Page 4 - Stadtanzeiger08.2017
P. 4

4 Nummer 8                                                          Netzschkauer Stadtanzeiger
           Samstag, 12. August 2017

6.	 Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und        3.	 Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen
     nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).        sind, erhalten bis spätestens zum 3. September 2017 eine
                                                                         Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung
	 Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer           erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Ein­
     Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei­       spruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht
     heitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der       Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
     Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbu­
     ches).                                                         	 Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis
                                                                         eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und
Netzschkau, den 31.07.2017                                               Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl­
                                                                         benachrichtigung.
               	
                                                                    4.	 Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahl­-
Mike Purfürst                                                            kreis 166-Vogtlandkreis durch Stimmabgabe in einem
Bürgermeister                                                            beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder
                                                                         durch Briefwahl teilnehmen.
        Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Netzschkau zugleich als erfüllende                        5.	 Einen Wahlschein erhält auf Antrag

  Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft                              5.1	 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig­
             Netzschkau/Limbach                                          ter,

    über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis            5.2	ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe­
      und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl                    rechtigter,

   zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017                     a)	 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
                                                                              Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach
1.	 Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezir­               § 18 Absatz 1 Bundeswahlordnung (bis zum 3. Septem­
     ke der Stadt Netzschkau und der Gemeinde Limbach wird in                 ber 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerver­
     der Zeit vom 4. September 2017 bis 8. September 2017 wäh­                zeichnis nach § 22 Absatz 1 Bundeswahlordnung (bis zum
     rend der allgemeinen Öffnungszeiten                                      8. September 2017) versäumt hat,

	 Montag		 von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 16.00 Uhr              b)	 wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ab­
                                                                              lauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 Bundeswahlord­
	 Dienstag	 von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 18.00 Uhr                  nung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 Bundes­
                                                                              wahlordnung entstanden ist,
	 Mittwoch	geschlossen
                                                                         c)	 wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
	 Donnerstag	 von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 17.00 Uhr                worden und die Feststellung erst nach Abschluss des
                                                                              Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehör­
	 Freitag		 von 9.00 bis 12.00 Uhr                                            de gelangt ist.

	 in der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt,             	 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis einge­
     Zimmer 14, Markt 12, 08491 Netzschkau,                              tragenen Wahlberechtigten bis zum 22. September 2017,
                                                                         18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwoh­
	 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der              nermeldeamt, Zimmer 14, Markt 12 in 08491 Netzschkau,
     Ort der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei.                       mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. In
                                                                         elektronischer Form ist dies unter p.fleischer@netzschkau mit
	 Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständig­           Angabe von Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum
     keit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen        oder Wählerverzeichnisnummer möglich.
     Daten überprüfen. Sofern einWahlberechtigter die Richtigkeit
     oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerver­       	 Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu­
     zeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat erTatsa­       chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutba­
     chen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit         ren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch
     oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben             bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.
     kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich
     der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein   	 Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der be­
     Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes            antragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum
     eingetragen ist.                                                    Tage vor derWahl, 12.00 Uhr, ein neuerWahlschein erteilt wer­
                                                                         den.
	 Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge­
     führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät mög­    	 Nicht in dasWählerverzeichnis eingetrageneWahlberechtigte
     lich.                                                               können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen
                                                                         Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch
	 Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen              bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
     ist oder einen Wahlschein hat.
                                                                    	 Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorla­
2.	 Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig           ge einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu
     hält, kann in der Zeit vom 4. September 2017 bis 8. September       berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich
     2017, spätestens am 8. September 2017 bis 12.00 Uhr, bei der        bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedie­
     Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer               nen.
     14, Markt 12, 08491 Netzschkau, Einspruch einlegen.
                                                                    6.	 Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
	 Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nie­
     derschrift eingelegt werden.                                        -	 einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,

                                                                         -	 einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
   1   2   3   4   5   6   7   8   9