Page 5 - Stadtanzeiger08.2017
P. 5

Netzschkauer Stadtanzeiger                                                                Nummer 8  5
                                                                        Samstag, 12. August 2017

     -	 einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief        fenden Göltzsch im Bereich des gesamten Karl-Marx-Ringes bis
          zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefum­             zum Ketzelwehr (Fluss-km 7+051 und 7+350) durch die Errichtung
          schlag und                                                    von Böschungen und einer Hochwasserschutzmauer sowie durch
                                                                        die Aufweitung des Gewässerprofils. Im Rahmen dieses Ausbaus
     -	 ein Merkblatt für die Briefwahl.                                erfolgt der ersatzlose Abbruch des Brückenbauwerks„Obere Karl-
                                                                        Marx-Ring-Brücke“ bei Fluss-km 7+328 sowie der Ersatzneubau ei­
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen           nes zweiten Brückenbauwerks„Untere Karl-Marx-Ring-Brücke“ bei
anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnah­          Fluss-km 7+195. Zudem sind in dem Bereich naturschutzfachlich
me der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht           Kompensationsmaßnahmen in Form von gewässerbegleitenden
nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr             Baum- und Strauchpflanzungen vorgesehen.
als vierWahlberechtigte vertritt, dies hat sie der Gemeindebehörde      Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Vogtlandkreis und be­
vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf          trifft die Städte Reichenbach, Ortsteil Mylau, und Netzschkau. Für
Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.              das Bauvorhaben und die landschaftspflegerischen sowie natur­
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimm­          schutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke
zettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene              in den Gemarkungen Mylau und Netzschkau beansprucht.
Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage         Im Ergebnis der bisher durchgeführten Anhörung und aufgrund
bis18.00 Uhr eingeht.                                                   der geänderten rechtlichen Anforderungen wurden umfangreiche
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland             Änderungen der Planung notwendig. So entfällt beispielsweise
ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deut­             ein Großteil der ursprünglich zwischen den beiden Brücken vor­
schen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf         gesehenen linksufrigen Hochwasserschutzmaßnahmen. Ebenso
dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.                      verbleit nunmehr die Mündung des Limbachs in ihrem derzeit
                                                                        bestehenden Zustand.
Netzschkau, den 27.07.2017
                                                                                                              III.
               	                                                        Die geänderten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen)
                                                                        liegen in der Zeit vom
Mike Purfürst
Bürgermeister                                                                  Freitag, dem 1. September 2017, bis einschließlich
                                                                                            Montag, dem 2. Oktober 2017,
              Bekanntmachung
                                                                                  in der Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12,
    über die Auslegung der 2. Tektur der Planunterlagen                       08491 Netzschkau, Sekretariat des Bürgermeisters,
        im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben
      „Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen                                                           Zimmer 25,
           an der Göltzsch in Mylau, Komplex 2.2“                       während der Dienststunden:
                      vom 7. August 2017                                Montag: 	 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
                                                                        Dienstag: 	 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
                                       I.                               Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Für das oben genannte Vorhaben führt die Landesdirektion Sach­          Freitag: 		 9.00 bis 12.00 Uhr
sen als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde auf Antrag der          zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zusätzlich liegen die Planun­
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb             terlagen in der Stadt Reichenbach öffentlich aus. Die Auslegung
Zwickauer Mulde/Obere Weiße Elster vom 2. Mai 2013 unter dem            dort wird ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht.
Geschäftszeichen C46-0522/143 ein Planfeststellungsverfahren
mit Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 68 Absatz 1 und § 70                                                  IV.
des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBI. I S. 2585),        1. 	 Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden,
das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBI. I
S. 2771) geändert worden ist, inVerbindung mit § 1 des Gesetzes zur          kann Einwendungen gegen den Plan erheben. Zudem kann
Regelung desVerwaltungsverfahrens- und desVerwaltungszustel­                 sich die betroffene Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkun­
lungsrechts für den Freistaat Sachsen vom 19. Mai 2010 (SächsGVBI.           gen des Vorhabens äußern.
S. 142), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGV­   	 Die Einwendungen und Äußerungen sind bis einen Monat
BI. S. 503) geändert worden ist sowie den §§ 72 ff. desVerwaltungs­          nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt
verfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. Januar 2003 (BGBI. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 11 Ab-­     	 bis einschließlich Donnerstag, den 2. November 2017,
satz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBI. I S. 2745) geändert
worden ist und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü­           	 bei der Stadtverwaltung Reichenbach, Markt 1, 08468 Rei­
fung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010                  chenbach/Vgtl. oder
(BGBI. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 14b des Gesetzes vom
20. Juli 2017 (BGBI. I S. 2808) geändert worden ist, durch.             	 bei der Stadtverwaltung Netzschkau, Markt 12, 08491 Netz­
Aufgrund einer umfangreichen Planänderung (2. Tektur) wird ein               schkau oder
erneutes Beteiligungsverfahren gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 inVerbin­
dung mit §§ 18 ff. des Gesetzes über die UmweltverträgIichkeits­        	 bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Str. 41, 09120
prüfung erforderlich.                                                        Chemnitz,

                                       II.                              	 schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift) oder zur Nieder­
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der hochwasser­               schrift zu erheben.
sichere Ausbau eines Teilstücks der in der Ortslage Mylau verlau­
                                                                        	 Sofern die Erhebung der Einwendung oder Äußerung bei der
                                                                             Landesdirektion Sachsen erfolgt, kann die Schriftform durch
                                                                             die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das
                                                                             elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektroni­
                                                                             schen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Der
                                                                             Zugang für elektronische Dokumente ist auf die Dateiformate
                                                                             .doc, .docx und .pdf beschränkt. Die Übermittlung des elek­
   1   2   3   4   5   6   7   8   9   10