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8 Nummer 8                                                         Netzschkauer Stadtanzeiger
           Samstag, 12. August 2017

BV SR 52/2017 – Geldspende für die 125-Jahr-Feier der Ober-        Öffentliche Bekanntmachung
schule Netzschkau
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An­    der Satzung der Stadt Netzschkau über die Aufhebung
nahme einer Geldspende für die Ausgestaltung der 125-Jahr-Feier     der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
der Oberschule Netzschkau in Höhe von 400,00 €.                                     „Innenstadtbereich“

BV SR 53/2017 – Geldspende für die 125-Jahr-Feier der Ober-        Der Stadtrat der Stadt Netzschkau hat am 25. Juli 2017 in öffent­
schule Netzschkau                                                  licher Sitzung die Satzung der Stadt Netzschkau über die Aufhe­
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An­    bung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Innen­
nahme einer Geldspende für die Ausgestaltung der 125-Jahr-Feier    stadtbereich“ beschlossen.
der Oberschule Netzschkau in Höhe von 400,00 €.
                                                                   Die Satzung tritt mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung in
BV SR 54/2017 – Geldspende für die 125-Jahr-Feier der Ober-        Kraft.
schule Netzschkau – Sammelbeschluss
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An­    Die Aufhebungssatzung des Sanierungsgebietes „Innenstadt­
nahme von 4 Geldspenden für die Ausgestaltung der 125-Jahr-        bereich“ der Stadt Netzschkau kann bei der Stadtverwaltung Netz­
Feier der Oberschule Netzschkau in Höhe von insgesamt 200,00 €.    schkau, Bauabteilung, Zimmer 1, Markt 12 in 08491 Netzschkau,
                                                                   während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jeder­
BV SR 55/2017 – Geldspende für die Schülerzeitung der Ober-        mann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft
schule Netzschkau                                                  verlangen.
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die An­
nahme einer Geldspende in Höhe von 100,00 € für die Schülerzei­    Dienststunden:                   13.00 – 16.00 Uhr
tung der Oberschule Netzschkau.                                    Montag 		 09.00 – 12.00 Uhr 	    13.00 – 18.00 Uhr
                                                                   Dienstag 	 09.00 – 12.00 Uhr 	   13.00 – 17.00 Uhr
BV SR 56/2017 – Sachspende für die Heimatpflege                    Donnerstag 	09.00 – 12.00 Uhr 	
Der Stadtrat der Stadt Netzschkau beschließt einstimmig die        Freitag 		 09.00 – 12.00 Uhr
Annahme einer Sachspende in Höhe von 190,00 € für die Nema-
Interessengemeinschaft.                                            Hinweis auf § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
                                                                   Sachsen (SächsGemO)
 Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse
                                                                   Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor­
Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Netzschkau findet am  schriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer
29. August 2017, 19.00 Uhr, im Sitzungssaal der Stadt Netzschkau   Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
statt.
Im Rahmen der Bürgerfragestunde bietet sich den Einwohnern der     Dies gilt nicht, wenn
Stadt Netzschkau und deren Ortsteile die Gelegenheit, mündliche
Anfragen an den Bürgermeister zu richten.                          1. 	 die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
Die Termine der weiteren öffentlichen Sitzungen des Stadtrates
und der Ausschüsse und die Tagesordnung werden rechtzeitig         2. 	 Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge­
ortsüblich als Aushang am Rathaus und an den Anschlagtafeln             nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
der Ortsteile bekannt gemacht.                                          worden sind,
Zusätzlich finden Sie die Termine im Internet unter www.netzsch­
kau.de.                                                            3. 	 der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs­
                                                                        GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
         Bürgermeistersprechstunde
                                                                   4. 	 vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
  Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger von
  Netzschkau­und den dazugehörigen Ortsteilen,                          a) 	 die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
  die nächste Bürgermeistersprechstunde findet                               oder
  am 	 Dienstag, 22. August 2017
  von	 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr                                          b) 	 die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge­
  im 	 Büro des Bürgermeisters (1. OG) 	                                     genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach­
  im Rathaus, Markt 12, in Netzschkau statt.                                 verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
                                                                             geltend gemacht worden ist.
  Zur Vorbereitung und um Wartezeiten zu vermeiden, melden
  Sie sich bitte unter der                                         Ist eineVerletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend ge­
                                                                   macht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten
                  Telefonnummer: 0 37 65/ 39 01 10                 Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

  kurz an und nennen den Anlass Ihres Besuches.                    Netzschkau, 7. August 2017

  Ihr                                                                                      		

  Mike Purfürst                                                    Mike Purfürst
  Bürgermeister                                                    Bürgermeister
                                                                   Stadt Netzschkau
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