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6 Nummer 8 Netzschkauer Stadtanzeiger
Samstag, 12. August 2017
tronischen Dokuments hat an die Adresse post@lds.sachsen. V.
de zu erfolgen.
Die Landesdirektion Sachsen hat gemäß § 5 Abs. 1 Nummer 3 des
Es ist ausreichend, wenn die Einwendung oder Äußerung bei Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt,
einer der oben genannten Stellen fristgemäß erhoben wird. dass für das Vorhaben gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 2 und § 4 Ab
Das Erheben von gleichlautenden Einwendungen oder Äuße satz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
rungen bei jeder der oben genannten Stellen ist nicht erfor im Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom
derlich. 9. Juli 2007 (SächsGVBI. S. 349), das zuletzt durch Artikel 5 des
Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBI. S. 503) geändert worden
Die Einwendungen müssen zumindest den Namen sowie die ist, in Verbindung mit der Nummer 2c) der Anlage 1 zum Gesetz
volle Anschrift des Einwenders enthalten. Sie sollten den gel über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen eine
tend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü
erkennen lassen. Es wäre wünschenswert, wenn bei Eigen fung besteht.
tumsbeeinträchtigungen in den Einwendungen möglichst
die Flurstücknummern und Gemarkungen der betroffenen Die Entscheidung über Zulässigkeit oder Ablehnung des Vorha
Grundstücke angegeben werden. bens ergeht nach Durchführung des Planfeststellungsverfahrens
mit einem Planfeststellungs- bzw. Versagungsbeschluss.
Unberücksichtigt bleiben vor Beginn der Auslegung erhobe
ne Einwendungen. Die Vorhabenträgerin hat einen als Umweltverträglichkeitsstudie
bezeichneten UVP-Bericht mit Datum vom 28. Juli 2017 vorgelegt.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Un
terschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter Als weitere entscheidungserhebliche Unterlagen sind vorgelegt
gleichlautenderTexte eingereicht werden (gleichförmige Ein worden:
gaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite
ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertre - Beschreibung des Vorhabens – Erläuterungsbericht
ter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls
können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben (§ 17 - Zeichnungen/Pläne
des Verwaltungsverfahrensgesetzes).
- Bautechnische Nachweise
Es können ferner gleichförmige Eingaben insoweit unberück
sichtigt bleiben, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre An - Hydraulische Nachweise
schrift nicht oder unleserlich angegeben haben.
- Grundstücksplan und -verzeichnis
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung
erfolgt. - Bauwerksverzeichnis
2. Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äuße - FFH-Verträglichkeitsstudie,
rungsfrist sind alle Einwendungen und Äußerungen ausge
schlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln - Artenschutzfachbeitrag,
beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltver
träglichkeitsprüfung). - Landschaftspflegerischer Begleitplan
Einwendungen wegen nachteiligerWirkungen der Benutzung - Fachbeitrag zur Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenricht
können später nur nach § 14 Absatz 6 desWasserhaushaltsge linie) und
setzes geltend gemacht werden (§ 119 Nummer 3 des Sächsi
schen Wassergesetzes). - Fischereifachliche Zuarbeit Fischereisachverständiger
3. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig ab Sie sind Bestandteil der ausliegenden Planunterlagen und können
gegebenen Stellungnahmen der anerkanntenVereinigungen ebenfalls von der Öffentlichkeit eingesehen werden.
sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind in
einem Termin zu erörtern (sogenannter Erörterungstermin). Weitere relevante Informationen können bei der für das Umwelt
verträglichkeitsprüfungsverfahren und für die Entscheidung über
Der Erörterungstermin wird vorher bekannt gemacht. die Zulässigkeit desVorhabens zuständigen Landesdirektion Sach
sen, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz, eingeholt werden. Zu
Grundsätzlich sind die Behörden, der Träger des Vorhabens, dem können an diese auch Äußerungen und Fragen gerichtet wer
diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnah den. Insofern ist auf die unter Punkt IV.1 dieser Bekanntmachung
men abgegeben haben, von dem Erörterungstermin geson benannte Äußerungsfrist zu verweisen.
dert zu benachrichtigen. Sind außer der Benachrichtigung der
Behörden und des Träger des Vorhabens mehr als 50 Benach VI.
richtigungen vorzunehmen, so können diese Benachrichti
gungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Diese Bekanntmachung ist einschließlich der auszulegenden
Planunterlagen gemäß § 27a des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rub
kann auch ohne ihn verhandelt werden. rik Hochwasserschutz einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt
der zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen, § 27a Absatz 1 Satz
4. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, für 4 Verwaltungsverfahrensgesetz.
die Erhebung von Einwendungen und das Vorbringen von
Äußerungen, die Teilnahme am Erörterungstermin oder Ver Netzschkau, den 7. August 2017
treterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungs
verfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Mike Purfürst
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen Bürgermeister
kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden,
wenn außer an den Träger des Vorhabens mehr als 50 Zustel
lungen vorzunehmen sind.