Netzschkau Markt 14
und seine Zweitstimme in der Weise,
02 Sporthalle 08491 Netzschkau,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)
Netzschkau Siedlungsstraße 35 durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere
Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie
03 Feuerwehrdepot 08491 Netzschkau, gelten soll.
Netzschkau Elsterberger Str. 1 Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des
Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekenn
04 Bürgerhaus 08491 Netzschkau, zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimm
abgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fo
Brockau OT Brockau, tografiert oder gefilmt werden.
Elsterberger Str. 4 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand
lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb
Die Wahlräume sind für Wahlberechtigte mit körperlicher Be nisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt,
einträchtigung geeignet und eingerichtet, so dass ihnen die soweit das ohne Beeinträchtigung desWahlgeschäfts möglich
Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. ist.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
bis zum 3. September 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahl
berechtigte zu wählen hat. a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk die
ses Wahlkreises oder
Der Briefwahlvorstand tritt ab 16.00 Uhr zur Zulassung der
Wahlbriefe und um 18.00 Uhr zur Ermittlung des Briefwahler b) durch Briefwahl
gebnisses im Sitzungszimmer Nummer 12 der Stadtverwal
tung Elsterberg, Marktplatz 1, 07985 Elsterberg, zusammen. teilnehmen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahl Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt
bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen verwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer 14,
ist. Markt 12, 08491 Netzschkau, einen amtlichen Stimmzettel,
einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Per Wahlbriefumschlag beschaffen und seinenWahlbrief mit dem
sonalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und
dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben wer Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort
den. spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief
kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. JederWähler erhält
bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehän
digt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Impressum:
Das Amtsblatt erscheint 1 x monatlich kostenlos für alle Haushalte im Verwaltungsgebiet.
Herausgeber: Stadtverwaltung Netzschkau, Gemeindeverwaltung Limbach, Secundo-Verlag GmbH • E-Mail: a.reiher@stadtverwaltung-
netzschkau.de • Internet: www.netzschkau.de • Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister der Stadt Netzschkau, Markt 12,
08491 Netzschkau; für die amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Limbach: der Bürgermeister der Gemeinde Limbach, Alte Schulgasse 1,
08491 Limbach; für den Inhalt der Rubriken: die aufgeführten Verfasser; für den Druck und Verlag: Secundo-Verlag GmbH, Auenstraße 3,
08496 Neumark, Telefon 03 76 00 / 36 75, Telefax 03 76 00 / 36 76; für den übrigen Inhalt und Anzeigenteil: Herr Peter Geiger •
Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 11.09.2017 • Erscheinungstag nächste Ausgabe: 23.09.2017
Bürger außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches der Stadtverwaltung Netzschkau und der Gemeindeverwaltung Limbach können den
S tadtanzeiger sowohl im Sekretariat des Bürgermeisters der Stadtverwaltung Netzschkau als auch in der Gemeindeverwaltung Limbach abholen.