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6 Nummer 8                                                           Netzschkauer Stadtanzeiger
           Samstag, 12. August 2017

     tronischen Dokuments hat an die Adresse post@lds.sachsen.                                              V.
     de zu erfolgen.
                                                                     Die Landesdirektion Sachsen hat gemäß § 5 Abs. 1 Nummer 3 des
	 Es ist ausreichend, wenn die Einwendung oder Äußerung bei          Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt,
     einer der oben genannten Stellen fristgemäß erhoben wird.       dass für das Vorhaben gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 2 und § 4 Ab­
     Das Erheben von gleichlautenden Einwendungen oder Äuße­         satz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
     rungen bei jeder der oben genannten Stellen ist nicht erfor­    im Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom
     derlich.                                                        9. Juli 2007 (SächsGVBI. S. 349), das zuletzt durch Artikel 5 des
                                                                     Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBI. S. 503) geändert worden
	 Die Einwendungen müssen zumindest den Namen sowie die              ist, in Verbindung mit der Nummer 2c) der Anlage 1 zum Gesetz
     volle Anschrift des Einwenders enthalten. Sie sollten den gel­  über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen eine
     tend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung          Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprü­
     erkennen lassen. Es wäre wünschenswert, wenn bei Eigen­         fung besteht.
     tumsbeeinträchtigungen in den Einwendungen möglichst
     die Flurstücknummern und Gemarkungen der betroffenen            Die Entscheidung über Zulässigkeit oder Ablehnung des Vorha­
     Grundstücke angegeben werden.                                   bens ergeht nach Durchführung des Planfeststellungsverfahrens
                                                                     mit einem Planfeststellungs- bzw. Versagungsbeschluss.
	 Unberücksichtigt bleiben vor Beginn der Auslegung erhobe­
     ne Einwendungen.                                                Die Vorhabenträgerin hat einen als Umweltverträglichkeitsstudie
                                                                     bezeichneten UVP-Bericht mit Datum vom 28. Juli 2017 vorgelegt.
	 Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Un­
     terschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter   Als weitere entscheidungserhebliche Unterlagen sind vorgelegt
     gleichlautenderTexte eingereicht werden (gleichförmige Ein­     worden:
     gaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite
     ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertre­    - 	 Beschreibung des Vorhabens – Erläuterungsbericht
     ter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls
     können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben (§ 17        - 	 Zeichnungen/Pläne
     des Verwaltungsverfahrensgesetzes).
                                                                     - 	 Bautechnische Nachweise
	 Es können ferner gleichförmige Eingaben insoweit unberück­
     sichtigt bleiben, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre An­   - 	 Hydraulische Nachweise
     schrift nicht oder unleserlich angegeben haben.
                                                                     - 	 Grundstücksplan und -verzeichnis
	 Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung
     erfolgt.                                                        - 	 Bauwerksverzeichnis

2. 	 Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äuße­           - 	 FFH-Verträglichkeitsstudie,
     rungsfrist sind alle Einwendungen und Äußerungen ausge­
     schlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln    - 	 Artenschutzfachbeitrag,
     beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltver­
     träglichkeitsprüfung).                                          - 	 Landschaftspflegerischer Begleitplan

	 Einwendungen wegen nachteiligerWirkungen der Benutzung             - 	 Fachbeitrag zur Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenricht­
     können später nur nach § 14 Absatz 6 desWasserhaushaltsge­           linie) und
     setzes geltend gemacht werden (§ 119 Nummer 3 des Sächsi­
     schen Wassergesetzes).                                          - 	 Fischereifachliche Zuarbeit Fischereisachverständiger

3. 	 Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig ab­     Sie sind Bestandteil der ausliegenden Planunterlagen und können
     gegebenen Stellungnahmen der anerkanntenVereinigungen           ebenfalls von der Öffentlichkeit eingesehen werden.
     sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind in
     einem Termin zu erörtern (sogenannter Erörterungstermin).       Weitere relevante Informationen können bei der für das Umwelt­
                                                                     verträglichkeitsprüfungsverfahren und für die Entscheidung über
	 Der Erörterungstermin wird vorher bekannt gemacht.                 die Zulässigkeit desVorhabens zuständigen Landesdirektion Sach­
                                                                     sen, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz, eingeholt werden. Zu­
	 Grundsätzlich sind die Behörden, der Träger des Vorhabens,         dem können an diese auch Äußerungen und Fragen gerichtet wer­
     diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnah­          den. Insofern ist auf die unter Punkt IV.1 dieser Bekanntmachung
     men abgegeben haben, von dem Erörterungstermin geson­           benannte Äußerungsfrist zu verweisen.
     dert zu benachrichtigen. Sind außer der Benachrichtigung der
     Behörden und des Träger des Vorhabens mehr als 50 Benach­                                             VI.
     richtigungen vorzunehmen, so können diese Benachrichti­
     gungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.         Diese Bekanntmachung ist einschließlich der auszulegenden
                                                                     Plan­unterlagen gemäß § 27a des Verwaltungsverfahrensgesetzes
	 Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin          auch unter www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rub­
     kann auch ohne ihn verhandelt werden.                           rik Hochwasserschutz einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt
                                                                     der zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen, § 27a Absatz 1 Satz
4. 	 Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, für      4 Verwaltungsverfahrensgesetz.
     die Erhebung von Einwendungen und das Vorbringen von
     Äußerungen, die Teilnahme am Erörterungstermin oder Ver­        Netzschkau, den 7. August 2017
     treterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.
                                                                                    	
5. 	 Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungs­
     verfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden.      Mike Purfürst
     Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen           Bürgermeister
     kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden,
     wenn außer an den Träger des Vorhabens mehr als 50 Zustel­
     lungen vorzunehmen sind.
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