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8 Nummer 8 Netzschkauer Stadtanzeiger
Samstag, 12. August 2017
BV SR 52/2017 – Geldspende für die 125-Jahr-Feier der Ober- Öffentliche Bekanntmachung
schule Netzschkau
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An der Satzung der Stadt Netzschkau über die Aufhebung
nahme einer Geldspende für die Ausgestaltung der 125-Jahr-Feier der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
der Oberschule Netzschkau in Höhe von 400,00 €. „Innenstadtbereich“
BV SR 53/2017 – Geldspende für die 125-Jahr-Feier der Ober- Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat am 25. Juli 2017 in öffent
schule Netzschkau licher Sitzung die Satzung der Stadt Netzschkau über die Aufhe
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An bung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Innen
nahme einer Geldspende für die Ausgestaltung der 125-Jahr-Feier stadtbereich“ beschlossen.
der Oberschule Netzschkau in Höhe von 400,00 €.
Die Satzung tritt mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung in
BV SR 54/2017 – Geldspende für die 125-Jahr-Feier der Ober- Kraft.
schule Netzschkau – Sammelbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An Die Aufhebungssatzung des Sanierungsgebietes „Innenstadt
nahme von 4 Geldspenden für die Ausgestaltung der 125-Jahr- bereich“ der Stadt Netzschkau kann bei der Stadtverwaltung Netz
Feier der Oberschule Netzschkau in Höhe von insgesamt 200,00 €. schkau, Bauabteilung, Zimmer 1, Markt 12 in 08491 Netzschkau,
während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jeder
BV SR 55/2017 – Geldspende für die Schülerzeitung der Ober- mann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft
schule Netzschkau verlangen.
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An
nahme einer Geldspende in Höhe von 100,00 € für die Schülerzei Dienststunden: 13.00 – 16.00 Uhr
tung der Oberschule Netzschkau. Montag 09.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 17.00 Uhr
BV SR 56/2017 – Sachspende für die Heimatpflege Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
Annahme einer Sachspende in Höhe von 190,00 € für die Nema-
Interessengemeinschaft. Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO)
Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor
Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau findet am schriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer
29. August 2017, 19.00 Uhr, im Sitzungssaal der Stadt Netzschkau Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
statt.
Im Rahmen der Bürgerfragestunde bietet sich den Einwohnern der Dies gilt nicht, wenn
Stadt Netzschkau und deren Ortsteile die Gelegenheit, mündliche
Anfragen an den Bürgermeister zu richten. 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
Die Termine der weiteren öffentlichen Sitzungen des Stadtrates
und der Ausschüsse und die Tagesordnung werden rechtzeitig 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge
ortsüblich als Aushang am Rathaus und an den Anschlagtafeln nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
der Ortsteile bekannt gemacht. worden sind,
Zusätzlich finden Sie die Termine im Internet unter www.netzsch
kau.de. 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs
GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
Bürgermeistersprechstunde
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von
Netzschkauund den dazugehörigen Ortsteilen, a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
die nächste Bürgermeistersprechstunde findet oder
am Dienstag, 22. August 2017
von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge
im Büro des Bürgermeisters (1. OG) genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach
im Rathaus, Markt 12, in Netzschkau statt. verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Zur Vorbereitung und um Wartezeiten zu vermeiden, melden
Sie sich bitte unter der Ist eineVerletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend ge
macht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten
Telefonnummer: 0 37 65/ 39 01 10 Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
kurz an und nennen den Anlass Ihres Besuches. Netzschkau, 7. August 2017
Ihr
Mike Purfürst Mike Purfürst
Bürgermeister Bürgermeister
Stadt Netzschkau