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4 Nummer 8 Netzschkauer Stadtanzeiger
Samstag, 12. August 2017
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen
nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). sind, erhalten bis spätestens zum 3. September 2017 eine
Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Ein
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei spruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht
heitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbu
ches). Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis
eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und
Netzschkau, den 31.07.2017 Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl
benachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahl-
Mike Purfürst kreis 166-Vogtlandkreis durch Stimmabgabe in einem
Bürgermeister beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder
durch Briefwahl teilnehmen.
Öffentliche Bekanntmachung
der Stadt Netzschkau zugleich als erfüllende 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtig
Netzschkau/Limbach ter,
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl rechtigter,
zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezir § 18 Absatz 1 Bundeswahlordnung (bis zum 3. Septem
ke der Stadt Netzschkau und der Gemeinde Limbach wird in ber 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerver
der Zeit vom 4. September 2017 bis 8. September 2017 wäh zeichnis nach § 22 Absatz 1 Bundeswahlordnung (bis zum
rend der allgemeinen Öffnungszeiten 8. September 2017) versäumt hat,
Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 16.00 Uhr b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ab
lauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 Bundeswahlord
Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 18.00 Uhr nung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 Bundes
wahlordnung entstanden ist,
Mittwoch geschlossen
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 17.00 Uhr worden und die Feststellung erst nach Abschluss des
Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehör
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr de gelangt ist.
in der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis einge
Zimmer 14, Markt 12, 08491 Netzschkau, tragenen Wahlberechtigten bis zum 22. September 2017,
18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Netzschkau, Einwoh
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der nermeldeamt, Zimmer 14, Markt 12 in 08491 Netzschkau,
Ort der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei. mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. In
elektronischer Form ist dies unter p.fleischer@netzschkau mit
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständig Angabe von Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum
keit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen oder Wählerverzeichnisnummer möglich.
Daten überprüfen. Sofern einWahlberechtigter die Richtigkeit
oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerver Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu
zeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat erTatsa chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutba
chen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit ren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch
oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.
kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich
der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der be
Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes antragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum
eingetragen ist. Tage vor derWahl, 12.00 Uhr, ein neuerWahlschein erteilt wer
den.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge
führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät mög Nicht in dasWählerverzeichnis eingetrageneWahlberechtigte
lich. können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen
Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
ist oder einen Wahlschein hat.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorla
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig ge einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu
hält, kann in der Zeit vom 4. September 2017 bis 8. September berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich
2017, spätestens am 8. September 2017 bis 12.00 Uhr, bei der bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedie
Stadtverwaltung Netzschkau, Einwohnermeldeamt, Zimmer nen.
14, Markt 12, 08491 Netzschkau, Einspruch einlegen.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nie
derschrift eingelegt werden. - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,